Es gibt zwei Arten der vertraglichen Zusammenarbeit:
Institutionen mit Prüfungsauftrag schließen einen Vertrag mit dem zuständigen Goethe-Institut ab, führen Prüfungen unter seiner fachlichen Aufsicht durch und bewerten sie selbst. Das Goethe-Institut bestellt das Prüfungsmaterial und stellt die Zeugnisse aus.
Lizenznehmer schließen einen Vertrag mit der Zentrale des Goethe-Instituts ab. Sie führen Prüfungen selbstständig durch: Sie bestellen Prüfungsmaterialien, organisieren die Prüfungen, bewerten die Leistungen und stellen die Zeugnisse aus. Das zuständige Goethe-Institut behält die Fachaufsicht.