Normalerweise richten wir uns mit diesem Webportal an Menschen, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen.
Aktuell gibt es aber auch viele Fragen zu den Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine. Daher finden Sie hier wichtige Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen. Die Informationen werden laufend aktualisiert.
Wichtig: Geflüchtete aus der Ukraine können weiterhin visumsfrei einreisen und sich legal in Deutschland aufhalten. Sie müssen sich aber innerhalb der ersten 90 Tage registrieren und die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 beantragen.
Stand: 09.01.2023
Häufig gestellte Fragen
1. Kann ich nach Deutschland kommen?
Die deutschen Auslandsvertretungen in der Ukraine sind geschlossen. Es ist daher nicht möglich, ein Visum für Deutschland in der Ukraine zu erhalten.
Alle EU-Länder, die an die Ukraine grenzen, gestatten allen Menschen, die aus humanitären Gründen vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, die Einreise, unabhängig davon, ob sie einen biometrischen Reisepass besitzen oder nicht. Dies gilt auch für Kinder. Auch für einen längerfristigen Aufenthalt beispielsweise zum Familiennachzug oder zur geplanten Arbeitsaufnahme wird aktuell kein vorheriges Visum vorausgesetzt. Wenn Sie keinen biometrischen Pass besitzen, werden Sie von den Mitgliedstaaten aus humanitären Gründen zugelassen. Einzelheiten finden sie hier:
Die EU-Staaten haben sich am 04.03.2022 darauf geeinigt, Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen und vorübergehenden Schutz zu gewähren.
Wer erhält diesen Schutz:
- Ukrainische Staatsangehörige
- Familienangehörige von ukrainischen Staatsangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können
Alle müssen vor dem 24.02.2022 Ihren Aufenthalt in der Ukraine gehabt haben. Das bedeutet, dass Kriegsgeflüchtete diejenigen sind, die ab 24.02.2022 die Grenzen der EU erreichen.
Seit Beginn des Angriffskrieges können Menschen aus der Ukraine als Kriegsgeflüchtete ohne Visum in die EU und nach Deutschland kommen und auch ohne Aufenthaltserlaubnis hier leben. Das gilt auch, wenn Sie schon vor Kriegsbeginn visumfrei nach Deutschland gekommen sind. Diese Regelung galt zunächst bis 31.05.2022 und wurde dann bereits einmal bis zum 31.08.2022 verlängert.
Die EU-Richtlinie zum temporären Schutz für ukrainische Geflüchtete bleibt bis März 2024 in Kraft. Diese deutsche Regelung dazu heißt „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“. Sie gilt vorläufig bis 28.02.2023 und wird voraussichtlich verlängert werden.
Geflüchtete aus der Ukraine können also weiterhin visumsfrei einreisen und sich legal in Deutschland aufhalten, müssen sich aber innerhalb der ersten 90 Tage registrieren und die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 beantragen. Bitte lassen Sie sich also registrieren und stellen Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, auch wenn Sie keine Sozialleistungen bekommen.
Kinder ohne eigenen Pass:
Nehmen Sie für Ihre Kinder die Geburtsurkunde mit und nach Möglichkeit eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils.
Haustiere:
Bestimmungen für Deutschland: Tierhalter mit ihren Heimtieren können bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen, ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Bitte kontaktieren Sie an Ihrem Wohnort in Deutschland die lokale Veterinärbehörde (Gesundheitsamt) oder einen Tierarzt, um den Gesundheitsstatus des Tieres wegen Tollwut zu bestimmen und wenn nötig zu helfen (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).
Weiterführende Links und Informationen:
Diese umfangreichen Informationen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat sind auch als App verfügbar: Germany4Ukraine-App
Sie sind noch in Polen? Hier finden Sie wichtige Adressen in Krakau und Warschau:
Sie können in Polen bleiben oder auch von Polen nach Deutschland weiterreisen.
2. Wie komme ich nach Deutschland?
A. Öffentliche Verkehrsmittel - Bahn
Die Deutsche Bahn ermöglicht ukrainischen Staatsangehörigen, kostenlos alle Fernzüge aus Polen, Tschechien und Österreich nach Deutschland zu nutzen. Sie brauchen keine Fahrkarte, bei Kontrollen reicht der ukrainische Personalausweis oder Pass. Die Ankunftsbahnhöfe sind Berlin, Dresden, München und Nürnberg. Oft erwarten Sie Helferinnen und Helfer bereits bei der Ankunft der Züge auf dem Bahnsteig.
Eine Übersicht über die Zugverbindungen der Deutschen Bahn finden Sie auf dieser Karte.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Flucht weiterreisen möchten, erhalten Sie seit dem 01.08.2022 von den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtende bzw. Aufnahmezentren der Bundesländer ein kostenfreies „helpukraine“-Ticket für eine einfache Fahrt ausgestellt (e-Token), das in der 2. Klasse bis zu Ihrem gewünschten Zielort gilt. Auch ins westliche Ausland können Sie kostenfrei weiterreisen.
Es stehen Ihnen in Deutschland drei wichtige Ankunftsbahnhöfe zur Verfügung: Hannover-Messe/Laatzen, Cottbus und Berlin. Hier erhalten Sie unkomplizierte und schnelle Hilfe. Bitte nutzen Sie dann die Drehkreuze Hannover und Cottbus, wenn Sie keine Familie oder Freunde in Berlin haben und in andere Städte oder ins europäische Ausland weiterreisen möchten.
Es gibt auch andere kostenlose Weiterreisemöglichkeiten für Ankommende. An den zentralen Ankunftsbahnhöfen in Berlin, Cottbus, Frankfurt/Oder und Hannover werden Busse und Züge eingesetzt, die zu Unterbringungseinrichtungen und weiteren Zielen in ganz Deutschland fahren.
Alle Informationen dazu finden Sie hier:
Wenn Sie an Ihrem Zielort angekommen sind, brauchen Sie für alle weiteren Reisen im Nahverkehr in Deutschland ein Ticket. Denn seit dem 01.06.2022 können Ukrainer*innen den öffentlichen Personennahverkehr NICHT mehr kostenfrei nur mit dem Pass nutzen.
B. Privat - mit dem Auto
Fahren Sie zu Ihren Verwandten oder Freunden, die Sie aufnehmen wollen. Wer dauerhaft bei Verwandten wohnen kann, kann damit selbst entscheiden, an welchem Ort er oder sie wohnt.
Wenn Sie keine Verwandte, Bekannte oder Freunde in Deutschland haben, fahren Sie bitte zu den Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen der Bundesländer. Diese sind vorbereitet und Sie bekommen auch dort Unterkunft, Essen und Hilfen.
Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Auto nach Deutschland kommen, achten Sie bitte darauf, dass Sie eine gültige Haftpflichtversicherung haben.
Die benötigte Haftpflicht-Versicherung kann nachgewiesen werden:
- mit einer „Grünen Karte“, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die „Grüne Karte“ des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen findet man unter http://www.mtsbu.ua/ua/green_card/80365/
- mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung
- mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung
Wenn Sie sich bereits an Ihrem neuen Wohnort aufhalten, lesen Sie bitte die weiteren Informationen bei Punkt 4.
Wichtiger Hinweis für Notfälle:
Auch ohne Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Gehen Sie bei einem medizinischen Notfall also unbedingt ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen: 112
Wenn es große Probleme gibt und Sie nicht mehr weiterwissen: Rufen Sie notfalls die Polizei an: 110
3. Was passiert, wenn ich in Deutschland ankomme?
An vielen Hauptbahnhöfen in Deutschland finden Sie Informationsstellen für die Unterbringung und die Weiterreise. Bitte melden Sie sich dort. Wenn Sie die Informationsstelle nicht finden, gehen Sie bitte zur Bahnhofsmission.
Dort bekommen Sie Hilfe und erste Informationen zur Orientierung – oftmals auch in Ihrer Muttersprache. Sie können Ihre Kinder versorgen und bekommen Imbiss und Getränke.
Sie erhalten dort auch Informationen zur Registrierung und Weiterleitung in das vorgesehene Ankunftszentrum sowie zu Unterkunft und Weiterreise. Sie werden in das vorgesehene Ankunftszentrum gebracht, wo Sie sich registrieren. Von dort aus werden Sie zu den Unterkünften gebracht.
Großstädte wie Berlin, Hamburg und München haben schon sehr viele Geflüchtete aufgenommen. Die Aufnahmemöglichkeiten können beschränkt sein. Nehmen Sie dann Angebote zur organisierten Weiterreise an.
Weiterführende Links:
Viele Menschen in Deutschland und Europa bieten Menschen aus der Ukraine aktuell eine kostenlose Unterkunft an. Schützen Sie sich hier aber vor unseriösen Angeboten und benachrichtigen Sie die Polizei (+49 110), falls Sie sich unwohl fühlen. Alleinreisende Minderjährige ohne ihre Familien dürfen nicht privat untergebracht werden. Hier ist die Polizei oder das Jugendamt zu informieren.
Sie haben eine private Unterkunft bei Familie oder Freund*innen in Deutschland und können dort dauerhaft wohnen? Dann sollten Sie mithilfe Ihrer Unterstützer*innen die Ausländerbehörde in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis informieren. Dort werden Sie registriert und Sie erhalten eine Bescheinigung und weitere Informationen. Sie müssen keinen Asylantrag stellen.
Oft benötigen Sie dafür einen Termin. Bitte melden Sie sich davor online, telefonisch oder per E‑Mail an.
NEU: Sie können sich jetzt auch online für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anmelden:
Die Registrierung ist die Grundlage für Zahlungen der Unterstützungsleistungen und für eine Krankenversicherung. Wenn der Termin bei der Ausländerbehörde sehr weit in der Zukunft liegen sollte, können Sie bereits vor der Registrierung Sozialleistungen erhalten. Für die Antragsstellung beim Sozialamt brauchen Sie die Bestätigung der Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde (Antwort-E-Mail oder Ähnliches).
Wichtig: „Die erste Registrierung, die Verteilung, die Anmeldung bei der Meldebehörde und die Beantragung eines Aufenthaltstitels sind getrennte Vorgänge – manchmal werden sie gemeinsam erledigt, dies hängt aber letztendlich von der Organisation vor Ort ab.“ (Quelle: BAMF: FAQ Ukraine)
4. Wie geht es dann weiter?
Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen als Startpunkt – Registrierung
Die Ankunftszentren und die Landesaufnahmestellen sind die zentralen Registrierungs- und Verteilstellen für das Bundesland und die Region. Dort können Sie sich registrieren, dort bekommen Sie, wenn Sie nicht bei Verwandten, Bekannten oder Freund*innen wohnen, auch Unterkunft und Verpflegung. Sie bekommen einen Ankunftsnachweis und dort gibt es auch weitere soziale Beratung und Gesundheitsversorgung.
Hinweis: Die Registrierung ist kein Asylantrag – Sie müssen keinen Asylantrag stellen, um in Deutschland zu bleiben.
Die Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen haben einen Überblick, in welchen Orten Wohnungen und Unterkünfte frei sind, in die Sie zugewiesen werden können. Bereits bestehende verwandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Wichtig: „Die erste Registrierung, die Verteilung, die Anmeldung bei der Meldebehörde und die Beantragung eines Aufenthaltstitels sind getrennte Vorgänge – manchmal werden sie gemeinsam erledigt, dies hängt aber letztendlich von der Organisation vor Ort ab.“ (Quelle: BAMF: FAQ Ukraine)
Wenn Sie am neuen Wohnort sind
Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland sind auf die Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Kriegsgeflüchtete vorbereitet. Bitte melden Sie sich nach der Ankunft in der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung.
NEU: Sie können sich jetzt auch online für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anmelden:
An Ihrem Wohnort werden Sie das Sozialamt, die Ausländerbehörde und das Jobcenter kontaktieren, um alle Fragen zu Unterkunft, Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Aufenthalt zu klären. Sie bekommen Informationen auch zur Versorgung Ihrer Kinder und zum Schulbesuch (siehe auch Frage 9). Oft gibt es Menschen, die Ihnen als Freiwillige bei den Formalitäten und Wegen helfen.
Zum 01.06.2022 hat sich die Grundlage der Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine geändert. Die Sozialleistungen werden nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch gewährt. Zuständig ist dann das Jobcenter/ ARGE. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie schon im Ausländerzentralregister eingetragen sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben. Das bedeutet, Sie brauchen entweder eine Fiktionsbescheinigung („vorläufige Bestätigung“) oder haben schon die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz. Vorher bleibt das Sozialamt zuständig.
Durch den Wechsel ins Sozialgesetzbuch werden Sie Asylberechtigten gleichgestellt. Damit werden umfangreichere Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und für die Integration gewährleistet. Dafür müssen Sie natürlich die üblichen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII wie alle anderen Bürger*innen auch erfüllen, wie nicht genug eigenes Einkommen und Vermögen, um davon hier leben zu können.
Mit dem Auto in Deutschland
Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Auto nach Deutschland kommen, achten Sie bitte darauf, dass Sie eine gültige Haftpflichtversicherung haben.
Die benötigte Haftpflicht-Versicherung kann nachgewiesen werden:
- mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen findet man unter http://www.mtsbu.ua/ua/green_card/80365/
- mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung
- mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung
Führerschein - Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in Deutschland
Das EU-Parlament hat die Änderungen zur vorübergehenden Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen beschlossen: Flüchtende aus der Ukraine müssen ihren Führerschein erst einmal nicht umschreiben lassen. Für die Dauer ihres Schutzstatus – das heißt zunächst bis zum 23.02.2023 – werden ukrainische Führerscheine auf dem gesamten Gebiet der EU anerkannt. Eine Verlängerung hängt von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab.
Inhaber*innen ukrainischer Führerscheine, die sich nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten, sind auch von der Verpflichtung zur Mitführung einer Übersetzung befreit.
Reisen
Vor der Aufenthaltserlaubnis
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, sollten Sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung (vorläufige Bescheinigung) bekommen. Mit dieser Fiktionsbescheinigung oder anderen behördliche Bescheinigungen über die Registrierung oder Antragstellung als Kriegsgeflüchtete*r haben Sie noch keine visumfreie Reisefreiheit. Es kann darauf vermerkt sein: „Gilt nicht für Auslandsreisen“. Die Einreise ist aktuell allerdings ausnahmsweise bis zum 30.11.2022 erlaubt, diese Regelung wird verlängert. Sie können also zurückkehren.
Reisen mit Aufenthaltserlaubnis §24
Sie können mit Ihrem Pass und mit der Aufenthaltserlaubnis § 24 reisen, auch zurück in die Ukraine, um z.B. zurückgelassenes Eigentum zu holen, jemanden zu besuchen oder abzuholen. Wenn Sie auf Dauer zurückkehren, kann die Aufenthaltserlaubnis ungültig werden.
Beachten Sie dazu bitte diese Hinweise:
„Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz (§ 24) in Deutschland haben, ist es Ihnen grundsätzlich möglich ins Ausland und damit auch in Ihr Herkunftsland zu reisen (bitte beachten Sie hierzu etwaige Einreisebestimmungen jeweiliger Zielländer). Während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis und mit einem gültigen Reisedokument (Pass) können Sie jederzeit nach Deutschland wieder einreisen.“
(Quelle: BAMF: FAQ Ukraine)
Hinweis: Das „helpukraine“-Ticket kann auch, aber nur innerhalb Deutschlands, für die Rückreise in Richtung Ukraine genutzt werden.
Beachten Sie bitte, wenn Sie soziale Leistungen beziehen:
Sie müssen für das Sozialamt oder das Jobcenter erreichbar sein. Wenn Sie Ihren Wohnort für längere Zeit verlassen wollen, müssen Sie das Sozialamt oder das Jobcenter informieren (Meldepflicht - Ortsabwesenheit). Bis zu drei Wochen können Sie Ihren Wohnort verlassen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben und Sie die Erlaubnis bekommen haben. Sie können dann auch in die Ukraine reisen, um wichtige Angelegenheiten zu erledigen. Wenn Sie nicht rechtzeitig zurückkommen können, informieren Sie bitte Ihr Jobcenter. Die Zahlungen werden dann eingestellt. Wenn Sie länger als 6 Wochen bleiben, müssen Sie nach Rückkehr in Deutschland einen neuen Antrag beim Jobcenter stellen.
5. Welche Hilfe gibt es in der Stadt oder der Region?
Für den Erstkontakt zu den deutschen Behörden gehen Sie bitte in das Rathaus an Ihrem Ort. Dort bekommen Sie Informationen zu allen Diensten, die Ihnen helfen können.
Für Ihre Beratung gibt es auch spezielle Migrationsberatungsstellen, die Ihnen helfen bei Anträgen und Schreiben und viele weitere Informationen für Sie haben:
Mein Weg nach Deutschland: Beratungsdienste in Deutschland
Diese Beratungsstellen haben auch Online-Beratung:
Finden Sie die Flüchtlingsberatung, die Migrationsberatung und den Jugendmigrationsdienst an Ihrem Ort oder in der Nähe.
Es gibt zusätzlich viel ehrenamtliche Hilfen von Bürger*innen, die Ihnen als Freiwillige zur Seite stehen können. Hier eine Auswahl, wie Sie diese Hilfen online finden können:
- Für München z.B. hier:
Willkommen in München - Suche nach Bundesländern:
Pro Asyl: Lokale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen (sehr umfangreich, nur auf Deutsch) - Suche nach Beratungsangeboten Flucht & Migration:
adressen.asyl.net (nach Postleitzahlen sortiert, Deutsch und Englisch)
6. Telekommunikation
Nutzen Sie mit Ihrem Smartphone die kostenlosen öffentlichen WLAN-Verbindungen an vielen Orten, zum Beispiel in der Bahn, an Bahnhöfen, in Rathäusern und Bibliotheken, in Supermärkten usw.
Achtung: Anrufe, SMS sowie die Nutzung mobiler Daten für Nutzer*innen ukrainischer SIM-Karten sind in EU-Ländern nicht kostenlos.
Zusammengestellt nach Informationen des WDR und der Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und o2-Ortel (Stand: 15.08.2022):
Wegen des Kriegs in der Ukraine haben mehrere Mobilfunkbetreiber in Deutschland SIM-Karten an Geflüchtete aus der Ukraine verschenkt. Damit konnte man kostenlos telefonieren und zum Teil kostenlos das Internet nutzen. Dieses Angebot gilt nicht mehr. Achtung: Während Anrufe übers Internet, etwa per Whatsapp oder Facetime, weiterhin kostenlos bleiben (abgesehen von Kosten für mobile Daten oder Internet), wurden Anrufe und SMS in die Ukraine ohne besonderen Ukraine-Tarif seit 1. oder 15.07.2022 wieder kostenpflichtig (bis 1,99 € je Minute!).
Für ukrainische Geflüchtete gibt es bei den drei großen Mobilfunkgesellschaften einen vergünstigten Prepaid-Tarif. Prepaid bedeutet, dass man die SIM-Karte mit Geld auflädt. Monatlich wird dann der Tarif abgebucht und Sie sind nicht an einen langfristigen Vertrag gebunden. Voraussetzung für die Registrierung Ihrer SIM-Karte ist immer, dass Sie einen ukrainischen Pass oder Ausweis/ID haben, ersatzweise die amtliche Registrierung in Deutschland oder den Nachweis über einen Wohnort in der Ukraine in den letzten 12 Monaten.
Hier die Angebote der drei großen Mobilfunkgesellschaften:
Telekom / T-Mobile: seit 01.07.2022
Neukund*innen mit ukrainischem Pass /Ausweis können den Prepaid-Tarif „MagentaMobil Prepaid Ukraine“ für 9,95 Euro pro vier Wochen in den Telekom-Shops und Telekom-Partner-Agenturen abschließen. Das Startguthaben von 10 Euro kann man die ersten vier Wochen nutzen, die zweiten vier Wochen sind kostenlos. Das Paket beinhaltet eine Flatrate in alle deutschen Netze und 10 GB Datenvolumen, das in Deutschland und Europa genutzt werden kann. Zum Start bietet „MagentaMobil“ Prepaid Ukraine einmalig 100 GB kostenfreies Datenvolumen. Das Paket enthält außerdem je vier Wochen 300 Freiminuten in die Ukraine. Sind diese verbraucht, werden abgehende Anrufe in die Ukraine zum Sonderpreis nach EU-Tarif abgerechnet. Pro Minute fallen 22 Cent an, eine SMS kostet 7 Cent.
Bereits registrierte Kund*innen mit geschenkten SIM-Karten konnten seit Juni 2022 online in den neuen Prepaid-Tarif wechseln, ohne Wechsel werden die Karten abgeschaltet.
Vodafone: aktuelles Angebot vom 15.07.2022 bis einschließlich 31.01.2023
Der „Call Ya-Tarif Allnet Flat S“ speziell für Geflüchtete aus der Ukraine hat ein Startguthaben von 20 Euro plus ein einmaliges Datenvolumen von 100 GB für 28 Tage – zum Surfen in ganz Deutschland. Der Tarif kostet anschließend 9,99 Euro monatlich und beinhaltet 10 GB – zum Surfen in Deutschland und der EU, eine Telefon-Flatrate für Standard-Gespräche im Inland und im EU-Ausland, 200 Einheiten von Deutschland in alle Netze der EU plus 300 Einheiten von Deutschland in die Ukraine. Diese Einheiten sind flexibel als Minuten oder SMS nutzbar. Keine Roaming-Gebühren, wenn Sie vorübergehend in der Ukraine sind.
O2 Telefónica: Tarif von Ortel Mobile seit 01.07.2022
Das Angebot der „O2 Telefónica“ Marke „Ortel Mobile“ gilt für alle ukrainischen Geflüchteten: ohne Startguthaben, eine erste Aufladung mit 10 Euro ist erforderlich. Es beinhaltet 15 GB Datenvolumen, das in Deutschland und Europa genutzt werden kann. Darüber hinaus bietet der Tarif eine Flatrate für Telefonie in alle deutschen Netze sowie monatlich 300 Freiminuten für die Telefonie in die Ukraine. Das Angebot kostet monatlich 9,99 Euro und ist über die Hotline „Ortel Mobile“ erhältlich.
Die SIM-Karten, die „O2 Telefónica“ an Geflüchtete verschenkt hat, sind ab dem Moment der Aktivierung für sechs Monate gültig - aber nur bis zum 30.09.2022 Wird die SIM-Karte vor dem 30.09. aktiviert, gilt sie ab dann für sechs Monate. Geflüchtete aus der Ukraine können dann zu dem vergünstigten Prepaid-Tarif der Marke „Ortel Mobile“ wechseln.
Es gibt die Möglichkeit, Telefonguthaben für ukrainische SIM-Karten online aufzuladen oder zu spenden:
7. Krankenversicherung
Wichtiger Hinweis für Notfälle:
Auch ohne Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Gehen Sie bei einem medizinischen Notfall also unbedingt ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen: Telefon +49 112.
In den Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen und in den Sozialämtern Ihres Wohnortes kümmert man sich um Ihre Krankenversicherung bei einer Krankenkasse. Bevor Sie krankenversichert sind, können Sie sogenannte „Überbrückungsleistungen“ vom Sozialamt bekommen, dazu gehört auch eine medizinische Versorgung. Sie müssen diese Hilfen beantragen bevor Sie zum Arzt gehen. Das Sozialamt wird Ihnen dann einen sogenannten „Behandlungsschein“ geben.
Eine weitere Möglichkeit:
Solange Sie noch nicht krankenversichert sind: Kostenlose medizinische Versorgung für GeflüchteteEs gibt in Deutschland auch Organisation, die Menschen kostenlos behandeln. Als Beispiel hier: Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung. Aktuell gibt es 19 Standorte (siehe Liste als PDF), an denen ein ehrenamtliches Team aus „Ärztinnen und Ärzten, Arzthelferinnen und -helfern sowie Pflegekräften“ Patient*innen betreut. Die Behandlung erfolgt anonym. Es wird gebeten, die Sprechzeiten vor Ort im Vorfeld zu klären, denn derzeit arbeiten die Praxen wegen der Corona-Bedingungen mit Einschränkungen.
Ab 1. Juni 2022 ändert sich die Grundlage der Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine. Sie werden nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch gewährt. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie schon im Ausländerzentralregister eingetragen sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben. Das bedeutet, Sie brauchen eine Fiktionsbescheinigung („vorläufige Bestätigung“) oder schon die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz.
Durch den Wechsel ins Sozialgesetzbuch werden Sie Asylberechtigten gleichgestellt. Damit werden umfangreichere Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und für die Integration gewährleistet. Sie werden Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Aber beachten Sie bitte, wenn Sie soziale Leistungen beziehen:
Sie müssen für das Sozialamt oder das Jobcenter erreichbar sein. Wenn Sie länger ihren Wohnort verlassen wollen, müssen Sie das Sozialamt oder das Jobcenter informieren (Meldepflicht) und eine Erlaubnis bekommen. Bis zu 3 Wochen können Sie Ihren Wohnort verlassen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben und Sie die Erlaubnis bekommen haben.
8. Geld: Konto bei Banken und Sparkassen
Jede in Deutschland lebende Person hat Anspruch auf ein Girokonto (Basiskonto). Ein Konto kann in jeder Filiale einer Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank oder anderen Bank beantragt werden. Auch bei den Direktbanken kann über das Internet ein Konto eingerichtet und online genutzt werden. Alle Banken prüfen bei der Einrichtung des Kontos Ihre Identität. Sie müssen Ihren Pass und Ihre Anmeldebescheinigung vorlegen.
Bei vielen Banken muss man für das Konto eine Gebühr bezahlen. Das Konto ermöglicht Ein- und Auszahlungen wie Gehaltszahlungen oder Mietüberweisungen sowie den Empfang von Sozialleistungen. Mit der Bank-Karte können Sie bargeldlos bezahlen und an Bankautomaten Geld abheben. Heben Sie Geld an Automaten ab, die zu Ihrer Bank gehören, ist das Abheben kostenfrei. Wenn Sie an Automaten Geld abheben, die nicht zu Ihrer Bank oder der Bankenverbund gehören, müssen Sie meistens eine Gebühr bezahlen!
9. Kindergarten, Schule und Studium
Ihre Kinder können sowohl den Kindergarten als auch die Schule in Deutschland besuchen. Melden Sie sich möglichst innerhalb der ersten Wochen nach dem Zuzug wegen des Schulbesuches beim Sozialamt und im Jugendamt Ihrer Stadt. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Die Schulen sind kostenlos. Zunächst besuchen Kinder vier Jahre lang eine Grundschule. Nach der vierten Klasse entscheidet sich, welche weiterführende Schule sie besuchen. Es gibt Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Schulen geben Empfehlungen und beraten Sie für die Entscheidung.
Die Hauptschule endet nach der 9. Klasse mit dem Hauptschulabschluss, die Realschule nach der 10. Klasse mit dem Realschulabschluss. Danach können die Jugendlichen eine Berufsausbildung beginnen oder die Schule fortsetzen. Das Gymnasium schließt nach der 12. oder 13. Klasse mit dem Abitur, das zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Das Abitur kann man auch über berufsbildende Schulen erreichen.
Ukrainische Schülerinnen und Schüler, die keinen Abschluss machen können und ein Studium in Deutschland aufnehmen möchten, müssen sich beim jeweiligen Studienkolleg ihrer Wunschhochschule bewerben. Die Studienkollegs bereiten ausländische Bewerber*innen auf ein Studium in Deutschland vor. In der Regel wird nach einem Jahr Studienkolleg eine Prüfung abgelegt. Dieser deutsche Abschluss berechtigt dann dazu, an deutschen Hochschulen zu studieren.
Information für Studierende
Auch für Studierende im ersten Studienjahr ist die Aufnahme eines Studiums in Deutschland möglich, selbst wenn sie ihr Studienjahr nicht abschließen konnten.
Wer bereits länger studiert, muss sich direkt bei der deutschen Hochschule bewerben.
Die Studienleistungen aus der Ukraine werden durch die deutschen Universitäten geprüft und dann entsprechend anerkannt. In der Datenbank anabin.kmk.org kann man checken, ob Ihre Universität und Ihr Studiengang anerkannt werden können. Eine endgültige Bewertung Ihrer bisherigen Studienleistungen macht dann die Universität/Hochschule Ihrer Wahl.
Wir empfehlen Ihnen zur ersten Info:
Kontaktieren Sie auch den DAAD:
Man kann im Rahmen der Quoten für internationale Studierende/Akademiker*innen an verschiedenen vom DAAD geförderten Kursen und Programmen teilnehmen.
Sehen Sie sich auch die Webseite Hochschulkompass an.
Lesen Sie dann die Informationen der Universität zur Hilfe für Studierende aus der Ukraine.
Viele Studienplätze werden über die Webseite uni-assist vergeben werden.
Kontaktieren Sie in Deutschland direkt das International Office einer Universität in der Nähe. Viele deutsche Universitäten haben Infos für Geflüchtete aus der Ukraine. Falls Sie bei den Bewerbungsvoraussetzungen unsicher sind, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit dem International Office bzw. dem Akademischen Auslandsamt der jeweiligen Universität, am besten per Telefon oder Online-Sprechstunde.
Ausbildungsförderung
Seit dem 01.06.2022 können Sie wie alle Studierende BAföG beziehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen und wenn Sie an einer deutschen Universität/ Hochschule studieren.
Wenn Sie ein Fern-Studium an einer ukrainischen Hochschule online beginnen oder fortsetzen, ist ein Bezug von BAföG nicht möglich. Es besteht dann jedoch die Möglichkeit des Bezugs von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (Grundsicherung), die auch alle anderen ukrainischen Geflüchtete wie auch deutsche Bedürftige bekommen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist ähnlich.
10. Wie kann ich Freunde, Bekannte und Verwandte in Deutschland wiederfinden?
Wenn Sie nicht weiterwissen: Es gibt einen speziellen Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes DRK. Nehmen Sie Kontakt auf zur Zentrale in Hamburg:
DRK-Suchdienst
11. Deutsch lernen
Es gibt viele Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. Starten Sie doch online hier bei „Mein Weg nach Deutschland“ (auch in ukrainischer Sprache).
In unserem Sprachführer „Willkommen!“ finden Sie die wichtigsten Wörter und Sätze für Ihren Start in Deutschland:
Kostenlose Deutschübungsangebote des Goethe-Instituts finden Sie hier:
Goethe-Institut: Kostenlos Deutsch üben
Das Goethe-Institut Ukraine bietet verschiedene Online-Kurse für Erwachsene, Kinder und Jugendliche an: Goethe-Institut Ukraine: Aktuelle Kursangebote
Der Kurs „Online Training: Erste Schritte auf Deutsch“ richtet sich an Menschen ab 16 Jahren ohne Vorkenntnisse der deutschen Sprache. Es handelt sich um einen digitalen Selbstlernkurs auf der Stufe A1.1. Sie können den Kurs zu einem Preis von UAH 165 (ca. 5 Euro) buchen.
Die Deutschkurse des Goethe-Instituts finden Sie hier:
Goethe-Institut: Deutsch lernen in Deutschland
Die Onleihe des Goethe-Instituts finden Sie hier: Goethe-Institut: Onleihe
In der Onleihe finden Sie auch Materialien zum Lernen von Deutsch als Fremdsprache.
Besuchen Sie auch die kostenfreien Online-Angebote:
Deutsche Welle in ukrainischer Sprache
VHS Lernportal
Sie können hier auch „Ukrainisch“, „Russisch“ oder „Englisch“ unter Sprache wählen.
12. Integrationskurse
Als ukrainischer Kriegsflüchtling haben Sie das Recht auf Teilnahme an einem Integrationskurs in Deutschland. Sie können den Kurs kostenlos besuchen. Verpflichtend ist die Teilnahme am Unterricht in deutscher Sprache, Geschichte und Kultur für Kriegsflüchtlinge aber nicht.
Wichtig! Das Goethe-Institut bietet generell keine Integrationskurse an. Die einzige Ausnahme ist das Goethe-Institut Mannheim. Die Integrationskurse am Goethe-Institut Mannheim finden in Präsenz statt.
Wenn Sie an Integrationskursen interessiert sind, dann empfehlen wir Ihnen die Volkshochschulen (VHS) oder andere Kursträger an Ihrem Ort zu fragen. Dort gibt es ein breites Angebot an Sprach- und Integrationskursen.
- Erstorientierungskurse für Asylbewerber (EOK)
- Programm „Migrantinnen einfach stark im Alltag“ (MiA-Kurse)
- Allgemeine Integrationskurse
- Berufssprachkurse
- Spezielle Kurse für junge Menschen, für Frauen und Eltern
- Alphabetisierungskurse
- „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern z.B. nur das kyrillische).
- Intensivkurse
- Kurse für gehörlose und Kurse für blinde Menschen
Bitte informieren Sie sich auch hier:
BAMF: FAQ: Informationen zum Integrationskurs für Geflüchtete aus der Ukraine
Angebote zum Online-Deutschlernen und Informationen zu Deutschkursen finden Sie unter Punkt 11.
13. Arbeiten in Deutschland
Als ukrainische*r Kriegsgeflüchtete*r mit vorübergehendem Schutz werden Sie mit der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis bekommen. Damit sind Erwerbsarbeit und auch selbstständige Tätigkeiten erlaubt, im Aufenthaltstitel wird „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eingetragen.
Wir haben wichtige Informationen zu verschiedenen Erwerbstätigkeiten in einem Flyer gesammelt (Deutsch und Ukrainisch):
Bitte beginnen Sie die Arbeit erst, nachdem Sie die Fiktionsbescheinigung bekommen haben oder die Ausländerbehörde die Erlaubnis zugesichert hat. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen dabei helfen.
Für die Arbeitssuche kontaktieren Sie bitte die nächste Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort / in Ihrer Region. Melden sie sich „arbeitssuchend“. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen bei der Arbeitssuche. Wenn Sie registriert sind, ist das Jobcenter/ ARGE für Sie zuständig. Dann übernehmen die Mitarbeitenden dort die Arbeitsvermittlung.
Hier die Informationen der Bundesagentur für Arbeit:
Bundesagentur für Arbeit: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Den Kontakt zu Ihrer Agentur für Arbeit finden Sie über die Dienststellensuche hier:
Bundesagentur für Arbeit: Suche Dienststellen
Beginnen Sie Ihre Suche, indem Sie Postleitzahl oder Ort eingeben.
Informationen in englischer Sprache:
Bundesagentur für Arbeit: Consultation and job placement
Zur Arbeitssuche online für ganz Deutschland gibt es die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit online: Bundesagentur für Arbeit: Jobsuche (leider nur in deutscher Sprache)
Umfangreiche Informationen zum Arbeiten, zur Ausbildung und zum Studium in Deutschland finden Sie hier auch in englischer und russischer Sprache: Make it in Germany
Sie haben bereits einen Berufsabschluss, berufliche Qualifikationen oder einen Hochschulabschluss?
Dann informieren Sie sich doch bitte hier über die Möglichkeiten und Wege der Anerkennung:
Anerkennung in Deutschland (Englisch)
Anerkennung in Deutschland (Russisch)
Informationen zur Anerkennung Ihres Abschlusses (auf Ukrainisch):
14. Unterstützung für Roma
Wo kann ich mich beraten lassen?
Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma (e.V.)
Die Notfall-Hotline für Roma aus der Ukraine - Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma bietet geflüchteten und fliehenden Roma aus der Ukraine Hilfe bei alltäglichen Problemen, Nöten und Sorgen. Mögliche Themen: Rechtliche, soziale, aber auch alltägliche Gegebenheiten des Aufenthalts, Unterbringung, soziale Leistungen, gesellschaftliche Teilhabe und erlebte Diskriminierung
Die Hotline des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma (e.V.) ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.
Telefon:
+49 176 88215091
+49 6221 981153
Die Mitarbeiter*innen sprechen Romanes, Ukrainisch, Russisch und Deutsch.
Roma Center e.V. berät fliehende Roma aus der Ukraine zur Flucht, Ankunft, Registrierung, Unterbringung und Versorgung in Deutschland. Die Hotline des Roma Centers e.V. können Sie unter der Nummer +491623554670 erreichen (auch per WhatsApp).
Die Mitarbeiter*innen sprechen Romanes, Russisch, Ukrainisch, Deutsch und Serbisch.
Wo kann ich noch Hilfe bekommen?
Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma (e.V.) ist als Dachverband in Mitgliedsverbänden auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene organisiert. Hier können Sie einen Mitgliedsverband in Ihrem Bundesland finden:
Was tun, wenn ich diskriminiert wurde?
MIA (Melde- und Informationsstelle Antiziganismus) dokumentiert antiziganistische Vorfälle in Deutschland, bietet Betroffenen Verweisberatung an und informiert die Öffentlichkeit: Home - Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (antiziganismus-melden.de)
Wenn Sie einen antiziganistischen Vorfall erlebt oder beobachtet haben, können Sie diesen sowohl über die MIA-Website als auch per Anruf, Whatsapp und Sprachnachricht unter der Nummer: +49 179 66 32 95 4 melden.
Das ERRC.org - European Roma Rights Centre (deutsch: Europäisches Zentrum für die Rechte der Roma), kurz ERRC, ist eine Organisation, die sich mit den Problemen der Roma und Sinti in Europa befasst.
Ich möchte in Deutschland studieren oder Arbeit finden nach dem Studium
Der Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland bietet Hilfe für Studieninteressent*innen, Studierende und für Absolventen an.
Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen finden Sie auch in unserem Flyer (Ukrainisch und Russisch):
15. Informationen zu Corona
Zum 01.06.2022 endete die Nachweispflicht – geimpft, genesen oder negativ getestet – bei der Einreise nach Deutschland. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Derzeit ist aber kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.
Seit dem 11.06.2022 sind zudem die verbliebenen coronabedingten Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten aufgehoben.
16. Informationen für Lehrkräfte in Willkommensklassen
Sie sind Lehrer*in aus der Ukraine und nun an einer Schule oder Betreuungseinrichtung in Deutschland aktiv? Auf der Seite Für Willkomens(lehr)kräfte aus der Ukraine finden Sie hilfreiche Informationen und weiterführende Materialen für Ihren Schullalltag in Deutschland.
Im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2022 – Nachgefragt! des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet das Goethe-Institut mit dem Projekt „Denk mit! Sprich mit! Mach mit!“ Mini-Projekte für Schüler*innen in Willkommensklassen an. Hier experimentieren und lernen die Schüler*innen in drei möglichen Themenbereichen mit Herz und Hand. Sie führen Experimente durch, begreifen Zusammenhänge und lernen in einer entspannten Atmosphäre ganz nebenbei neue Vokabeln und Redemittel. Begleitet werden sie von geschulten und erfahrenen Pädagog*innen.
Schüler*innen, die bereits in Deutschland sind und eine Willkommensklasse (Vorbereitungsklasse, Sprachlernklasse) besuchen, können mit ihrer Klasse an den Mini-Projekten teilnehmen.Termine können Lehrer*innen der Willkommensklassen mit dem Projektteam vereinbaren und qualifizierte Pägagog*innen kommen mit dem Projekt an Ihre Schule!
Termine: nach Vereinbarung
Kosten: keine
Sprachliche Anforderung: A2
Weitere Informationen und Anmeldung: www.goethe.de/wissenschaftsjahr2022
17. Materialien des Goethe-Instituts
Alle Materialien, die vom Goethe-Institut für ukrainische Geflüchtete entwickelt wurden, finden Sie auch gesammelt auf der Seite Für Unterrichtende.
18. Weitere Informationen und Materialien
Weitere hilfreiche Informationen:
- Tüftelakademie: Bilderwörterbuch
- Wichtige Begriffe auf Deutsch und Ukrainisch: Mein Weg nach Deutschland: Glossar
- Vokabeln und Redewendungen auf Deutsch und Ukrainisch: Kostenloses E-Book zum Deutschlernen (sprachnudel.de)
- Was müssen Helfer*innen bei der Aufnahme von Geflüchteten beachten: Tagesschau: FAQ-Aufnahme - Geflüchtete
- WDR: Für Ukrainer in Deutschland - Informationen im Überblick: Der Westdeutsche Rundfunk wdr beantwortet Fragen für Ankommende und Helfende - auf Ukrainisch und Deutsch zu verschiedenen Themen.
- Direkter „Draht“ für Kinder und Jugendliche Krisenchat ist eine digitale, professionelle psychosoziale Beratung in Berlin per Chat in Echtzeit, rund um die Uhr, ohne Registrierung, kostenlos und vertraulich. Die Beratung wird ausschließlich von Fachleuten mit entsprechenden Qualifikationen, Zusatzausbildung und Beratungserfahrung durchgeführt. Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Psychosoziale Soforthilfe (SMS/ Whatsapp) für ukrainische Kinder und Jugendliche: Krisenchat: Ukraine
Die Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine auf „Mein Weg nach Deutschland“ werden vom Goethe-Institut erstellt als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, für welches das Auswärtige Amt Mittel aus dem Ergänzungshaushalt 2022 zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bereitstellt.