Reisekostenförderung
Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beantragen.
Goethe-Institut
Förderbedingungen
Wir fördern Nachwuchs- und Amateurensembles sowie Chöre aus Deutschland, die ein Musikprojekt im Ausland planen.
Wir fördern Auslandsmusikvorhaben aller Besetzungen und Stilrichtungen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
- hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles
- kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens für das Zielland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen.
- Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
- Einladung für eine Partnerschaft im Gastland: Die/der Kooperationsbeteiligte im Gastland muss im Einladungsschreiben ihre/seine Leistungen benennen, etwa Unterstützung bei Übernachtungen, Verpflegung, Transport, Werbung, Nutzung von Übungsräumen, Konzertsälen o. ä.
- Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich, das Projekt sollte bereits bei Antragstellung im Wesentlichen durch den Eigenanteil der Teilnehmer*innen sowie durch Zuwendungen aus dem öffentlichen und/oder privaten Sektor finanziert sein.
- Im Amateur- und Nachwuchsbereich bezuschussen wir keine Honorare.
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.
- ausgefülltes Antragsformular
- detaillierte Projektbeschreibung
- aktuelles Hörbeispiel (Link)
- Selbstbeschreibung des Ensembles inkl. Lebenslauf des musikalischen Leiters oder der musikalischen Leiterin
- konkreter Zeit- und Ablaufplan
- Konzertprogramm
- offizielle Bestätigung eines Kooperationsbeteiligten aus dem Ausland inkl. Benennung der genauen Leistungen vor Ort
- zwei Kostenvoranschläge (von Internetportalen, Reisebüros, Busunternehmen etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung
- Zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen.
- durchnummerierte Liste der Teilnehmenden mit Funktionsangabe, Geburtsdatum (bei Jugendensembles) und Angabe des Wohnorts
Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen.
Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Nächster Bewerbungsschluss
Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Kontakt
Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Nachwuchs & Laien
musikfoerderung@goethe.de Tel. +49 89 15921-346
Bereich Musik | Nachwuchs & Laien
musikfoerderung@goethe.de Tel. +49 89 15921-346
Inklusion und Nachhaltigkeit
Uns ist die Förderung der kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen und wir laden insbesondere auch Kulturschaffende mit Behinderung ein, sich zu bewerben. Die entstehenden Access-Kosten für Musikprojekte werden von uns gefördert.
Uns ist auch sehr daran gelegen, Musikprojekte nachhaltig zu gestalten. Gerne beraten wir Sie dabei, Ihr Projekt umweltfreundlich zu planen.
Empfehlungen für klima- und ressourcenschonende Reisen bei Förderprogrammen des Fachbereichs Musik: Bei Fragen diesbezüglich oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung können Sie sich sehr gerne an uns wenden.
Uns ist auch sehr daran gelegen, Musikprojekte nachhaltig zu gestalten. Gerne beraten wir Sie dabei, Ihr Projekt umweltfreundlich zu planen.
Empfehlungen für klima- und ressourcenschonende Reisen bei Förderprogrammen des Fachbereichs Musik: Bei Fragen diesbezüglich oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung können Sie sich sehr gerne an uns wenden.