Reisekostenförderung
Gastspiele in Deutschland

Sie möchten ein Gastspiel in Deutschland geben? Wir unterstützen Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern mit einem Zuschuss.

An other way | Hamburg © Kalidou

Förderbedingungen

Festivals, Theater und Veranstalter in Deutschland, die Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu Gastspielen einladen. Dadurch erhalten diese internationalen Künstler*innen die Möglichkeit, ihre Arbeiten einem deutschen Publikum zu zeigen und sich mit der hiesigen Kunstszene auszutauschen.

Gefördert werden ausschließlich die Reise- und Transportkosten von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Verbindlich ist die Liste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Hinweis für Sammelanträge: Sofern Sie mehrere Gastspiele oder Künstler*innen zu Ihrem Festival / der Veranstaltung einladen möchten, ist ein Antrag ausreichend. Auf den entsprechenden Abfrageseiten sind Hinweise, wie im Falle eines Sammelantrags die abgefragten Daten erfasst werden sollen. Oft können die Kosten nur anteilig gefördert werden.

  • Kriterien für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Relevanz des Veranstalters und eine überregionale Sichtbarkeit.
  • Ferner werden Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl berücksichtigt: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km unterstützen wir bevorzugt Bahnreisen. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen noch keine festen Buchungen (Flüge, Hotels) für die beantragten Teile der Reise vorgenommen sein.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen ins deutschsprachige Ausland.

  • Beschreibung des Festivals bzw. des Kontextes des geplanten Gastspiels
  • Informationen zum Antragstellenden
  • Vollständige Kontaktdaten des/der Antragstellenden
  • ein detaillierter Finanzierungsplan (Einnahmen, Ausgaben, Zuwendungen etc.) mit Angaben über Restfinanzierung (u. U. mit dem Vermerk „angefragt“) und Angaben über eventuelle Finanzierung aus öffentlichen Geldern 
  • Drei vergleichende Angebote (Reisebüros, Bahn, Speditionen etc.), bei Kosten von weniger als 1.000 € reichen zwei Angebote.
  • Bei Flugreisen ist zusätzlich ein Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beifügen.
  • Vermerk, ob der Antragstellende für bereits zurückliegende Projekte schon einmal durch Mittel des Goethe-Instituts gefördert wurde.
  • Im Falle einer Zusage: Angabe der Bankverbindung (mit IBAN und Swift-Code) und namentliche Nennung der Vertragsperson

Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Quartalsende für das jeweils darauffolgende Quartal eingegangen sein, andernfalls muss der Antrag unter Umständen aus formalen Gründen abgelehnt werden.
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Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
 

Nächster Bewerbungsschluss

Der Antrag muss mindestens sieben Wochen vor dem Ende des vorangegangenen Quartals eingegangen sein.

Kontakt

Thomas Stumpp
Bereich Tanz und Theater
thomas.stumpp@goethe.de Tel. +49 89 15921 342

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