Projektförderung
Rechercheaufenthalt im Ausland
Sie möchten ein international ausgerichtetes Projekt vorbereiten und wichtige Kontakte im Ausland knüpfen? Wir fördern die Recherchereise.
Pexels/cottonbro
Förderbedingungen
In Deutschland tätige Künstler*innen aus dem Bereich Tanz und Theater, die international ausgerichtete Projekte planen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Einzelkünstler*innen bzw.an einzelne Vertreter*innen eines Ensembles/Kollektivs. Im Ausnahmefall können bezüglich der Reisekosten zwei Personen pro Projekt berücksichtigt werden.
Rechercheaufenthalte im Ausland fördern wir mit Reisekosten und/oder einer Aufwandsentschädigung von 500 Euro pro Woche. Eine Förderung von maximal zwei Wochen Aufenthaltsdauer ist möglich.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Studienaufenthalte, Reisen mit touristischem Charakter, Gastspielreisen, der Besuch von Festivals, Fortbildungen, kommerziellen Fortbildungsseminaren, sowie die Durchführung von Kursen, Fortbildungen etc. Personen, die von einem Residenzhaus/Veranstalter eingeladen sind, werden in der Regel von der Förderung Rechercheaufenthalt ausgeschlossen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Studienaufenthalte, Reisen mit touristischem Charakter, Gastspielreisen, der Besuch von Festivals, Fortbildungen, kommerziellen Fortbildungsseminaren, sowie die Durchführung von Kursen, Fortbildungen etc. Personen, die von einem Residenzhaus/Veranstalter eingeladen sind, werden in der Regel von der Förderung Rechercheaufenthalt ausgeschlossen.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km unterstützen wir bevorzugt Bahnreisen. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen noch keine festen Buchungen (Flüge, Hotels) für die beantragten Teile der Reise vorgenommen sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen ins deutschsprachige Ausland.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen noch keine festen Buchungen (Flüge, Hotels) für die beantragten Teile der Reise vorgenommen sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen ins deutschsprachige Ausland.
- Aussagekräftige Beschreibung des künstlerischen Recherchevorhabens einschließlich Konzeption, Zielsetzung und Zeitrahmen der Recherche
- Informationen zum Antragstellenden
- Vollständige Kontaktdaten des Antragstellenden
- Im Falle einer Zusage: Angabe der Bankverbindung (mit IBAN und Swift-Code) und namentliche Nennung der Vertragsperson
- ein detaillierter Finanzierungsplan (Einnahmen, Ausgaben, Zuwendungen etc.) mit Angaben über Restfinanzierung (u. U. mit dem Vermerk „angefragt“) und Angaben über eventuelle Finanzierung aus öffentlichen Geldern
- Bei Antrag auf Finanzierung von Reisekosten sind zwei vergleichende Angebote (Reisebüros, Bahn, Speditionen etc.) einzureichen.
- Bei Flugreisen zusätzlich ein Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beifügen.
- Vermerk, ob die/der Antragstellende für bereits zurückliegende Projekte schon einmal durch Mittel des Goethe-Instituts gefördert wurde.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Nach einem abgeschlossenen Rechercheaufenthalt nehmen wir für ein Kalenderjahr keine weiteren Recherche-Anträge von der geförderten Person an.
Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Nach einem abgeschlossenen Rechercheaufenthalt nehmen wir für ein Kalenderjahr keine weiteren Recherche-Anträge von der geförderten Person an.
Nächster Bewerbungsschluss
Der Antrag muss mindestens zwölf Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein.