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Deutschland
Martin Roth-Initiative

Die Performance “I am so nice to you & you are so mean to me” von Dante Buu, ein Stipendiat der Martin Roth-Initiative. | Foto (Ausschnitt): @ Rolf Schulten
Die Performance “I am so nice to you & you are so mean to me” von Dante Buu, ein Stipendiat der Martin Roth-Initiative. | Foto (Ausschnitt): @ Rolf Schulten

„Begriffe wie Freiheit, Toleranz und Solidarität sind mir heilig“, bekannte der Museumsdirektor und Kulturwissenschaftler Martin Roth (1955–2017), der lange Zeit Mitglied des Goethe-Instituts und zum Ende seines Lebens Präsident des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) war. Nach ihm benannt ist die Martin Roth-Initiative, die mittels Stipendien gefährdeten Künstler*innen Schutzräume bietet und ihnen auf diese Weise die Fortführung ihrer Arbeit ermöglicht. Bis zum 15. April können gefährdete Künstler*innen und Kulturschaffende zusammen mit Partnerorganisationen aus Deutschland ihre Bewerbung einreichen.

Deutschland
Bis 15.4.2024

Immer häufiger sind Künstler*innen und Kulturschaffende auf der ganzen Welt in ihrer kreativen Arbeit massiv eingeschränkt und persönlich bedroht. Als Reaktion auf den zunehmenden Wegfall künstlerischer Freiräume ist im Jahr 2018 die Martin Roth-Initiative entstanden, bei der es sich um ein Gemeinschaftsprojekt des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) und des Goethe-Instituts handelt. Ziel der vollständig vom Auswärtigen Amt geförderten Initiative ist es, gefährdete Künstler*innen und Kulturschaffende, deren Arbeit durch staatliche oder nicht-staatliche Akteure eingeschränkt wird, mithilfe temporärer Auslandsaufenthalte zu schützen und die Weiterführung ihrer Arbeit zu gewährleisten – etwa in Theatern, Museen, Ausstellungshäusern oder im Rahmen von Festivals. Ausgewählte Einrichtungen in Deutschland werden hierfür von der Martin Roth-Initiative gefördert und können auf diese Weise Stipendien auszahlen. Alternativ besteht für Künstler*innen und Kulturschaffende in einer zweiten Programmlinie die Möglichkeit kurzfristiger Schutz- oder Schaffensaufenthalte bei Gastorganisationen in einer sicheren Region innerhalb ihres Herkunftslandes oder ihrer Heimatregion. Im Ausland erfolgt die Förderung häufig über sogenannte Hubs, die die Martin-Roth-Initiative mit Goethe-Instituten oder lokalen Organisationen im Ausland betreibt.

Die Stipendiat*innen der Martin Roth-Initiative

Seit 2018 konnten über die Martin Roth-Initiative 448 Personen aus 41 Ländern finanziell unterstützt werden. 115 Gastorganisationen haben die Stipendiat*innen in ihrem temporären Aufenthalt und der künstlerischen Arbeit betreut. Dazu zählten in der Vergangenheit u.a. Ma Thida (Schriftstellerin aus Myanmar und Vorsitzende des Writer in Prison Committee von PEN International), Mohamed Anwar (ägyptisch-sudanesischer Comiczeichner, politischer Karikaturist und Fellow bei CORRECTIV) sowie Alena Starostina und Ivan Nikolaev (Theaterschaffende vom unabhängigen „Teatr Post“ aus Russland und Stipendiat*innen bei Hellerau). Neben solchen Förderungen von Einzelpersonen bei individuell ausgewählten Gastorganisationen baut die Martin-Roth-Initiativeauch ihre Krisenreaktionsfähigkeit aus, z. B. wurden am MRI-Hub des Goethe-Instituts Kairo allein im Jahr 2023 fünfzig Sudanes*innen gefördert.

Aktuelle Ausschreibung

Bis zum 15. April 2024 läuft die aktuelle Ausschreibung der Martin Roth-Initiative. Bewerben können sich kulturelle Einrichtungen in Deutschland sowie in ihrer Heimat gefährdete Künstler*innen und Kulturschaffende. Ohne an Fristen gebunden zu sein, ist darüber hinaus die Bewerbung für Schutzaufenthalte in sicheren Regionen außerhalb Deutschlands geöffnet. Die Antragsstellung erfolgt in allen Fällen ausschließlich über die Antragsplattform der Martin Roth-Initiative – der Zugang kann über apply@mri-application.de beantragt werden.

Kontakt

Annika Goretzki
Stv. Pressesprecherin
Goethe-Institut Hauptstadtbüro
Tel. +49 89 15921 894
annika.goretzki@goethe.de

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