Praktikum
Villa Kamogawa
Das Goethe-Institut Villa Kamogawa in Kyoto bietet Studierenden in höheren Semestern die Möglichkeit eines Praktikums.
Wir erwarten von Ihnen:
Voraussetzungen
Wir erwarten von Ihnen:
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Interesse am internationalen Kulturaustausch
- Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (C2-Niveau oder Kleines Deutsches Sprachdiplom)
- Japanischkenntnisse (erwünscht, aber nicht Bedingung)
- gute Computerkenntnisse (MS Office wie Word, Excel, Powerpoint, Outlook, soziale Medien)
- mindestens drei Semester Hochschulstudium (vornehmlich Geistes- oder Kulturwissenschaften, Informationswissenschaft)
- Verweildauer drei Monate, Wochenarbeitszeit 39 Stunden
- Immatrikulation an der Hochschule oder anderweitiges Ausbildungsverhältnis, dies muss nachgewiesen werden
Bereiche und Tätigkeiten
Veranstaltungsorganisation und -durchführung
- Beitrag zur redaktionellen Arbeit in den sozialen Medien
- Unterstützung bei Programmarbeit
- Betreuung und Begleitung von Künstler/-innen
- Thematische Treffen und Informationsarbeit in der Bibliothek
Freie Stellen, Dauer und Termine
Praktika dauert drei Monate. Praktikumsplätze werden in der Regel bereits sechs Monate im Voraus vergeben. Besuchen Sie unsere Webseite, auf der kurzfristige Bewerbungsmöglichkeiten annonciert werden.
Zeiträume
8. Mai - 2. August 2025 (bereits vergeben)
12. September - 6. Dezember 2025 (bereits vergeben)
Zeiträume
8. Mai - 2. August 2025 (bereits vergeben)
12. September - 6. Dezember 2025 (bereits vergeben)
Bewerbungsverfahren
Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, den Online- Fragebogen in deutscher Sprache auszufüllen und direkt an unser Goethe-Institut zurück zu senden.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Bewerbungsunterlagen bei:
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Bewerbungsunterlagen bei:
- Lebenslauf
- aktuelle Immatrikulationsbestätigung
- Referenzschreiben
(muss von einem Hochschullehrer oder Dozenten verfasst werden, sollte max. eine DIN A4-Seite umfassen, einen persönlichen Eindruck Ihrer Leistung wiedergeben und kurz begründen, warum Sie sich für ein Auslandspraktikum eignen)
Weitere Informationen
Für die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts und für Unterbringung/Reisekosten müssen Sie selbst sorgen. Das Goethe-Institut Villa Kamogawa gewährt Ihnen allerdings eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 450. Die Aufwandsentschädigung wird anteilig gewährt, wenn die Praktikanten/-innen während eines laufenden Monats das Praktikum beginnen bzw. beenden.
Eine gute Möglichkeit ist die Bewerbung um Förderung eines Auslandspraktikums beim Deutschen Akademischen Austauschdienst.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse in Deutschland Ihren Krankenversicherungsschutz, bevor Sie das Praktikum beginnen. Überprüfen Sie bitte auch Ihre Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes.
Eine gute Möglichkeit ist die Bewerbung um Förderung eines Auslandspraktikums beim Deutschen Akademischen Austauschdienst.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse in Deutschland Ihren Krankenversicherungsschutz, bevor Sie das Praktikum beginnen. Überprüfen Sie bitte auch Ihre Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes.
Zur Einreise nach Japan benötigen Sie grundsätzlich ein Visum. Es gibt allerdings verschiedene Möglichkeiten:
Leider ist das Goethe-Institut nicht in der Lage, Visa/Arbeitserlaubnisse für Praktikanten/-innen zu beantragen. Die Praktikanten/-innen sind eigenverantwortlich die Rechtmäßigkeit ihrer Aufenthaltsgenehmigung für den Praktikumszeitraum zu gewährleisten.
Eine Praktikumsbestätigung wird ihnen vom Goethe-Institut vorab auf Wunsch ausgestellt und zugeschickt.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an eine der japanischen Vertretungen in Deutschland.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Reisen nach Japan von der Deutschen Botschaft Tokyo:
- Visafreie Einreise für einen Aufenthalt von 3 Monaten (kann notfalls um weitere 90 Tage verlängert werden) – automatisch bei Einreise als „Temporary Visitor“ registriert
- Visum für „Cultural Activities“ für einen Aufenthalt von 6 Monaten
- „Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt“ – „Working Holiday Visa“ für einen Aufenthalt von 1 Jahr
- Studierendenvisum
Leider ist das Goethe-Institut nicht in der Lage, Visa/Arbeitserlaubnisse für Praktikanten/-innen zu beantragen. Die Praktikanten/-innen sind eigenverantwortlich die Rechtmäßigkeit ihrer Aufenthaltsgenehmigung für den Praktikumszeitraum zu gewährleisten.
Eine Praktikumsbestätigung wird ihnen vom Goethe-Institut vorab auf Wunsch ausgestellt und zugeschickt.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an eine der japanischen Vertretungen in Deutschland.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Reisen nach Japan von der Deutschen Botschaft Tokyo:
Links zum Thema
Obwohl wir bei der Unterkunftssuche behilflich sein können, sind Praktikanten/-innen selbst dafür verantwortlich, ein Zimmer zu finden. Sie finden untenstehend eine Liste von Unterkünften/Webseiten. (Das Goethe-Institut übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Informationen auf diesen Webseiten):
Besucher der Region Kansai kommen im allgemeinen am Flughafen Osaka (Kansai International Airport: KIX) an.
Zum Bahnhof Kyoto ( JR Kyoto Station) gelangen Sie mit dem JR Haruka Express (75Min., 2980yen) oder mit einem der Limousinen-Busse (88Min., 2500yen).
(Englisch)
Von der JR-Kyoto-Station:
Mit dem städt. Bus Nr. 4, 17 oder 205 nach "Kojin-guchi", ca. 30 Min.
Dann ca. 5 Min. zu Fuß.
Mit dem Kyoto-Bus Nr. 17 nach "Kojin-bashi" , ca. 30 Min.
Dann ca. 2 Min. zu Fuß.
Zum Bahnhof Kyoto ( JR Kyoto Station) gelangen Sie mit dem JR Haruka Express (75Min., 2980yen) oder mit einem der Limousinen-Busse (88Min., 2500yen).
(Englisch)
Von der JR-Kyoto-Station:
Mit dem städt. Bus Nr. 4, 17 oder 205 nach "Kojin-guchi", ca. 30 Min.
Dann ca. 5 Min. zu Fuß.
Mit dem Kyoto-Bus Nr. 17 nach "Kojin-bashi" , ca. 30 Min.
Dann ca. 2 Min. zu Fuß.
Links zum Thema
Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient.
Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden. Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.
Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden. Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.
Kontakt
-
Goethe-Institut Villa Kamogawa
Sakyo-ku, Yoshida
Kawahara-cho 19-3
606-8305 Kyoto
Tel.: +81 75 761 2188
Fax: +81 75 752 9133
info-villa-kamogawa@goethe.de