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Teilnahmebedingungen für den Lese-Schreib-Wettbewerb für Schüler*innen:

„Mein Neues Leben von Urs Luger – werdet Autor*in eines neuen Lebens!
Laufzeit für die Teilnahme: 29.02.2024 bis 24.03.2024

Teilnahmebedingungen und Datenschutz

  1. Wettbewerb
    1.1 Goethe-Institut Ankara führt den Wettbewerb durch.
    1.2 Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online im Internet und ist für den Teilnehmenden kostenlos (mit Ausnahme der Internet-Verbindungsentgelte des Teilnehmenden).
    1.3 Der Aufruf hat eine Laufzeit vom 29.02.2024 bis 24.03.2024, 23:59 Uhr. Die Zeitangaben beziehen sich auf die lokale Zeit in der Türkei.

    2.Teilnahme
    2.1 Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmende mit diesen Teilnahmebedingungen und der Anwendung deutschen Rechts gemäß Ziff. 9.2 ausdrücklich einverstanden.
    2.2 Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der 9-12 Klassen, die auf ein öffentliches oder privates Gymnasium gehen und zwischen
    14-17 Jahre alt sind.
    2.3. Die Schülerinnen und Schüler können an dem Wettbewerb auf einem der Sprachniveaus: A2 oder B1 teilnehmen. Eine Teilnahme auf beiden Niveaus ist nicht möglich.
    2.4 Es sind nur Einzelteilnahmen möglich.
    2.5 Die Teilnahme an dem Wettbewerb und die Erfolgsaussichten der Teilnahme sind nicht vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme von Leistungen abhängig.

    3.Durchführung und Abwicklung
    Der Wettbewerb läuft vom 29.02.2024 bis 24.03.2024, 23:59 Uhr. Die Zeitangaben beziehen sich auf die lokale Zeit in der Türkei.

    4. Ermittlung der Gewinner*innen
    4.1. Nach dem Ablauf der Frist bewertet eine Jury des Goethe-Instituts Ankara und der Autor Urs Luger die Beiträge anhand der Kriterien Sprache, Inhalt und Originalität/Kreativität und bestimmt die Gewinner*innen. Die Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt.

    Preise für Schüler*innen
    1.  Preis: Teilnahme an einem PASCH-Jugendcamp in Deutschland (ggf. in der Region SOE)
    2.  Preis: Teilnahme an einem PASCH-Jugendcamp in der Türkei
    3.  Preis: Bücher von Urs Luger und Leo Thoma

    Die Preise werden vergeben nach der Sprachstufe. Jugendsprachkurse werden bevorzugt für die Teilnehmer*innen und Aufgaben des A2 und B1-Niveaus vergeben. (Mindestsprachniveau für Jugendkurse A2 und Mindestalter 14 Jahre).

    Die Jugendkursstipendien werden vergeben unter der Voraussetzung, dass die Kurse stattfinden und die Gewinner*innen die Voraussetzung dafür erfüllen z.B. Alter, mindestens A2-Niveau, ggf. Impfstatus etc. Sollte eine Teilnahme an einem Jugendcamp nicht möglich sein, erhalten die Gewinner*innen andere tolle Preise. Die Teilnehmenden geben zwecks Stufenzuordnung bei der Registrierung eine ungefähre Zahl ihrer bisher teilgenommenen Deutschstunden an. Das Goethe-Institut Ankara behält sich das Recht vor diese Zahl bei den Lehrenden der Schule zu überprüfen.

    Sofern personenbezogene Daten zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs und zur Versendung des Gewinns vom Goethe-Institut Ankara verarbeitet, gespeichert, übermittelt oder veröffentlicht werden, erfolgt dies nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten, ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person oder des Trägers der elterlichen Verantwortung gemäß der DSGVO.
    4.2. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt spätestens Anfang April 2024.

    5.Haftung
    5.1 Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch den Teilnehmenden übermittelten Daten übernimmt das Goethe-Institut Ankara keinerlei Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten vom Goethe-Institut Ankara oder seiner Mitarbeiter. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff.
    5.2 Für eine Haftung des Goethe-Instituts Ankara auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
    5.3 Goethe-Institut Ankara haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    5.4 Ferner haftet Goethe-Institut Ankara für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerb überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmendem regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet Goethe-Institut Ankara jedoch nur für den Vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Goethe-Institut Ankara haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
    5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem   Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    5.6 Soweit die Haftung vom Goethe-Institut Ankara ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Goethe-Instituts.

    6.Datenschutz
    6.1 Goethe-Institut Ankara wird die gesetzliche Datenschutzbestimmungen beachten.
    6.2 Sofern personenbezogene Daten zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs und zur Versendung des Gewinns vom Goethe-Institut Ankara verarbeitet, gespeichert, übermittelt oder veröffentlicht werden, erfolgt dies nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten, ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person oder des Trägers der elterlichen Verantwortung gemäß der DSGVO.

    7.Ausschluss von dem Wettbewerb
    7.1. Mitarbeiter des Goethe-Instituts Ankara und PASCH-Partner sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
    7.2 Ausgeschlossen sind Personen, welche (i) unwahre Angaben zu ihren persönlichen Daten bzw. Sprachniveau machen, (ii) rechtswidrige oder den Teilnahmebedingungen widersprechende Inhalte eingeben oder
    (iii) die für den Wettbewerb geschaffenen elektronischen Einrichtungen manipulieren oder sonst missbrauchen.

    8.Vorzeitiges Abbrechen des Wettbewerbs
    8.1 Goethe-Institut Ankara weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber dem Goethe-Institut Ankara entstehen. Hierzu können organisatorische oder technische Probleme (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder Regeländerungen gehören.
    8.2 Goethe-Institut Ankara ist berechtigt, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt vorzeitig ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

    9.Schlussbestimmungen
    9.1 Der Rechtsweg ist in Bezug auf die Durchführung der Gewinnerermittlung und ihre Ergebnisse ausgeschlossen.
    9.2 Die Durchführung des Wettbewerbs und die Rechtsbeziehungen der an dem Wettbewerb beteiligten Personen richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unabhängig von dem Ort, von dem aus ein Teilnehmender an dem Wettbewerb teilnimmt.

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