Das Goethe-Institut e.V. ist bemüht, Deutsch für dich, im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen. Nach § 3 Absatz 2 BITV 2.0 kann Barrierefreiheit vermutet werden, wenn die Konformität der Webseiten zu harmonisierten Barrierefreiheitsrichtlinien festgestellt wird..
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten des Goethe-Instituts unter www.goethe.de/deutschfuerdich (Stand: 01.02.2022).
Die Anforderungen werden in § 3 BITV 2.0 benannt. Insbesondere sind die Kriterien in Kapitel 9 der EN 301549 v2.1.2 (entspricht den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA) zu genügen. Die Webseiten auf www.goethe.de/deutschfuerdich sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 01.02.2022 erstellt. Sie beruht auf einer tatsächlichen Bewertung einer Seitenauswahl der Webseiten auf www.goethe.de/deutschfuerdich. Die Barrierefreiheitserklärung basiert auf einer BITV/WCAG Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.02.2021 überprüft.
Das Deutsch für dich Team arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Site noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.
Wir werden diese Website noch von einem unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund testen lassen. Sobald uns die Testergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info.dfd@goethe.de. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie ebenfalls unter info.dfd@goethe.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Goethe Institut
Oskar-von-Miller-Ring 18
80333 München
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
Fax: +49 30 18527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.goethe.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?Melden Sie sich gerne bei uns unter barrierefreiheit@goethe.de!
Wichtig: Wenn Sie Fragen zu Deutschkursen haben, wenden Sie sich bitte direkt an ihr lokales Goethe-Institut.