1. Einschreibungsvoraussetzungen
1.1 Mindestalter: Wie in den Prüfungsrichtlinien angegeben
1.2 Die folgenden Prüfungen werden vom Goethe-Institut angeboten (das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, bestimmte Prüfungen nicht anzubieten, wenn die Teilnehmerzahl nicht ausreicht oder andere Umstände dies rechtfertigen)
1.2.1 Prüfungen für Erwachsene: Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1, Goethe-Zertifikat A2, Goethe-Zertifikat B1, Goethe-Zertifikat B2, Goethe-Zertifikat C1, Goethe-Zertifikat C1 und Goethe-Zertifikat C2.
1.2.2 Prüfungen für Jugendliche: Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1, Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch, Goethe-Zertifikat B1 für Jugendliche, Goethe-Zertifikat B2 für Jugendliche.
1.2.3 Modulare Prüfung: Goethe-Zertifikat B1, Goethe-Zertifikat B1 für Jugendliche, Goethe-Zertifikat B2, Goethe-Zertifikat B2 für Jugendliche, Goethe-Zertifikat C2.
1.3 Registrierung
1.3.1 Registrierungen erfolgen nach dem Prinzip "first come first served".
1.3.2 Das Goethe-Institut bearbeitet nur eine vollständige Registrierung.
1.3.3 Eine bestätigte Anmeldung ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
1.4 Umschreiben von Prüfungen:
1.4.1 Teilnehmer, die eine Prüfung neu schreiben möchten, müssen nochmals
buchen.
1.4.2 Das Umschreiben eines Moduls oder eine vollständige Prüfung ist auf Anfrage möglich.
1.5 Teilnehmer mit besonderen Bedürfnissen:
1.5.1 Teilnehmer mit besonderen Bedürfnissen müssen dem Goethe-Institut mindestens 30 Werktage vor Beginn der Prüfung schriftlich Art und Umfang ihres besonderen Bedarfs mitteilen.
1.5.2 Der erforderliche Vordruck, den der Teilnehmer nach Unterrichtung des Goethe-Instituts über seine besonderen Bedürfnisse erhält, muss von einem Hausarzt oder Facharzt ausgefüllt werden.
1.5.3 Weitere Informationen finden Sie
hier.
2. Zahlungsbedingungen / Gebühren
2.1 Akzeptierte Zahlungsmodalitäten:
- Bareinzahlung bei Citibank
- Banküberweisung in Naira (mit Beschreibung!)
- Schreiben Sie uns für Euroüberweisung
2.2 Prüfungsgebühren:
2.2.1 Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 – 35,000 NGN für Interne, 55,000 NGN für Externe
Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 – 30,000 NGN für Externe
2.2.2 Goethe-Zertifikat A2 - 34,000 NGN für Interne, 54,000 NGN für Externe
Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch – 30,000 NGN für Externe
2.2.3 Goethe-Zertifikat B1 / Goethe-Zertifikat B1 für Erwachsene – 44,000 NGN für Interne, 64,000 NGN für Externe
2.2.4 Goethe-Zertifikat B2 / Goethe-Zertifikat B2 für Erwachsene – 46,000 NGN für Interne, 68,000 NGN für Externe
2.2.5 Goethe-Zertifikat C1 – 55,000 NGN für Interne, 67,000 NGN für Externe
2.3 Die Kursgebühr ist in voller Höhe und auf einmal zu entrichten; eine Ratenzahlung ist nicht zulässig.
3. Stornierung und Rückerstattung
3.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt das Datum des Eingangs beim Goethe-Institut Nigeria.
3.2 Bei einer Stornierung zwischen 6 und 10 Werktagen vor dem Prüfungstermin wird eine Stornogebühr von 50% erhoben.
3.2 Eine Stornogebühr von 80% wird erhoben, wenn Sie 1-5 Werktage vor dem Prüfungstermin stornieren.
3.3 Am oder nach dem Prüfungstermin sind keine Rückerstattungen möglich.
4. Voraussetzungen zum Prüfungstermin
4.1 Gültiger Reisepass: Teilnehmer ohne gültigen Pass werden von der Prüfung ausgeschlossen.
4.2 Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Prüfungsplan einzuhalten. Verspätete Prüfungsteilnehmer werden von der Prüfung ausgeschlossen.
5. Prüfungsergebnisse
5.1 Alle Prüfungsergebnisse werden innerhalb eines Monats nach der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Je nach den Umständen kann es Ausnahmen geben.
6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Prüfungsverwaltung können hier eingesehen werden:
6.1 Durchführungsbestimmung
A1
6.2 Durchführungsbestimmung
A2
6.3 Durchführungsbestimmung
B1
6.4 Durchführungsbestimmung
B2
6.5 Durchführungsbestimmung
C1
6.6 Durchführungsbestimmung
C2
6.7 Sie können auch in der Bibliothek und an der Rezeption des Goethe-Instituts Nigeria eingesehen werden.
7. Die Prüfungsrichtlinien können hier eingesehen werden:
7.1
Prüfungsordnung
7.2 Sie kann auch in der Bibliothek sowie am Empfang des Goethe-Instituts Nigeria eingesehen werden.
8. Allgemein
8.1 Alle unsere internationalen Prüfungen finden am Goethe-Institut Nigeria statt. 7, Anifowoshe Street, Victoria Island, Lagos.
8.2 Der Teilnehmer hat alle Sicherheitsbestimmungen des Goethe-Instituts zu beachten.
8.3 Sollte sich eine der Angaben des Teilnehmers bei der Anmeldung ändern, hat der Teilnehmer dies dem Goethe-Institut unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.4 Sollte das Goethe-Institut bei einem Verstoß des Teilnehmers gegen die Bedingungen dieses Vertrages Rechtsanwälte beauftragen, so hat der Teilnehmer alle Kosten in der Größenordnung zwischen Rechtsanwalt und eigenem Auftraggeber einschließlich etwaiger Nebenkosten zu tragen.
8.5 Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, die Bedingungen für den nächsten Prüfungstermin zu ändern und den Teilnehmer schriftlich oder telefonisch zu informieren.
9. Haftung des Goethe-Instituts
9.1 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das Institut und alle seine Direktoren, Mitarbeiter, Ausbilder, Aufsichtspersonalassistenten, Dienstleister, Beauftragten und Vertreter (im Folgenden „die Freistellungspflichtigen“ genannt) nicht für Tod, Krankheit, Verletzung, Verlust oder Beschädigung verantwortlich sind jeglicher Art, die der Teilnehmer durch die Teilnahme an der Prüfung und alle damit verbundenen Aktivitäten erhält, die auf irgendeine Weise verursacht werden.
9.2 Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Ansprüche oder Handlungen, die der Teilnehmer aufgrund der Einschreibung und Teilnahme des Teilnehmers an der Prüfung gegen die Freistellungspflichtigen geltend machen kann.
9.4 Das Goethe-Institut übernimmt auch keine Haftung für die Einstellung seiner Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen).
10. Datenschutz
10.1 Das Goethe-Institut erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers sowohl zum Zwecke der Erfüllung des mit dem Teilnehmer unterzeichneten Vertrages als auch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen einer gegebenenfalls unterzeichneten Einverständniserklärung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10.2 Für bestimmte Visumantragsverfahren (z. B. Einwanderung von Ehepartnern, Studium) verlangen die deutschen Auslandsvertretungen den Nachweis der Deutschkenntnisse des Antragstellers und gegebenenfalls zusätzliche Angaben zur Überprüfung der vorgelegten Bescheinigungen.
Mit dem Absenden der Prüfungsbuchung erklärt sich der Kandidat einverstanden, dass seine persönlichen Daten und Informationen über die durchgeführte Prüfung der jeweiligen diplomatischen Vertretung zur Verfügung gestellt werden