Goethe-Zertifikat B1
in Frankfurt
Das Goethe-Zertifikat B1 ist eine Deutschprüfung für Jugendliche und Erwachsene. Es bestätigt eine selbstständige Verwendung der deutschen Sprache und entspricht der dritten Stufe (B1) auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
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*) Kurse/Prüfungen umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG; Ausnahme: Deutsch Training Online enthält 7% USt. bei Kund*innen mit Wohnsitz in Deutschland
**) Der angezeigte günstigere Preis gilt, wenn Sie bereits einen Deutschkurs beim Goethe-Institut besucht haben, der nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Die sechs Monate beziehen sich dabei auf den Zeitraum zwischen der Beendigung des Sprachkurses und dem Termin der Deutschprüfung. In diesem Fall ändert sich der Preis automatisch während des Buchungsprozesses. Sollte dies nicht erfolgen, wenden Sie sich bitte an Ihr Kursbüro.
Zertifikat erhalten
Wie und wann Sie Ihr Zertifikat nach Ablegen der Prüfung erhalten, erfahren Sie hier.
Durch das Bestehen der Prüfung zeigen Sie, dass Sie ...
- die Hauptinformationen verstehen können, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus alltäglichen Bereichen wie Arbeit, Schule oder Freizeit geht;
- die meisten Situationen bewältigen können, denen man auf Reisen in deutschsprachigen Ländern begegnet;
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern können;
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten und Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben können.
Hinweis für alle Prüfungskandidaten
Die verfügbaren Plätze für externe Kandidaten können schon bis zu einigen Wochen vor dem Anmeldeschluss ausgebucht sein. Externe Kandidaten sollten sich also grundsätzlich frühzeitig zur Prüfung anmelden.
Als Kursteilnehmer gelten
- Kursteilnehmer in den laufenden Kursen der Goethe-Institute in Deutschland.
- Ehemalige Kursteilnehmer der Goethe-Institute in Deutschland und der Goethe-Institute weltweit, wenn der Kursbesuch nicht länger als sechs Monate (bezogen auf den Prüfungstermin) zurückliegt.