Praktikum

Das Goethe-Institut Niederlande bietet für Studierende in höheren Semestern oder nach abgeschlossenem Studium die Möglichkeit eines Praktikums. Sie erhalten einen Einblick in die Arbeit eines Goethe-Instituts, beteiligen sich an Planung und Umsetzung von Kulturprogrammen, übernehmen Aufgaben in der Sprachkursarbeit, Programmarbeit, Verwaltung, Bildungskooperation Deutsch oder in den Bereichen Bibliothek und Information.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Voraussetzungen, die verschiedenen Arbeitsbereiche und freie Stellen.

Voraussetzungen

Für ein Praktikum am Goethe-Institut Niederlande bestehen folgende Bedingungen:
  • Deutsche Staatsbürgerschaft und/oder sehr gute deutsche Sprachkenntnisse
  • gute Niederländischkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
  • begonnenes Hochschulstudium im geisteswissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, juristischen oder informationswissenschaftlichen Bereich, das zum Diplom, Magister, Bachelor, Master, Staatsexamen für Sek. II oder einer Promotion führt
  • mindestens drei Semester und nicht älter als 30 Jahre

Bereiche und Tätigkeiten

Freie Stellen, Dauer und Termine

Bewerbungsverfahren

Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, den Online-Fragebogen in deutscher Sprache auszufüllen und direkt an unser Goethe-Institut zurückzusenden.

Planen Sie bitte frühzeitig Ihr Praktikum. Mindestens sechs Monate Vorlaufzeit erhöhen Ihre Bewerbungschancen!

Goethe-Institute im Ausland fordern bei Interesse weitere Bewerbungsunterlagen an:

  • Lebenslauf
  • Referenzschreiben
    (muss von einem Hochschullehrer oder Dozenten verfasst werden, sollte max. eine DIN A4-Seite umfassen, einen persönlichen Eindruck Ihrer Leistung wiedergeben und kurz begründen, warum Sie sich für ein Auslandspraktikum eignen)

Vergütung und Versicherung

Für Praktika von mindestens 4 Wochen Dauer wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 450,00 brutto pro vollem Kalendermonat gewährt. Bei Praktikumszeiten, die sich nicht über den ganzen Kalendermonat erstrecken, wird der entsprechend anteilige Betrag ausbezahlt. Es handelt sich um eine Aufwandsentschädigung, die überwiegend zur anteiligen Deckung von Reise- und Unterkunftskosten verwendet werden soll.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung in Deutschland Ihren Versicherungsschutz, bevor Sie das Praktikum beginnen. Überprüfen Sie bitte auch Ihre Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes.
 

Praktikumsbestätigung und -bericht

Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden. 

Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.

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