Die Vergabestelle verfährt nach den Bestimmungen des Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und nach der UVgO. Daneben gelten die nachstehenden Vergabebestimmungen und Erläuterungen für den Bieter.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der vergebenden Stelle nicht statthaft.
Ergänzende oder berichtigende Angaben zur Ausschreibung werden allen Bietern schriftlich mitgeteilt.