Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen, die sich im Rahmen der Nationalen Deutscholympiaden (NDO) bzw. anderer nationaler Auswahlverfahren für die Teilnahme an der IDO in einer der Niveaustufen A2, B1, B2 qualifiziert haben. Die Teilnehmer*innen müssen mindestens 14 Jahre und dürfen maximal 17 Jahre alt sein. Die IDO wird unter der 2G-Regelung stattfinden.
Von der Teilnahme an der IDO ausgeschlossen sind:
- Schüler*innen, deren Muttersprache Deutsch ist bzw. bei denen mindestens eines der Elternteile Deutsch als Muttersprache hat.
- Schüler*innen, die länger als sechs Monate durchgehend in deutschsprachigen Ländern gelebt haben.
- Schüler*innen von deutschen Auslands- und lokalen Privatschulen, deren Unterrichts- und Kommunikationssprache vorwiegend Deutsch ist.
- Schüler*innen, die bereits volljährig sind.
- Personen, die bereits ihr Studium an der Universität begonnen haben.
- Falsche Angaben zu den Schüler*innen führen zur Disqualifikation bzw. zur Aberkennung von Titeln.
- Pro Land können zwei Teilnehmer*innen mitmachen. Dabei ist es möglich, dass sich die Teilnehmenden in unterschiedlichen Niveaustufen oder in der gleichen Niveaustufe qualifizieren.
- Personen, die die 2G-Regelung nicht erfüllen (vollständiger Impfschutz, 2-fache Impfung, mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff).