Alle Prüfungen finden im Goethe-Institut Singapur, 136 Neil Road, 2. Etage statt:
Einlass und Registrierung: 9:15-9:25 Uhr
Beginn der Prüfung: 9:30 Uhr
Die Prüfungen beginnen pünktlich zu den angegebenen Zeiten. Kandidaten, die zu spät kommen, werden nicht zur Prüfung zugelassen.
Bitte registrieren Sie sich online. Prüfungsteilnehmer, die sich für eine Warteliste registrieren, werden nur dann informiert, wenn ein Platz frei wird.
Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (Hör-, Sehbehinderung, physische Einschränkungen), die besondere Prüfungskonditionen benötigen, werden gebeten, uns mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin zu informieren, damit wir die Teilnahme gewährleisten können.
Bitte lassen Sie dieses Attest von Ihrem Arzt ausfüllen.
* Interne Kandidaten müssen im laufenden Term oder in den letzten sechs Monaten einen Kurs an einem Goethe-Institut belegt haben.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die gesamte Prüfungsgebühr ist spätestens 15 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin fällig. Wir akzeptieren nur Zahlungen per Banküberweisung.
Geht die Zahlung der Prüfungsgebühr nicht termingerecht ein, verliert der/die Teilnehmende fristlos seinen/ihren Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung.
Die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise auf der Webseite des Goethe-Instituts sind Vertragsbestandteil.
RÜCKTRITT UND TERMINÄNDERUNG
Der Rücktritt von einer Prüfung / einmalige Änderung des Prüfungstermins ist bis 15 Arbeitstage (Mo –Fr) vor dem Prüfungstermin kostenlos. Danach wird eine Verwaltungsgebühr von S$ 90 erhoben. Bei Rücktritt/Terminänderung fünf Arbeitstage oder weniger vor dem Prüfungstermin kann keinerlei Erstattung erfolgen.
Die Rücktrittserklärung/Terminverschiebung ist schriftlich einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang des Rücktrittsgesuchs beim Goethe-Institut Singapur.
ALLGEMEINE TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Die angebotenen Prüfungen, sofern nicht anders ausgewiesen, werden für erwachsene Prüfungsteilnehmende (ab 16 Jahren) empfohlen.
Wenn eine Prüfung ausgebucht ist, können keine weiteren Anmeldungen angenommen werden, auch wenn die Anmeldefrist noch läuft.
HAFTUNG DES GOETHE-INSTITUTS/HÖHERE GEWALT
Die Haftung des Goethe-Institut und seiner Mitarbeiter*innen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Goethe-Institut haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen).
Für den Fall schwerwiegender, außerordentlicher Umstände oder Ereignisse oder einer Änderung von bereits vorliegenden derartigen Umständen oder Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Goethe-Instituts liegen (z.B. Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien usw.), behalten wir uns vor, Ihnen Alternativen zu Prüfungen anzubieten (z.B. in zeitlicher oder räumlicher Hinsicht).