Stipendium
Arbeitsaufenthalte im Ausland

Kooperationen und Koproduktionen stärken den interkulturellen Austausch und fördern die internationale Vernetzung der Kulturszenen. Individuelle Stipendien ermöglichen Musiker*innen, Komponist*innen und Musikschaffenden zwei- bis vierwöchige Arbeitsaufenthalte in einem selbst gewählten Gastland und laden dazu ein, über Grenzen hinweg Neues zu erforschen, Neues kennenzulernen, Neues zu schaffen und neue künstlerische Beziehungen einzugehen.   

Ein Trompeter bei einem Auftritt vor einem Mikrofon Goethe-Institut

Förderbedingungen

Einzelne Musiker*innen und Komponist*innen aus der Musikszene in Deutschland, die zusammen mit Künstler*innen oder Institutionen in einem Gastland gemeinsame neue Konzepte für Projekte entwickeln möchten.

  • Arbeitsaufenthalte von zwei bis vier Wochen in einem selbstgewählten Gastland
  • Recherchen und Vorbereitungen für größere künstlerische Projekte
  • Sammeln von Material für künstlerische (Ko-)Produktion in einem Gastland
  • Vorbereitung und/oder Erstellung erster gemeinsamer Kompositionen/Koproduktionen mit Kooperationsbeteiligten im Gastland
  • Initiierung von Netzwerken mit Künstler*innen und Multiplikator*innen
Zu den Leistungen gehören Reisekosten, sowie ein Stipendium für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Aufwendungen.    
  
Von der Förderung nicht berücksichtigt werden:    
  • Album-Produktionen, reine Gastspielreisen/Tourneen, bereits ausgesprochene Einladungen zu Aufenthalten in Residenzhäusern, Meisterkurse, Summer Schools, Studienaufenthalte, kommerzielle Fortbildungsseminare, wissenschaftliche Forschungsaufenthalte, Dozenturen, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche  
  • Reisen ins deutschsprachige Ausland

  • Alle Projektpartner*innen sind in ihre jeweiligen lokalen Musikszenen stark eingebunden.  
  • Antrag beinhaltet ein Konzept zur künstlerischen Forschung, zum internationalen Austausch und zur Netzwerkarbeit über Grenzen hinweg.  
  • Das Projekt lässt künstlerisch und sozial nachhaltige Effekte auf die beteiligte Musikszenen erwarten.  
  • Idealerweise werden erste Ergebnisse der Zusammenarbeit schon während des Aufenthalts in der Szene des Gastlands sichtbar gemacht.  
  • Die Anbindung an die lokale Musikszene kann ggf. durch die Zusammenarbeit mit einem Goethe-Institut im Gastland intensiviert werden. Es empfiehlt sich an Orten mit einem lokalen Goethe-Institut schon im Vorfeld die Möglichkeiten für projektbezogene Veranstaltungen wie Gesprächsformate, Workshops, Lecture-Performances, Konzerte o.ä.  zu besprechen.  
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäische Reisen bis zu sieben Stunden Reisezeit. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.

  • aussagekräftige Projektbeschreibung   
  • Kurzbeschreibung des genauen Vorhabens und der inhaltlichen Ziele des Arbeitsaufenthalts
  • Kurzbeschreibung zur Anbindung des Projekts an die Musikszene des Gastlandes mit Nachweis von bereits vorhandener Partnerkontakte  
  • möglichst konkrete Darstellung des geplanten Reiseverlaufs (voraussichtlicher Reisezeitraum und Reisedauer, zu besuchende Orte, Institutionen, Personen etc.)  
  • ggf. Angaben zu weiteren Beteiligten und deren Rolle im Projekt (insbesondere bei Koproduktionen)  
  • ggf. Skizzierung möglicher Schnittstellen zum zuständigen Goethe-Institut im Ausland  
  • künstlerische Biografie  
  • Kosten-/Finanzierungsplan (inkl. Angaben zu Leistungen von lokalen Beteiligten und zu weiteren Förderungen durch Dritte)  
  • aktuelles Hörbeispiel (Link) zu eigener künstlerischer Arbeit  
  • zwei Kostenvoranschläge (von Internetportalen, Reisebüros etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung
  • Zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen.  

Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.  
  
Nach einem geförderten Arbeitsaufenthalt in einem Gastland nehmen wir unabhängig vom geplanten Reiseziel für drei volle Kalenderjahre keine weiteren Anträge des geförderten Künstlers bzw. der geförderten Künstlerin auf ein Stipendium für einen Arbeitsaufenthalt im Ausland an.

Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Nächster Bewerbungsschluss

Anträge auf Förderung durch ein Stipendium für einen Arbeitsaufenthalt im Ausland müssen mindestens vier Monate vor dem geplanten Beginn des Projektes gestellt werden.

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Stipendien für Arbeitsaufenthalte im Ausland
musikfoerderung@goethe.de Tel. +49 89 15921-612

Inklusion und Nachhaltigkeit

Uns ist die Förderung der kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen und wir laden insbesondere auch Kulturschaffende mit Behinderung ein, sich zu bewerben. Die entstehenden Access-Kosten für Musikprojekte werden von uns gefördert.

Uns ist auch sehr daran gelegen, Musikprojekte nachhaltig zu gestalten. Gerne beraten wir Sie dabei, Ihr Projekt umweltfreundlich zu planen.

Empfehlungen für klima- und ressourcenschonende Reisen bei Förderprogrammen des Fachbereichs Musik: Bei Fragen diesbezüglich oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung können Sie sich sehr gerne an uns wenden.

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