Bereits die Grundschule sollte Kinder mit ihren Rechten gemäß der UN-Kinderrechtskonvention vertraut machen. Für Kinder, die ein Bewusstsein für eigene Rechte entwickeln, eröffnen sich umfassende Möglichkeiten in ihrem unmittelbaren gesellschaftlichen Kontext. Das Grundrecht auf sprachliche Bildung ist hierbei Ausgangspunkt für viele weitere Rechte. Wer lesen und schreiben kann und dies z.B. auch in einer oder in mehreren Fremdsprachen kann, wird vielschichtiger kommunizieren lernen und baut leichter soziale Kompetenzen auf.
Das Recht auf Bildung, auf Erlernen einer Fremdsprache impliziert demnach die Möglichkeit, in fremde Kulturen eindringen zu können, Fremdes leichter zu verstehen, sowohl Neugier als auch Toleranz zu entwickeln, Wege zu gehen, die ohne Sprachkenntnisse verschlossen blieben, und so seine eigene Persönlichkeit uneingeschränkt entfalten zu können.
Kleine Kinder empfinden keine Scheu vor Fremdem und gehen unvoreingenommen an fremde Sprachklänge heran. Sie können aber nicht selbst dafür eintreten, dass ihnen die Möglichkeit zum kindgerechten Fremdsprachenerwerb gegeben wird.
Das frühe Fremdsprachenlernen soll allen Kindern folgende, auf den sprachlichen Bereich bezogene Rechte gewähren:
- das Recht auf frühe, möglichst umfassende sprachliche Bildung (die Chancengleichheit anstrebt). Dies schließt sowohl die Entwicklung der Muttersprachen- bzw. Herkunftssprachenkompetenz ein als auch die Erweiterung des Sprachbesitzes des Kindes durch das frühe Fremdsprachenlernen.
- das Recht auf interkulturell angelegte Lerninhalte sowie auf die Möglichkeit zu interkultureller Kommunikation
- das Recht auf die maximale Entfaltung aller im Kind angelegten Fähigkeiten durch das Sprachangebot. Das schließt das Lernen mit allen Sinnen zur Aneignung von Wissen ein.
- das Recht auf selbstständiges Handeln und Teilhabe an Entscheidungsfindungen im Rahmen des Sprachlernangebots.
- das Recht darauf, ungestraft sprachliche Fehler zu machen.
- das Recht darauf, angenommen und gleich behandelt zu werden, ohne Rücksicht auf die Herkunftssprache, -religion oder -kultur.
Empfehlung:
Das frühe Fremdsprachenangebot sollte möglichst viele praktische Gelegenheiten bieten, dem Lernalter entsprechend gezielt Kinderrechte erleben zu lassen und damit die Persönlichkeit des Kindes zu stärken. Das schließt ein, Kindern zuzuhören, sie aufzufordern, sich zu artikulieren, Fragen zuzulassen und Fehlerkorrekturen mit Sensibilität und Vorsicht durchzuführen.