Übersetzungsförderung
Übersetzungsförderungsprogramm
Wir möchten einem internationalen Publikum den Zugang zu deutschsprachiger Gegenwartsliteratur, Sachbüchern und Büchern für Kinder und Jugendliche erleichtern. Unser Förderprogramm hat seit seiner Gründung vor 50 Jahren die Veröffentlichung von rund 7.000 Büchern in 45 Sprachen finanziell unterstützt.
© Goethe-Institut
Förderbedingungen
Wir fördern ausländische, professionelle Verlage, die deutschsprachige Bücher übersetzen möchten. Die Verlage müssen Erfahrung mit der Publikation anspruchsvoller Literatur nachweisen können sowie über professionelle Vertriebskanäle verfügen.
Übersetzer*innen und/oder Autor*innen können sich nicht bewerben.
Übersetzer*innen und/oder Autor*innen können sich nicht bewerben.
Wir fördern Übersetzungen von in deutscher Sprache verfassten Werken, die in gedruckter Form bei einem Verlag im deutschen Sprachraum publiziert sind. Die Übersetzung muss aus dem deutschen Originaltext vorgenommen werden.
Die Nationalität der Autorin / des Autors ist dabei unerheblich, mit der Einschränkung, dass Anträge zu belletristischen Werken von zeitgenössischen österreichischen Autor*innen beim österreichischen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und von zeitgenössischen Schweizer Autor*innen bei Pro Helvetia eingereicht werden müssen.
Die Übersetzung darf nicht in Druck gehen, bevor der Fördervertrag unterzeichnet ist.
Bücher aus folgenden Gebieten können für die Förderung berücksichtigt werden:
Klassiker können nur berücksichtigt werden, wenn noch keine Übersetzung des jeweiligen Textes vorliegt oder wenn der antragstellende Verlag stichhaltige Gründe für eine Neuübersetzung in der Projektbegründung vorlegt.
Unabhängig vom Genre müssen die geförderten Werke hohe literarische Qualität in Bezug auf Stil, Form und Inhalt aufweisen. Die Qualität der zu übersetzenden Publikationen wird von der Jury bewertet.
Unterstützt werden Übersetzungen von Übersetzerinnen und Übersetzern, die über einschlägige Erfahrung im Übersetzen aus der deutschen Sprache verfügen oder eine professionelle Ausbildung im Bereich Übersetzung absolviert haben. Die Qualität der Bewerbung wird außerdem anhand der folgenden Kriterien, die den antragstellenden Verlag betreffen, bewertet: Qualität des Programms (Backlist, aktueller Katalog), Qualität der veröffentlichten Übersetzungen, Buchgestaltung, Vertriebsnetz u.a.
Es ist möglich, eine Bewerbung für eine vom bzw. für den ausländischen Verlag zusammengestellte Textauswahl einzureichen.
Dafür werden zusätzliche Bewerbungsunterlagen benötigt:
Die Nationalität der Autorin / des Autors ist dabei unerheblich, mit der Einschränkung, dass Anträge zu belletristischen Werken von zeitgenössischen österreichischen Autor*innen beim österreichischen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und von zeitgenössischen Schweizer Autor*innen bei Pro Helvetia eingereicht werden müssen.
Die Übersetzung darf nicht in Druck gehen, bevor der Fördervertrag unterzeichnet ist.
Bücher aus folgenden Gebieten können für die Förderung berücksichtigt werden:
- Belletristik, Lyrik, Bilderbücher, Comics und Graphic Novels für Erwachsene, Kinder und Jugendliche;
- Sachbücher und Essays zu aktuellen, gesellschaftlich relevanten Themen, die für den zeitgenössischen Diskurs in Deutschland und in den Zielländern relevant sind;
- Wissenschaftliche Werke von allgemeinem Interesse und übergeordneter Relevanz für aktuelle Diskurse aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Klassiker können nur berücksichtigt werden, wenn noch keine Übersetzung des jeweiligen Textes vorliegt oder wenn der antragstellende Verlag stichhaltige Gründe für eine Neuübersetzung in der Projektbegründung vorlegt.
Unabhängig vom Genre müssen die geförderten Werke hohe literarische Qualität in Bezug auf Stil, Form und Inhalt aufweisen. Die Qualität der zu übersetzenden Publikationen wird von der Jury bewertet.
Unterstützt werden Übersetzungen von Übersetzerinnen und Übersetzern, die über einschlägige Erfahrung im Übersetzen aus der deutschen Sprache verfügen oder eine professionelle Ausbildung im Bereich Übersetzung absolviert haben. Die Qualität der Bewerbung wird außerdem anhand der folgenden Kriterien, die den antragstellenden Verlag betreffen, bewertet: Qualität des Programms (Backlist, aktueller Katalog), Qualität der veröffentlichten Übersetzungen, Buchgestaltung, Vertriebsnetz u.a.
BEWERBUNGEN FÜR EIGENE TEXTAUSWAHL
Es ist möglich, eine Bewerbung für eine vom bzw. für den ausländischen Verlag zusammengestellte Textauswahl einzureichen.
Dafür werden zusätzliche Bewerbungsunterlagen benötigt:
- eine Auflistung der ausgewählten Texte (deutsche Originaltitel und bibliografische Angaben),
- eine Begründung der Auswahl,
- alle ausgewählten Texte als Scan
- reine Unterhaltungsliteratur, Krimis,
- spezialisierte wissenschaftliche Werke (Dissertations- / Habilitationsschriften), Nachschlagewerke, Lehrbücher, Festschriften,
- Musikalien,
- Jahrbücher, Bücher mit ausschließlich lokalem Bezug, Ausstellungskataloge,
- Bastelbücher, Handwerksbücher, Ratgeber, Kochbücher und Reiseführer.
Im Falle einer Förderung erstattet das Goethe-Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten, im Regelfall 40-60 Prozent. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten oder die Finanzierung von Lizenz-, Druck- oder Redaktionskosten sind nicht vorgesehen.
Die maximale Fördersumme pro Buch beträgt 8.000 Euro.
Die im Antrag genannten Übersetzungskosten müssen dem Betrag entsprechen, der im Vertrag mit dem/der Übersetzer*in vereinbart wurde. Dieser Betrag muss spätestens bei Erscheinen der Übersetzung in voller Höhe an den/die Übersetzer*in gezahlt werden, unabhängig von der Höhe der Förderung, die das Goethe-Institut bewilligt. Der/die Übersetzer*in muss den Empfang des vollen Honorars bestätigen, bevor die Fördersumme an den Verlag ausgezahlt werden kann.
Die Förderzusage gilt drei Jahre, das genaue Datum ist im Fördervertrag festgehalten.
Die maximale Fördersumme pro Buch beträgt 8.000 Euro.
Die im Antrag genannten Übersetzungskosten müssen dem Betrag entsprechen, der im Vertrag mit dem/der Übersetzer*in vereinbart wurde. Dieser Betrag muss spätestens bei Erscheinen der Übersetzung in voller Höhe an den/die Übersetzer*in gezahlt werden, unabhängig von der Höhe der Förderung, die das Goethe-Institut bewilligt. Der/die Übersetzer*in muss den Empfang des vollen Honorars bestätigen, bevor die Fördersumme an den Verlag ausgezahlt werden kann.
Die Förderzusage gilt drei Jahre, das genaue Datum ist im Fördervertrag festgehalten.
Das Bewerbungsverfahren wird ausschließlich online über das Goethe-Antragsportal in englischer oder deutscher Sprache durchgeführt.
Vor Einreichen des ersten Antrags muss der antragstellende Verlag einen Account erstellen. Bitte wählen Sie beim Erstellen des Accounts einen Account für Organisationen/Unternehmen und nicht den Account für Individualpersonen.
Bewerbungen sind dreimal jährlich jeweils einen Monat lang möglich, mit Einsendeschluss am 15. April, 15. September und 1. Dezember.
Wir empfehlen, innerhalb der Einsendeperioden frühzeitig mit der Eingabe der Antragsdaten zu beginnen. Das Bewerbungsportal speichert Ihre Angaben, die Sie vor Absenden des Antrags jederzeit ergänzen können.
Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden Anträgen Ihre Antragsnummer an, die Sie nach Absenden der Bewerbung erhalten.
Wenn Ihr Verlag Förderung für mehrere Bücher beantragen möchte, reichen Sie bitte eine separate Bewerbung je Titel ein. Wir empfehlen, nicht mehr als drei Bewerbungen pro Einsendetermin einzureichen.
Vor Einreichen des ersten Antrags muss der antragstellende Verlag einen Account erstellen. Bitte wählen Sie beim Erstellen des Accounts einen Account für Organisationen/Unternehmen und nicht den Account für Individualpersonen.
Bewerbungen sind dreimal jährlich jeweils einen Monat lang möglich, mit Einsendeschluss am 15. April, 15. September und 1. Dezember.
Wir empfehlen, innerhalb der Einsendeperioden frühzeitig mit der Eingabe der Antragsdaten zu beginnen. Das Bewerbungsportal speichert Ihre Angaben, die Sie vor Absenden des Antrags jederzeit ergänzen können.
Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden Anträgen Ihre Antragsnummer an, die Sie nach Absenden der Bewerbung erhalten.
Wenn Ihr Verlag Förderung für mehrere Bücher beantragen möchte, reichen Sie bitte eine separate Bewerbung je Titel ein. Wir empfehlen, nicht mehr als drei Bewerbungen pro Einsendetermin einzureichen.
- Scan des beidseitig unterschriebenen Lizenzvertrags mit dem Rechteinhaber
- Scan des beidseitig unterschriebenen Vertrags mit dem Übersetzer oder der Übersetzerin
- CV des Übersetzers / der Übersetzerin, der Ausbildungen, Berufstätigkeit, Stipendien und Auszeichnungen auflistet, die für die Übersetzungstätigkeit relevant sind und eine Publikationsliste des Übersetzers / der Übersetzerin mit Übersetzungen aus dem Deutschen enthält
- PDF des deutschen Buches oder Textes
Zusätzlich notwendige Angaben:
Die Auswahl der zu fördernden Übersetzungen wird von einer fünfköpfigen Jury getroffen, die sich aus zwei Literaturkritiker*innen, einem/einer jährlich wechselnden Verlagsmitarbeiter*in aus dem Bereich Rechte und Lizenzen sowie zwei Mitarbeiter*innen des Bereichs Literatur und Übersetzungsförderung des Goethe-Instituts zusammensetzt.
Zurzeit besteht die Jury aus folgenden Mitgliedern:
Zurzeit besteht die Jury aus folgenden Mitgliedern:
- Jutta Person ist freie Journalistin, Literaturkritikerin und Redakteurin des Ressorts "Bücher" beim Philosophie Magazin.
- Christoph Bartmann ist Autor und Literaturkritiker, er arbeitete bis 2021 beim Goethe-Institut.
- Annemarie Blumenhagen ist Leiterin Rechte und Lizenzen beim Ullstein Verlag.
- Katharina Görig ist Leiterin des Bereichs „Literatur und Übersetzungsförderung" des Goethe-Instituts.
- Anne-Bitt Gerecke ist Leiterin des Litrix-Programms des Goethe-Instituts.
Die Förderung wird ausgezahlt, wenn der antragstellende Verlag folgende Bedingungen erfüllt:
- Zurücksenden des unterschriebenen Fördervertrags: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darf sich das Projekt noch nicht im Stadium der Drucklegung befinden, damit das Goethe-Institut als Förderer im Buch genannt werden und das Logo des Goethe-Instituts abgedruckt werden kann.
- Abdruck des Logos des Goethe-Instituts und einer Mitteilung über die Förderung in der Buchausgabe der Übersetzung und Einfügen in die E-Book-Ausgabe.
- Zusenden von je zwei Exemplaren der Buchausgabe an das Goethe-Institut in München und an das lokale Goethe-Institut.
- Einreichen einer Bestätigung des Übersetzers / der Übersetzerin über die Höhe des vom Verlag gezahlten Übersetzungshonorars.
Nächste Bewerbungszeiträume
15. März bis 15. April 2025 für Übersetzungen, die frühestens im Juli 2025 in Druck gehen.
Zu den zwischen dem 1. November bis 1. Dezember 2024 eingereichten Bewerbungen erhalten die Antragsteller*innen am 25. Februar 2025 per E-Mail Bescheid.
Bewerbungen sind dreimal jährlich jeweils einen Monat lang möglich, mit Einsendeschluss am 15. April, 15. September und 1. Dezember.
Zu den zwischen dem 1. November bis 1. Dezember 2024 eingereichten Bewerbungen erhalten die Antragsteller*innen am 25. Februar 2025 per E-Mail Bescheid.
Bewerbungen sind dreimal jährlich jeweils einen Monat lang möglich, mit Einsendeschluss am 15. April, 15. September und 1. Dezember.
Kontakt
Andreas Schmohl
andreas.schmohl@goethe.de Tel. +49 89 15921 852 Christiane Descoubes
christiane.descoubes@goethe.de Tel. +49 89 15921 851
andreas.schmohl@goethe.de Tel. +49 89 15921 852 Christiane Descoubes
christiane.descoubes@goethe.de Tel. +49 89 15921 851
Weitere Informationen
Das Logo des Goethe-Instituts zum Abdruck in geförderten Übersetzungen: