Präsidentin und Vorstand
Die Präsidentin steht dem Präsidium vor, das die Aufsicht über die Geschäfte des Goethe-Instituts wahrnimmt sowie in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet. Sie wird für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Goethe-Instituts in inhaltlicher und administrativer Hinsicht. Er setzt sich zusammen aus dem Generalsekretär und dem kaufmännischen Direktor. Den Vorsitz führt der Generalsekretär als Sprecher des Vorstands. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt jeweils fünf Jahre.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Goethe-Instituts in inhaltlicher und administrativer Hinsicht. Er setzt sich zusammen aus dem Generalsekretär und dem kaufmännischen Direktor. Den Vorsitz führt der Generalsekretär als Sprecher des Vorstands. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt jeweils fünf Jahre.