Alle physischen Personen, die volljährige Staatsbürger*innen von Georgien sind und dort ihren aktuellen Wohnsitz haben, können einen Förderantrag stellen, in dem sie ein unabhängige Vereinigung mit zwei oder mehr Personen benennen.
Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen müssen außerhalb des ständigen geographischen Tätigkeitsbereichs der Antragstellenden durchgeführt werden. Entsprechend müssen der Wille und die Bereitschaft bestehen, zwischen den verschiedenen Regionen Georgiens zu reisen. Die Maßnahmen können nicht in Tibilissi stattfinden.
Diese Finanzierungsoption richtet sich an unabhängige Gruppen. Staatsbeamte sind daher nicht berechtigt, sich zu bewerben.