Abteilung | Zeitraum |
Kulturprogramm | keine freien Zeiträume für 2024 01.02.2025 - 01.05.2025 |
Verwaltung | keine freien Zeiträume für 2024 01.06.2025 - 31.08.2025 01.09.2025 - 30.11.2025 01.12.2025 - 28.02.2026 |
Sprachabteilung | keine freien Zeiträume für 2024 01.02.2025 - 30.04.2025 01.05.2025 - 30.07.2025 01.08.2025 - 31.10.2025 01.11.2025 - 31.01.2026 |
Bildungskooperation Deutsch | keine freien Zeiträume für 2024 |
Bitte beachten: Initiativbewerbungen und Bewerbungen per Email werden nicht berücksichtigt. Nutzen Sie das Online-Formular.
Um ein Praktikum am Goethe-Institut Australien absolvieren zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- deutsche Staatsbürgerschaft und/oder sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (muttersprachliches Niveau)
- sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- begonnenes/abgeschlossenes Hochschulstudium der Kultur-, Geistes-, Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Informationswissenschaften, im Bereich Deutsch als Fremdsprache oder Jura
- mindestens drei Semester studiert
- Aufrechte Immatrikulation während des Praktikums
Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, das nebenstehende Online-Formular in deutscher Sprache auszufüllen und direkt an unser Goethe-Institut zurückzusenden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Anzahl an BewerberInnen nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können. Hierzu gehören zusätzlich zum Online-Bewerbungsformular folgende Dokumente als hochgeladene Dateien:
- tabellarischer Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweis oder Abschlusszeugnis der Hochschule
- aussagekräftiges Beurteilungsschreiben (z.B. Referenzschreiben eines Dozenten, Zeugnis aus vorherigem Praktikum)
Ihre Chancen auf eine Zusage erhöhen sich, wenn Sie eine möglichst große Zeitspanne angeben, in der Sie das Praktikum absolvieren könnten.
Vollständige Bewerbungen werden automatisch und ohne schriftliche Bestätigung unsererseits in den Bewerbungsprozess aufgenommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Wochen dauern kann. Bei Interesse kontaktieren wir Sie; Absagen verschicken wir nicht.
Ab 1. Januar 2017 zahlt das Goethe-Institut Australien eine Aufwandsentschädigung in Form eines Reisekostenzuschusses in Höhe von 450€ pro abgeleistetem Praktikumsmonat. Das Geld wird Ihnen als Einmalzahlung nach Beendigung des Praktikums überwiesen.
Wenn Sie zusätzlich von anderer Seite Unterstützung enthalten (z.B. durch ein Stipendium), sind Sie selbst dafür verantwortlich, die von uns gezahlte Aufwandsentschädigung dort anzugeben.
Bei Anspruch auf Anwärterbezüge aus einem Beschäftigungsverhältnis bei einer deutschen Behörde entfällt die Aufwandsentschädigung.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse in Deutschland Ihren Krankenversicherungsschutz, bevor Sie das Praktikum beginnen. Überprüfen Sie bitte auch Ihre Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes.
Wenn Sie von uns eine Zusage erhalten und uns den Termin bestätigt haben, benötigen Sie als nächstes ein Visum.
Sie müssen sich selbst um erforderliche Visa, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen bemühen und die Visabestimmungen einhalten. Das Goethe-Institut unterstützt nicht beim Visums- und Einreiseprozess.
Die einfachste Möglichkeit ist, online ein Working Holiday Visum (WHV) zu beantragen; dies geht in der Regel schnell und problemlos. Voraussetzung ist, dass Sie nicht älter als 30 Jahre sind. Das Visum kann nur einmal beantragt werden.
Weitere Infos zum Visum finden Sie unter:
Die Wohnungsmärkte in Sydney und Melbourne gehören zu den teuersten der Welt und Wohnungen und Zimmer oft nur schwer zu finden sind. Wir können keine Unterkunft garantieren.
Sie sind ggfs. verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen. Bitte erkundigen Sie sich über die Bedingungen, die für Ihren Bereich gelten, direkt bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Bitte beantragen Sie Ihr Praktikumszeugnis rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.