Sind Sie Rechtsreferendar*in und interessieren sich für eine Wahlstation oder ein Pflichtwahlpraktikum bei uns? Wir können Ihnen abwechslungsreiche Tätigkeiten bieten.
Wenn Sie Rechtsreferendar*Innen sind und Lust haben, in einer Kultur- und Bildungsinstitution zu arbeiten, können Sie gerne Ihre Wahlstation oder ein Pflichtwahlpraktikum bei uns machen.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihre juristische Qualifikation nachweisen können – idealerweise durch ein Prädikatsexamen.
In welchen Rechtsbereichen werden Sie eingesetzt?
Es gibt zwei Rechtsbereiche in der Münchner Zentrale des Goethe-Instituts, in denen eine Wahlstation oder ein Praktikum möglich sind. Ein Einsatz im Ausland ist leider nicht möglich.
Personalrecht im Bereich Personalstrategie
Unser Team Personalrecht kümmert sich um alle arbeits- und tarifrechtlichen Belange im In- und Ausland. So geben die Bereichs-Mitarbeiter*innen unter anderem hausinterne Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts, übernehmen Prozessbegleitung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, nehmen an Tarifverhandlungen (Haustarife) teil und kümmern sich um das Betriebsverfassungsrecht.
Dieser Bereich ist für Referendar*innen mit dem Schwerpunkt „Arbeits- und Sozialrecht“ besonders geeignet.
Bereich Recht
Der Bereich „Recht“ kümmert sich um alle Rechtsfragen der Zentrale und der in- und ausländischen Goethe-Institute aus den Bereichen
- Allgemeines Zivilrecht (auch Mietrecht),
- Vergaberecht,
- Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht,
- Datenschutzrecht,
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Goethe-Instituten weltweit,
- Zuwendungs- und Haushaltsrecht.
Der Bereich „Recht“ eignet sich besonders für Referendar*Innen mit dem Schwerpunkt „Wirtschaft“ oder „Internationales Recht und Europarecht“.
Ihre Verwaltungsstation können Sie leider nicht am Goethe-Institut ableisten, da wir nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind.