Ausleihbedingungen - Goethe-Institut Australien

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Ausleihbedingungen

Bildausschnitt: beleuchteter, festlicher, vertäfelter Filmvorführraum

Rechte

Die Filme unterliegen dem nicht kommerziellen Vorführrecht. Die Filmausleihe gilt ausschließlich für nicht kommerzielle Vorführungen. Das Überspielen eines Films auf Video und andere Bild- und Tonträger ist untersagt. Unrechtmäßige Filmvorführungen können strafrechtlich verfolgt werden. Zur Wahrung der Autorenrechte, müssen die Filmwerke in ihrer Gesamtheit vorgeführt und dürfen nicht verändert werden. Die Vorführrechte dürfen nicht an Dritte übertragen werden. Werbemaßnahmen sind nur in Form von redaktionellen Presseankündigungen zulässig.

Transport

Die Leihgebühr deckt den Transport von der NFSA zum Veranstaltungsort ab. Danach ist der Entleiher dafür verantwortlich, die Titel auf eigene Kosten mit einer verfolgbaren Versandart, wie z. B. Einschreiben, Expresspost oder einem kommerziellen Kurierdienst, zurückzusenden. Die entsprechenden Informationen zur Sendungsverfolgung sind den Mitarbeitern des NFSA NTLC auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die Titel sollten spätestens zwei Wochen nach der Sichtung zurückgeschickt und sicher verpackt werden, wobei die Originalkartons und das Verpackungsmaterial zu verwenden sind.

Termine und Fristen

Bitte bestellen Sie die Filme so früh wie möglich. Die auf der Bestätitung angegebenen Rückversanddaten sind unbedingt einzuhalten. 

Buchungen können bis zu 15 Monate vor dem geplanten Vorführtermin des Kreditnehmers vorgenommen werden. Die Mindestbuchungszeit beträgt 15 Arbeitstage vor dem Vorführtermin. Für Leihbuchungen, die weniger als 15 Arbeitstage im Voraus erfolgen, wird eine zusätzliche Vorzugsgebühr erhoben, die auch Expressfrachtgebühren umfasst.

Vorführberichte

Die Angaben zu Anzahl der Vorführungen und Zuschauer auf dem beigefügten Berichtzettel sind verpflichtend. Jeder Kopienschaden ist unverzüglich durch Beschreibung der Mängel mitzuteilen. 

Wir werden dem Kontoinhaber am Tag der Vorführung auch eine Kopie des Screening-Berichts per E-Mail zusenden.

Vorführmaterial

Die 16mm Filmkopien sind sehr empfindlich. Um diese so gut wie möglich zu erhalten, ist einwandfreies Vorführmaterial sowie eine fachgerechte Behandlung durch geschultes Personal unerlässlich. 

Kopienschäden

Der Ausleiher haftet für von ihm verursachte Kopienschäden, Reparations- bzw. Kopienziehungskosten können ihm in Rechnung gestellt werden. Der Prüfbericht informiert den Ausleiher über den technischen Zustand der Kopie. Um Transportschäden zu vermeiden, sind die Filme unbedingt aufzuspulen und die Vorlaufbänder zu befestigen. Filmrisse dürfen nur mit professionellem Klebeband behoben und müssen auf dem Berichtzettel erwähnt werden. Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, im wiederholten Schadensfall, den Ausleiher von der künftigen Filmausleihe auszuschließen. 

16-mm-Filme werden abspielbereit zusammen mit einem Zustandsbericht versandt, in dem alle festgestellten Probleme mit der Kopie vermerkt sind; sie dürfen nicht zurückgespult werden. Auf Anfrage können zusätzliche Spulen für die Aufnahme von Titeln mitgeschickt werden.

Allgemeine Informationen

Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, im Fall von Missachtung der Ausleihbedingungen, dem Ausleiher jede weitere Filmausleihe zu versagen. Das Goethe-Institut Melbourne ist nicht haftbar, falls in Verantwortung Dritter, Fristen bzw. Reservierungen nicht eingehalten werden können.

Bestellen

Wenn Sie zum ersten Mal bestellen, verwenden Sie bitte unsere Onlineregistrierung. Als registrierter Ausleiher können Sie die gewünschten Filme unter Angabe Ihrer Kundennummer per Onlineformular bestellen.