Regelung und Rechte
Die Filmausleihe gilt ausschließlich für nicht-kommerzielle Vorführungen.Das Überspielen bzw. Kopieren eines Films auf Video und andere Bild- und Tonträger ist untersagt.
Unrechtmäßige Filmvorführungen können strafrechtlich verfolgt werden. Zur Wahrung der Autorenrechte, müssen die Filmwerke in ihrer Gesamtheit vorgeführt und dürfen nicht verändert werden. Die Vorführrechte dürfen nicht an Dritte übertragen werden.
Termine und Fristen
Bitte bestellen Sie die Filme so frühzeitig wie möglich. Die angegebenen Rückversanddaten sind unbedingt einzuhalten.Vorführberichte
Die Angaben zu Anzahl der Vorführungen und Zuschauer*innen auf dem beigefügten Berichtzettel sind verpflichtend. Jeder Kopienschaden ist unverzüglich und mit genauer Beschreibung der Mängel mitzuteilen.Kopienschäden
Die Entleiher*innen haftet für von ihnen verursachte Kopienschäden, Reparations- bzw. Kopienziehungskosten können in Rechnung gestellt werden.Allgemeine Informationen
Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, im Fall von Missachtung der Ausleihbedingungen, den Entleiher*innen weitere Filmausleihe zu versagen. Das Goethe-Institut Dänemark ist nicht haftbar, falls in Verantwortung Dritter, Fristen bzw. Reservierungen nicht eingehalten werden können.Das Goethe-Institut bittet um Erwähnung auf allen Werbeträgern zu Filmprogrammen, die mit Kopien des Goethe-Instituts durchgeführt werden. (Das Logo des Goethe-Instituts kann auf Wunsch zugeschickt werden.)
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