Die meisten Menschen in Deutschland haben eine feste Arbeitsstelle. Aber es gibt auf dem deutschen Arbeitsmarkt auch andere Beschäftigungsverhältnisse.
Marita Müller arbeitet seit acht Jahren in der Marketingabteilung eines Verlages in Berlin. Sie ist 36 Jahre alt und hat Soziologie studiert. Zu Beginn hat sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben. In ihm sind die Arbeitsbedingungen festgelegt: Sie arbeitet 38 Stunden pro Woche und hat 28 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Ihr Vertrag ist unbefristet, das heißt, dass er nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist. Jeden Monat zahlt ihr Arbeitgeber ihr ein Gehalt. Von dem Bruttogehalt werden automatisch die Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen. Übrig bleibt das Nettogehalt, das auf ihr Konto überwiesen wird.
Das feste Arbeitsverhältnis
Marita ist eine von rund 25 Millionen Deutschen, die fest angestellt sind. Das sind ungefähr 60 Prozent der arbeitenden Bevölkerung. In einem festen Arbeitsverhältnis bezahlt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, also Marita, eine Hälfte der Beträge für die Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) und der Arbeitgeber, also das Unternehmen, die andere. Fest Angestellte sind so in ein soziales Sicherungssystem eingebunden. Das heißt: Wenn sie krank sind, bekommen sie trotzdem ihr Gehalt, wenn sie arbeitslos werden, bekommen sie Unterstützung und, wenn sie alt sind, eine Rente. Je nach Branche und Anstellung arbeiten sie 35 bis 40 Stunden pro Woche.
Teilzeitarbeit
40 Prozent der Deutschen arbeiten dagegen zu anderen Bedingungen: Viele davon sind in Teilzeit beschäftigt und die meisten sind Frauen. Zum Beispiel kehren viele junge Mütter mit einer Teilzeitstelle auf den Arbeitsmarkt zurück. So wie Katrin Herrmann. Die 38-Jährige arbeitet nur 50 Prozent, also 20 Stunden pro Woche in der Pressestelle eines Unternehmens. Sie ist auch kranken-, renten- und arbeitslosenversichert und hat 15 Urlaubstage im Jahr. Sie verdient allerdings weniger als für eine volle Stelle und wird auch weniger Rente bekommen. Trotzdem möchte sie nicht mehr Stunden arbeiten, um mehr Zeit für ihre zwei Kinder zu haben. Da ihr Mann voll arbeitet, hat die Familie genügend Geld.
Befristete Beschäftigung
Wer eine befristete Arbeitsstelle hat, bekommt zwar regelmäßig ein Gehalt, zahlt in die Versicherungen ein, doch im Gegensatz zur festen Arbeitsstelle, ist diese auf eine bestimmte Zeit begrenzt, zum Beispiel auf ein Jahr. Danach endet das Arbeitsverhältnis. Diese Art der Arbeit ist im Gesundheits- und Sozialwesen und im akademisch-wissenschaftlichen Betrieb sehr verbreitet.
Geringfügige Beschäftigung
In einem so genannten Minijob oder „450-Euro-Job“ darf eine Person nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle. Diese Jobs sind nicht versicherungspflichtig, die Unternehmen müssen nur eine Pauschale für Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Viele Frauen arbeiten in Mini-Jobs zum Beispiel als Putzfrauen oder Kassiererinnen im Supermarkt.
Zeitarbeit
Arbeitet ein Arbeitnehmer als Zeitarbeiter schließt er einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma. Diese „verleiht“ ihn für eine bestimmte Zeit an ein Unternehmen, deshalb wird „Zeitarbeit“ auch „Leiharbeit“ genannt. Dort verübt er die gleiche Arbeit wie die im Unternehmen fest angestellten Mitarbeiter, verdient aber häufig weniger als sie und ist nicht in den Betrieb integriert. Diese Art der Beschäftigung hat in den letzten Jahren zugenommen und ist in der verarbeitenden Industrie sehr verbreitet. Sie wird oft wegen schlechter Arbeitsbedingungen und zu niedriger Löhne kritisiert.
Freiberufler
Freiberuflich Tätige sind zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Übersetzer, Journalisten, Wissenschaftler oder Künstler. Sie betreiben kein klassisches Gewerbe und erbringen eigenverantwortlich Dienstleistungen. Die meisten Menschen in diesen Berufen üben ihn selbständig aus, das heißt, dass sie auf eigene Rechnung arbeiten und nicht in einem Unternehmen angestellt sind.
Selbständige
Selbständige sind entweder als Unternehmer oder Freiberufler tätig. Ihr Anteil liegt bei rund 12 Prozent der Erwerbstätigen – viel niedriger als der europäische Durchschnitt von 17 Prozent. Der klassische Unternehmer gründet eine Firma und stellt Mitarbeiter ein. Auch Freiberufler können Mitarbeiter haben, wie zum Beispiel Ärzte, Anwälte oder Steuerberater. Die meisten Selbständigen in Deutschland sind allerdings Ein-Personen-Unternehmen, so genannte Solo-Selbständige. In letzten 15 Jahren stieg ihre Zahl um 40 Prozent an. Viele sind hoch qualifiziert, fast die Hälfte von ihnen hat einen Hochschulabschluss. Sie arbeiten für Unternehmen, Institutionen oder Verlage als Honorarkräfte, das heißt, sie bekommen für ihre Arbeit einen festen Betrag, ein Honorar. Von diesem Honorar müssen sie allein den vollen Betrag für die Kranken- und Rentenversicherung zahlen und auch genügend Geld für Krankheitszeiten oder Urlaubstage sparen.