Projektförderung
Projektfonds Bildende Kunst
Mit dem Projektfonds Bildende Kunst unterstützt das Goethe-Institut die internationale Vernetzung von Kulturschaffenden aus Deutschland und der Welt. Er fördert Projekte, die künstlerische und kuratorische Kooperationen über nationale und kontinentale Grenzen hinweg betreiben. Der Fonds bietet so die Chance, grenzüberschreitende Diskurse und Forschungsfragen in komplex und überregional angelegten Projekten zu bearbeiten und mit Formaten, Prozessen und Strukturen der Zusammenarbeit zu experimentieren.
Fotoausschnitt ©Tomás Espinosa und Red Comunitaria Trans, Social Poetics* am Kunstverein Göttingen, 2021, Foto: Marius Land
Förderbedingungen
Um die Förderung beantragen zu können, muss der Projektantrag von mindestens zwei gleichberechtigt agierenden Partner*innen eingereicht werden. Ein*e Partner*in muss Ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben während weitere Partner*innen in mindestens einem weiteren Land leben und arbeiten müssen.
- Künstlerische und kuratorische Projekte mit länderübergreifenden kooperativen Arbeitsstrukturen und Fragestellungen, die eine hohe künstlerische Qualität und öffentliche Wirkung erwarten lassen.
- Der Fonds lädt zum Experimentieren mit (interdisziplinären) Formaten der Kooperation und der Präsentation ein.
- komplex angelegte Projekte, die vielfältige Kontexte, Regionen und Partner*innen einbeziehen, sind ausdrücklich erwünscht.
- Der Projektfonds ist keine Vollfinanzierung. Es wird ein Anteil von Eigen- oder Drittmitteln am Gesamtbudget von mindestens 10% erwartet.
- Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro.
- Qualität des Vorhabens und Relevanz der beteiligten Kulturschaffenden in ihren jeweiligen Szenen
- Wirkung der künstlerischen oder diskursiven Ergebnisse
- Gegenwartsbezug der Fragestellungen
- Ausgewogenheit und dialogischer Ansatz der Kooperation ohne Dominanz einer beteiligten Person oder Gruppe
- Etablierung weiterwirkender Strukturen der Zusammenarbeit
- nachhaltiger und kritischer Umgang mit Ressourcen
- Berücksichtigung von Diversität und Inklusion
- Budget mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln (mindestens 10% der Antragssumme) und solidem Finanzplan. Falls keine Eigenmittel vorhanden sind und das Einwerben von Drittmitteln nicht möglich ist, begründen Sie dies bitte.
- Der Projektfonds Bildende Kunst will Raum dafür geben, westeuropäisch / nordamerikanisch geprägte Diskurse kritisch zu reflektieren und alternative Sichtweisen zu entwickeln.
- Die Kontaktdaten des*der Antragsteller*in
- Die Namen und Profile aller Projektpartner*innen
- Die Namen relevanter Teilnehmer*innen
- Informationen zum Projekt selbst (Titel, Kurzbeschreibung, detaillierte Beschreibung, Verortung, etc.
- Zeitplan
- Budget (Einnahmen, Ausgaben, Eigen- und Drittmittel)
Folgende Informationen laden Sie bitte als Dokumente im pdf-Format im Portal hoch:
- Ein detaillierter Budgetplan (Sie können auf diese Vorlage zurückgreifen. Sie können gerne auch eigene Vorlagen nutzen oder erstellen.)
- Die unterschriebenen Teilnahmebestätigungen aller Projektpartner*innen (diese kann frei und formlos gestaltet werden. Gerne können alle Partner*innen eine gemeinsame Erklärung verfassen und unterschreiben)
- Einladungen bzw. Unterstützungs- und Förderzusagen von Institutionen
Sie können zusätzliche Dokumente einreichen, die für Ihr konkretes Projekt relevant sind.
Sie haben die Möglichkeit, Links zum Projekt, zu persönlichen und institutionellen Webseiten, bisherigen künstlerischen oder kuratorischen Projekten, etc. im Portal einzufügen.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
- Anträge können vom 1. September bis Mitte Oktober für das Folgejahr gestellt werden. Das jeweils exakte Datum finden Sie unter „Nächster Bewerbungsschluss“ auf dieser Seite.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das digitale Förderportal des Goethe-Instituts, das jeweils für diesen Zeitraum geöffnet wird.
- Sollten Sie noch kein Profil im Portal haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Den Link zum Portal finden Sie auf dieser Seite, sobald das Portal geöffnet ist.
- Diejenige Person aus ihrem Projektteam, die für sich ein Profil erstellt und mit der Antragstellung beginnt, wird zum*zur offiziellen Antragsteller*in. Alle weiteren Projektpartner*innen werden im Portal erfasst und bestätigen Ihre Teilnahme durch eine unterschriebene Erklärung. Diese kann gerne gemeinsam von allen Projektbeteiligten verfasst und unterzeichnet werden.
- Anträge müssen in Englischer Sprache eingereicht werden.
- Der finale Entscheid der Jury wird jeweils Mitte Januar des Folgejahres bekannt gegeben. Es können bis zu 5 Projekte pro Jahr gefördert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Nächster Bewerbungsschluss
Die Entscheidung der Jury wird jeweils Mitte Januar bekannt gegeben.
FAQ
Ebenso können sich auch zwei Institutionen mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, wenn es alle weiteren Kriterien erfüllt. Wir bevorzugen ggf. kleinere, weniger finanzstarke Institutionen.
Beispiele für Projekte früherer Förderungen
- Wir fördern keine Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung schon begonnen haben. (Vernetzungstreffen sowie Konzeption und Planung des Projektes im Vorfeld seiner Umsetzung dürfen natürlich stattfinden.) Dazu zählen:
- bereits angelaufene Projekte und Langzeitprojekte
- sowie regelmäßig stattfindende Projekte, wie etwa Biennalen. - Ebenso fördern wir keine Projekte, bei denen die Gleichrangigkeit der Projektpartner*innen und der dialogische Ansatz nicht gewahrt sind. Dazu zählen:
- Auftragsarbeiten
- Ausstellungen, Residenzaufenthalte sowie Reisen individueller Künstler*innen oder Kurator*innen auf Einladung einer Institution.
- bestehende Ausstellungen, die an einem weiteren Ort gezeigt werden sollen
- Residenzprogramme. - Schließlich fördern wir keine reinen Publikationsprojekte
Allein laufende Kosten und Fixkosten (wie etwa Mieten oder Strom- und Heizkosten beteiligter Institutionen, etc.) können nicht über den Fonds finanziert werden.
Darüber hinaus legt der Vertrag die Modalitäten bei der Auszahlung der Fördersumme fest. Die Gesamtsumme wird in Raten ausgezahlt und muss bis Ende des Jahres abgerufen werden. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich.
Die geförderten Projekte werden auf der Webseite des Goethe-Instituts vorgestellt. Dazu senden Sie uns bitte bereits nach der Förderzusage eine kurze Projektbeschreibung und ein das Projekt repräsentierendes Bild zu. Text und Bild können jederzeit aktualisiert werden.
Nach dem Ende des Projekts müssen neben einer fotografischen Dokumentation und einem Abschlussbericht auch eine Abrechnung der Fördermittel mit Rechnungsbelegen eingereicht werden.
Die Bundeshaushaltsordnung § 70 BHO - Einzelnorm muss bei allen Ausgaben im Rahmen der Förderung eingehalten werden.