ALLGEMEINEBEDINGUNGEN FÜR PRÜFUNGEN AM GOETHE-INSTITUT CARACAS (Stand Februar 2022)
1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzung
Die Prüfungsteilnehmer*innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein
2. Anmeldung und Zahlung
2.1 Die Anmeldung erfolgt innerhalb der für jede Prüfung festgelegten Fristen, die auf unserer Website, in den sozialen Medien und in unserem Newsletter veröffentlicht werden.
2.2 Überprüfen Sie bitte bei der Übermittlung Ihrer Angaben, ob Ihre Angaben auf dem Anmeldeformular korrekt sind und mit denen auf Ihrem Personalausweis übereinstimmen. Das Goethe-Institut übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Angaben.
2.3 Die Zahlung erfolgt gemäß den Anweisungen, die Sie bei der Anmeldung per E-Mail erhalten.
2.4 Die Anmeldung ist erst nach Eingang der vollständigen Zahlung der Anmeldegebühr rechtsgültig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Prüfungsgebühr verlieren die Teilnehmer*innen ihr Recht auf Teilnahme an der Prüfung.
2.5 Zur Prüfung wird zugelassen, wer sich zu den angegebenen Terminen anmeldet und alle Formalitäten erfüllt. Die Zahl der Plätze ist begrenzt und kann je nach den für die jeweilige Prüfung geltenden Bedingungen variieren
3. E-Mail zur Bestätigung des Prüfungstermins
3.1 Nach der Anmeldung zur Prüfung im Sprachkursbüro erhalten Sie innerhalb 2 Werktage nach Ablauf der Anmeldefrist eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Termin (Uhrzeit und Datum), an dem Sie im Goethe-Institut zu Ihrer Prüfung erscheinen müssen. Sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren SpamOrdner. Sollten Sie sie dann immer noch nicht finden, benachrichtigen Sie uns bitte schriftlich unter
sprache-car@goethe.de und/oder über unsere Kontaktnummer auf WhatsApp +58 412 6060378.
3.2 Bitte erscheinen Sie pünktlich zur angegebenen Zeit, da Sie bei Verspätung von der Prüfung ohne Rückerstattung ausgeschlossen werden können. Wir empfehlen Ihnen, 30 Minuten vor der geplanten Prüfungszeit am Institut zu erscheinen
4. Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen
4.1 Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie keine offensichtlichen Symptome einer möglichen Atemwegserkrankung aufweisen: ( anhaltender Husten, Niesen oder Schnupfen). Zu Ihrem eigenen Wohlbefinden und Ihrer Gesundheit empfehlen wir Ihnen außerdem, während Ihres Aufenthalts in unseren Einrichtungen eine Maske zu tragen, einen Sicherheitsabstand (1,5 m) zu anderen Personen einzuhalten, Ihre Hände regelmäßig (alle 60-90 min) zu waschen und die Desinfektionsmittelspender an der Rezeption und in den Unterrichtsräumen zu benutzen.
4.2 Mit Ihrer Anmeldung entbinden Sie das Goethe-Institut Caracas von jeglicher Haftung für das Auftreten und die Folgen etwaiger Symptome oder Krankheiten nach der Prüfung
5. Prüfungsordnung und Prüfungsordnung des Goethe-Instituts Caracas
5.1 Mit der Anmeldung zur Prüfung erkennen Sie die Bedingungen der folgenden
Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts an, die hier für jede Stufe aufgeführt sind:
sowie diese Allgemeinen Prüfungsbedingungen des Goethe-Instituts Caracas.
5.2 Für die Teilnahme an den Prüfungen des Goethe-Instituts gelten folgende Regeln: Die Prüfungen A1, A2 und C1 werden als Vollprüfungen abgelegt. Die B1-, B2- und C2-Prüfungen bestehen aus vier Modulen und können daher als Einzelmodule oder Modulkombinationen abgelegt oder wiederholt werden. Die Person, die eine Prüfung ablegt, muss zunächst ihren Lichtbildausweis vorlegen. Andernfalls wird er/sie nicht zur Prüfung zugelassen.
5.3 Für Personen mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag zu stellen, um die Prüfungen unter besonderen Bedingungen abzulegen. Bitte erkundigen Sie sich persönlich oder per E-Mail (
sprache-car@goethe.de) im Sprachkursbüro.
5.4 Verlust des Prüfungszertifikat: wenn Sie Ihr Prüfungszertifikat verlieren, können wir Ihnen innerhalb von 10 Jahren nach Bestehen der Prüfung ein neues Zeugnis ausstellen. Diese Bescheinigung kostet 10 EUR oder den Gegenwert in Bolivar zu dem von der BCV am Tag der Antragstellung festgelegten Wechselkurs.
5.5 Mit der Anmeldung zur Prüfung ermächtigen Sie das Goethe-Institut, die erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben und zu speichern, die ausschließlich zum Zwecke der Anmeldung und Ablegung der Prüfung sowie der Verarbeitung der Ergebnisse verwendet und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben werden. Weitere Einzelheiten finden Sie in unseren
Datenschutzrichtlinien
- eine Vollmacht mit dem Namen der dritten Person und derer Personalausweisnummer
- Kopie des Personalausweises der Person, die die Prüfung abgelegt hat
- Kopie des Personalausweises der Person, die das Zertifikat abholt
7. Rücktritt und Wiederaufnahme der Einschreibung
7.1 Eine Person, die sich für eine Prüfung angemeldet hat, hat das Recht, gemäß den Bedingungen der Prüfungsordnung von der Prüfung zurückzutreten. Wer sich nicht offiziell von der Prüfung abmeldet und am Tag der schriftlichen oder mündlichen Prüfung nicht zur festgesetzten Zeit erscheint, wird von der Prüfung ausgeschlossen, und es erfolgt keine Rückerstattung. Hat die Prüfung noch nicht begonnen oder tritt die Teilnehmerin/der Teilnehmer vor Beginn der Prüfung zurück, muss die Unfähigkeitsbescheinigung oder das ärztliche Gutachten innerhalb von fünf Werktagen nach dem Prüfungstermin beim Goethe-Institut eingereicht werden. In diesem Fall wird 80 % der Prüfungsgebühr zurückerstattet.
7.2 Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur möglich, wenn er vor der Prüfung und aus einem nach Ansicht des Sprachkursbüros triftigen Grund erfolgt. Bei Rücktritt bis 3 Tage vor der Prüfung werden 80 % der Prüfungsgebühr zurückerstattet (20 % werden für Verwaltungskosten einbehalten). Erfolgt die Rücktrittserklärung weniger als 3 Tage vor dem Prüfungstermin, beträgt die Rückerstattung 50 % der Prüfungsgebühr. Für das Datum der Zustellung per Brief gilt das Datum des Eingangs am Sitz des Instituts. Erfolgt die Zustellung per E-Mail, so gilt das Datum der Absendung der E-Mail bis 18.00 Uhr an diesem Tag; danach gilt das Datum des nächsten Arbeitstages.
7.3 Erfolgt keine Benachrichtigung, so wird die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.
7.4 Um eine teilweise Rückerstattung Ihrer Anmeldegebühr zu erhalten, müssen Sie den entsprechenden Antrag schriftlich an das Sprachkursbüro stellen.
8. Unzufriedenheit mit der Durchführung oder mit den Ergebnissen der Prüfung
8.1 Wenn Sie mit dem Ergebnis der Prüfung oder mit der Prüfungsdurchführung unzufrieden sind, lesen Sie bitte die Prüfungsordnung im Detail durch, bevor Sie eine Einsicht beantragen oder eine Beschwerde per Post/E-Mail an
ls-caracas@goethe.de einreichen.