Frauenbewegung in Polen „Wir haben genug“

Illustration: Gesicht einer Frau mit dem Slogan: "Genug" im Mund
„Genug“ | Illustration: © Magdalena Kaszuba

Seit 2016 gehen Frauen in Polen für ihre Rechte auf die Straßen. Sie demonstrieren und kämpfen bis heute gegen eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. Die Illustratorin Magdalena Kaszuba erzählt ihre Geschichte in einem Comic.


Illustration Abtreibungsgesetze in Polen | Illustration: © Magdalena Kaszuba Zwischen 1956 und 1993 war das Abtreibungsgesetz in Polen noch relativ liberal. Doch 1993 verschärft die Regierung es mit dem sogenannten „Abtreibungskompromiss“. In den vergangenen Jahren wurde die Politik immer konservativer. Seit 2020 ist Abtreibung fast komplett verboten – selbst dann, wenn der Fötus nicht überlebensfähig ist.
Illustration, die eine geballte Faust zeigt, die vor einem roten Hintergrund einen Kleiderbügel hochhält Der Kleiderbügel – ein Symbol für Schwangerschaftsabbrüche, die von Frauen vorgenommen werden, die keinen Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch haben. | Illustration: © Magdalena Kaszuba Das Recht auf Abtreibung ist seit jeher eines der am härtesten umkämpften Rechte. 2016 gehen die Feminist*innen in Polen auf die Straßen. Zwischen Zeige- und Mittelfinger strecken sie einen Kleiderbügel in die Luft: Ein uraltes Zeichen für den verzweifelten Versuch, selbst eine Abtreibung vorzunehmen – und natürlich dafür, wie gefährlich es ist, medizinische Leistungen zu verweigern.
Illustration: Gesicht einer Frau mit dem Slogan: "Genug" im Mund „Genug“ | Illustration: © Magdalena Kaszuba Die Frauen* richten sich im Herbst 2020 direkt an die Regierung und die Justiz. „Dość“ – „Wir haben genug“ – rufen sie der Präsidentin des polnischen Verfassungstribunals, Julia Przyłębska, und dem Parteivorsitzenden der Regierungspartei PiS, Jarosław Kaczyński, zu, als sie vor deren Häusern demonstrieren.
Illustration: Eine Frau mit einem roten Blitz in der Hand. Ein Slogan über ihr „Keine einzige mehr“ unter ihr mehrere rote Kreuze „Keine einzige mehr“ | Illustration: © Magdalena Kaszuba „Keine einzige mehr“: Als die 30-jährige Izabela 2021 an einer Sepsis stirbt, weil die Ärzt*innen trotz unumkehrbarer Schädigung des Fötus keine Abtreibung durchführen, ist der Protest längst ein Massenphänomen. Izabela ist eines der ersten bekannten Todesopfer der rigiden Abtreibungspolitik.

Illustration: Mehrere demonstrierende Frauen mit Tafeln auf den Slogans wie: “P*** off“, “I wish I could abort my government“. Die Sprache der Proteste | Illustration: © Magdalena Kaszuba Auf den Plakaten werden die Demonstrant*innen deutlich: „Verp**** euch“ oder „Ich wünschte, ich könnte meine Regierung abtreiben.“ Konservative Stimmen kritisieren, dass sich diese Sprache für Frauen „nicht gehört“ ...

Illustration: Drei Frauen vor einer roten Wolke unter ihnen ein roter Blitz Der rote Blitz | Illustration: © Magdalena Kaszuba In der Masse der Protestierenden fallen auch immer wieder schwarze Regenschirme und rote Blitze auf. Der schwarze Regenschirm erinnert an die polnischen Suffragetten, die Anfang des 20. Jahrhunderts mit ihren Schirmen an die Tür des Marschalls Józef Piłsudski klopften und Gleichstellung sowie Wahlrecht für die Frauen einforderten. Der rote Blitz symbolisiert, dass Feminist*innen nicht einverstanden sind, wenn ihnen Grundrechte verweigert werden. Er bedeutet: „Achtung, wir warnen“ – und zwar jetzt.
 

Der lange Kampf für Selbstbestimmung und das Recht auf Abtreibung

Zwischen 1956 und 1993 war eine legale Abtreibung in Polen aufgrund schwieriger Lebensbedingungen der schwangeren Frau möglich oder wenn die Gesundheit des Fötus oder der schwangeren Frau gefährdet ist. Eine Abtreibung war ebenfalls erlaubt, wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat war. Mit dem Gesetz über „Familienplanung, den Schutz des menschlichen Fötus und die Bedingungen für die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs“ vom 7. Januar 1993, dem sogenannten „Abtreibungskompromiss“, wurden die Regelungen verschärft. Ein legaler Abbruch konnte seitdem nur noch in drei Fällen durchgeführt werden: wenn die Schwangerschaft eine Bedrohung für das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau darstellte, wenn schwere und irreversible Schädigungen des Fötus nachgewiesen werden konnten oder wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat war. Am 22. Oktober 2020 wurde das Gesetzt erneut verschärft: Das Verfassungstribunal erklärte die Zulassung eines Schwangerschaftsabbruchs bei schweren Fehlbildungen oder Krankheiten eines Fötus für verfassungswidrig.

Das Gesetz, das den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Polen reguliert, ist somit heutzutage eines der restriktivsten in Europa.