Reisekostenförderung
Künstlerisch-Pädagogische Musikprojekte im Ausland
Gemeinsam mit Musiker*innen schaffen Goethe-Institute im Ausland und ihre Partnerinstitutionen vielfältige Voraussetzungen für den Kulturaustausch: In partizipativen und kollaborativen Vermittlungsformaten fördern wir sowohl die individuelle Qualifizierung als auch die kollektive musikalische Teilhabe.
Goethe-Institut
Förderbedingungen
Wir fördern professionelle Musiker*innen und Musikpädagog*innen mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland, die ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt im Ausland durchführen möchten.
Wir fördern partizipative und kollaborative Musikprojekte im Ausland, die der individuellen Qualifizierung oder der musikalischen Teilhabe dienen.
Pro Projekt können bis zu fünf Pädagog*innen gefördert werden. Vermittlungskonzepte von Kammermusik- und Band-Formationen sind möglich. Alle reisenden Personen müssen im Projekt aktiv künstlerisch-pädagogisch tätig sein. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt circa fünf Workshop-Tage umfassen. Eine Kombination mit Konzerten ist möglich, der Schwerpunkt des Musikprojekts muss jedoch auf dem künstlerisch-pädagogischen Vorhaben liegen.
In der Regel bezuschussen wir die Fahrtkosten. Eine Vollfinanzierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen in das deutschsprachige Ausland, Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltern, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen sowie Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Pro Projekt können bis zu fünf Pädagog*innen gefördert werden. Vermittlungskonzepte von Kammermusik- und Band-Formationen sind möglich. Alle reisenden Personen müssen im Projekt aktiv künstlerisch-pädagogisch tätig sein. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt circa fünf Workshop-Tage umfassen. Eine Kombination mit Konzerten ist möglich, der Schwerpunkt des Musikprojekts muss jedoch auf dem künstlerisch-pädagogischen Vorhaben liegen.
In der Regel bezuschussen wir die Fahrtkosten. Eine Vollfinanzierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen in das deutschsprachige Ausland, Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltern, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen sowie Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
- künstlerisch-pädagogische Qualität des Musikprojekts
- schlüssiges Konzept und überzeugende Darlegung der eigenen Motivation
- Kulturraum- und Methodenkompetenz
- Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- ausgewogene Projektpartnerschaft mit der Partnerorganisation im Ausland
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Grundsätzlich unterstützen wir bevorzugt Bahnreisen; im innereuropäischen Raum beispielsweise bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.
- ausgefülltes Online-Antragsformular
- künstlerische Biografie mit Nachweisen bzw. Referenzen zur Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
- Aussagekräftige Projektbeschreibung mit Motivation und Vermittlungskonzept
- konkreter Zeit- und Ablaufplan
- aussagekräftiger Finanzierungsplan
- offizielle Bestätigung des Kooperationspartners aus dem Ausland und Benennung dessen Leistungen vor Ort
- zwei Kostenvoranschläge (von Online-Reiseportalen, Reisebüros etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung
- Zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen.
Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Nächster Bewerbungsschluss
Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Kontakt
Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Nachwuchs & Laien
musikfoerderung@goethe.de Tel. +49 89 15921-346
Bereich Musik | Nachwuchs & Laien
musikfoerderung@goethe.de Tel. +49 89 15921-346
Inklusion und Nachhaltigkeit
Uns ist die Förderung der kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen und wir laden insbesondere auch Kulturschaffende mit Behinderung ein, sich zu bewerben. Die entstehenden Access-Kosten für Musikprojekte werden von uns gefördert.
Uns ist auch sehr daran gelegen, Musikprojekte nachhaltig zu gestalten. Gerne beraten wir Sie dabei, Ihr Projekt umweltfreundlich zu planen.
Empfehlungen für klima- und ressourcenschonende Reisen bei Förderprogrammen des Fachbereichs Musik: Bei Fragen diesbezüglich oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung können Sie sich sehr gerne an uns wenden.
Uns ist auch sehr daran gelegen, Musikprojekte nachhaltig zu gestalten. Gerne beraten wir Sie dabei, Ihr Projekt umweltfreundlich zu planen.
Empfehlungen für klima- und ressourcenschonende Reisen bei Förderprogrammen des Fachbereichs Musik: Bei Fragen diesbezüglich oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung können Sie sich sehr gerne an uns wenden.