Spouse immigration

 Photo: Goethe-Institut/Astrid Dill

Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 30.01.2015

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 30.01.2015 entschieden, dass Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland leben, für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
 
Der Bundesregierung ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bekannt. Ob zukünftig die Start Deutsch 1-Prüfung für nachziehende Ehepartner erforderlich ist, kann erst entschieden werden, wenn alle Gründe für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ausgewertet wurden. Dieses Urteil liegt momentan noch nicht schriftlich vor.
Das heißt, dass es bis zu einer gegenteiligen Entscheidung der Bundesregierung bei den Sprachtests bleibt.

Die Kurse für nachziehende Ehegatten und die Start Deutsch 1 Prüfungen werden bis auf weiteres wie geplant am Goethe-Institut  angeboten und durchgeführt.

Information about German language ability related to spouse immigration

If the husband or wife are living outside Germany and Want to join their spouse in Germany, they must first demonstrate a basic proficiency of the German language prior to their departure. This is a requirement for the issue of a residency permit, which they will need to enter Germany.

The Goethe-Institut examination is accepted as proof of these basic German language skills. You can find answers to some of the frequently asked questions concerning this examination, the reunion of a spouse, and even a sample exam.

Frequently asked questions