Beratung Beratung für Menschen mit Rassismuserfahrung

Frau mit Hijab vor dem Computer Dmitrii Shironosov © Colourbox

Do, 25.04.2024

14:00 – 16:00 Uhr

Online

Online-Sprechstunde

weact-Logo mit Text: ''Community-basierte rassismuskritische Betarung'' © Goethe-Institut









Die weact Anlauf- und Beratungsstelle richtet sich an Menschen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind. Wir möchten Betroffene durch niedrigschwellige Beratungsangebote im Umgang mit ihren Rassismuserfahrungen unterstützen und durch systemische Begleitung in ihrer Handlungsfähigkeit stärken.

Je nach Anzahl der angemeldeten Personen kann die Beratung zwischen 45 und 60 Minuten dauern. Die Beratungsgespräche sind auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch möglich.Unsere Beratung ist machtkritisch, intersektional, solidarisch und vertrauensvoll. Wir freuen uns auf Deine Teilnahme! Die Teilnahme ist kostenlos.

Anliegen in der Beratung:
 
  • Rassismus im Alltag, z. Bsp. in der Freizeit, im Sport, in Geschäften, …
  • Institutioneller und struktureller Rassismus, z. Bsp. im Bildungswesen, im Gesundheitswesen, in der Arbeitswelt, auf dem Wohnungsmarkt, bei den Ausländerbehörden, bei der Polizei, …
An wen richtet sich der Kurs? 
Das Projekt wird vom Asyl- Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert und richtet sich an Drittstaatsangehörige in Deutschland und kurz vor Einreise nach Deutschland. Geflüchtete gehören nicht zur Zielgruppe. 
 
Sie können sich anmelden, wenn Sie Drittstaatsangehörige/r sind und eine dieser Optionen auf Sie zutrifft: 

 
  • Sie haben ein Visum für die Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 Aufenthaltsgesetz) oder zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung (§ 17 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) ODER einen Visumsantrag UND eine Mitbringliste der Botschaft oder
     
  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist, oder Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis seit über 18 Monaten ODER eine Fiktionsbescheinigung (Es ist keine Aufenthaltserlaubnis zwecks Absolvierung eines Studiums, Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme, eines Freiwilligendienstes, zu Forschungszwecken oder nach §24 Aufenthaltsgesetz) oder 
     
  • Sie haben eine Blaue Karte EU oder Sie haben eine Zulassung zum Integrationskurs oder Berufssprachkurs

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