Projektförderung
Afghanistan Cultural Fund – Musik
Der Afghanistan Cultural Fund fördert Projekte von Kunst- und Kulturschaffenden aus Afghanistan. Wir betrachten Kulturschaffende nicht nur als Hüter*innen der Tradition, sondern auch als Akteur*innen des Wandels, die einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Fortschritt leisten. Mit dem Programm wird eine große Bandbreite von Musikprojekten unterstützt, von traditioneller Musik bis hin zu modernen Kompositionen.
Foto: Ali Omid © Goethe-Institut
Förderbedingungen
Afghanische Künstler*innen sowie Ensembles, Organisationen und Initiativen in der Diaspora und Exil-Community können sich für finanzielle Unterstützung bewerben.
Diese Unterstützung richtet sich an afghanische Kunst- und Kulturschaffende, die mindestens 18 Jahre alt sind. Auch Newcomer sind herzlich willkommen.
Die Förderung ermöglicht es ihnen, ein Projekt außerhalb und innerhalb Afghanistans durchzuführen. Sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen können sich bewerben. Besonders berücksichtigt werden Künstlerinnen.
Diese Unterstützung richtet sich an afghanische Kunst- und Kulturschaffende, die mindestens 18 Jahre alt sind. Auch Newcomer sind herzlich willkommen.
Die Förderung ermöglicht es ihnen, ein Projekt außerhalb und innerhalb Afghanistans durchzuführen. Sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen können sich bewerben. Besonders berücksichtigt werden Künstlerinnen.
Wir fördern eine große Bandbreite an Projekten, von traditionellen Melodien bis hin zu modernen Kompositionen. Dazu gehören Musikproduktion, Komposition, das Schreiben von Partituren, Ausbildungsmöglichkeiten, die Erforschung musikalischer Traditionen, die Erhaltung musikalischer Archive und vieles mehr.
- Afghanischstämmigkeit, Volljährigkeit
- Qualität des Projektentwurfs und der Projektidee
- Relevanz der beteiligten Projekte für die afghanische Kultur und Kunst
- Ausgewogene Projektpartnerschaft und künstlerische Kollaboration
- Durchführbarkeit des Projekts
- Innovative Gestaltung und Originalität
- Der Projektzeitraum sollte nicht länger als fünf Monate betragen
- Anträge beim Afghanistan Cultural Fund müssen online in englischer Sprache eingereicht werden.
- Projektbeschreibung
- Finanzplan
Während des gesamten Antragstellungszeitraums werden Webinare auf Deutsch, Englisch, Paschto und Dari angeboten. Die Termine werden zeitnah bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Nächster Bewerbungsschluss
Der Bewerbungsschluss für Projekte mit Beginn im Jahr 2024 ist der 15. August 2024 um 23:59 Uhr (MEZ). Bewerbungen können ab dem 01. Juli 2024 eingereicht werden.
Die Entscheidung der Jurys wird jeweils Mitte November bekannt gegeben.
Die Entscheidung der Jurys wird jeweils Mitte November bekannt gegeben.
FAQ
Ja, ortsübergreifende Projekte sind ausdrücklich willkommen und müssen in der Antragstellung klar erwähnt und dargestellt werden.
Ja, auch digitale Projekte können sich bewerben.
Förderungen von kommerziellen Projekten sowie laufende Betriebskosten sind ausgeschlossen. Eine Förderung von Projekten in Nordkorea, Iran, Kuba, Syrien, Venezuela und den besetzten ukrainischen Gebieten ist nicht möglich. Ebenfalls ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte mit Beteiligung von Personen, die von US-Sanktionen betroffen sind.
Die Chancen auf Förderung erhöhen sich durch die Einhaltung der grundlegenden Bedingungen: aktive und gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Generationen, Gendersensibilität, Innovation, Originalität, Relevanz für die afghanische Kultur sowie eine transparente Kostenplanung und realistische Projektverwirklichung.
Das ACF-Team ist weltweit gut vernetzt und kann auch in der afghanischen Kulturszene bei der Suche nach Projektpartnerschaften weiterhelfen.
Das Gesamtbudget für die beiden Ausschreibungen beträgt 250.000 Euro, wobei der Höchstbetrag der Zuwendungen pro Ausschreibung bei 10.000 Euro liegt.
Ja, der ACF begrüßt ausdrücklich auch kleinere Projekte mit geringeren Budgets, um ein breites Spektrum an Projekten unterstützen zu können.
Antragsteller*innen müssen bei der Vorbereitung und Durchführung des Projekts die Gesetze des jeweiligen Aufenthaltslandes sowie bei grenzüberschreitenden Projekten die einschlägigen Gesetze einhalten.