Schülerstimmen
CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
Artikel 24
Rechte des Kindes
(1) | Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. |
Was Schüler aus den Ländern der Europäischen Union dazu sagen, seht ihr hier in den Videos. Wer Interesse hat, kann sich den vollständigen Text der Charta herunterladen.