Für Praktika von mindestens 4 Wochen Dauer wird ab dem 01.08.2023 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 450,- brutto pro vollem Kalendermonat gewährt. Bei Praktikumszeiten die sich nicht über den ganzen Kalendermonat erstrecken wird der entsprechend anteilige Betrag ausbezahlt. Es handelt sich um eine Aufwandsentschädigung die überwiegend zur anteiligen Deckung von Reise- und Unterkunftskosten verwendet werden soll.
Daneben besteht für alle Studierenden die Möglichkeit, sich beim DAAD für Kurzstipendien für Praktika im Ausland zu bewerben. Informationen dazu finden sich hier:
Stipendienprogramme des DAAD
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung in Deutschland Ihren Versicherungsschutz, bevor Sie das Praktikum beginnen. Überprüfen Sie bitte auch Ihre Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes.