1. Bedingungen für den Prüfungsantritt
Zu den Prüfungen des Goethe-Instituts können alle Interessenten antreten (außer der im Artikel 3.2 der Prüfungsordnung angeführten Personen), unabhängig vom Mindestalter und der deutschen Staatsangehörigkeit.
2. Anmeldung
2.1 Die Prüfungsgebühr muss bei der Anmeldung bezahlt werden. Solange die Prüfungsgebühr nicht bezahlt ist, gilt der Kandidat nicht als angemeldet.
2.2 Über den Antritt zur Prüfung und dessen Modalitäten entscheidet das Goethe-Institut Kroatien. Der Beschluss über den Antritt zur Prüfung wird dem Kandidaten zusammen mit dem Prüfungstag und Prüfungsort bekannt gegeben. Anmeldungen können nur bei einer ausreichenden Anzahl von Plätzen berücksichtigt werden. In diesem Fall ist die Reihenfolge der Anmeldung ausschlaggebend. Das Anrecht zum Antritt zur Prüfung hat der Kandidat erst nach Eingang einer schriftlichen Bestätigung. Interessenten, denen der Antritt zur Prüfung nicht genehmigt wurde, werden darüber umgehend benachrichtigt, unter Anführung der Gründe für die Nichtannahme.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Zur Prüfung kann nicht angetreten werden, wenn der Gesamtbetrag der Prüfungsgebühr nicht bis zum vorgesehen Datum eingezahlt wurde.
3.2. Zahlungsart
Die Zahlungsmodalitäten können beim Sprachkurs- und Prüfungssekretariat erfragt werden: pruefungen-zagreb@goethe.de
4. Verpflichtung zur Identitätsprüfung
Das Goethe-Institut Kroatien ist verpflichtet, die Identität des Kandidaten festzustellen. Die Kandidaten bezeugen ihre Identität vor der Prüfung und bei Bedarf jederzeit während der Prüfung mit einem offiziellen Dokument mit Lichtbild.
5. Entfernung von einer Prüfung
Jeder, der auf irgendeine Weise bei der Prüfung betrügt, unerlaubte Hilfsmittel mitbringt, benutzt oder diese anderen gibt oder mit seinem Benehmen auf irgendeine Weise den vorgeschriebenen Ablauf der Prüfung behindert, wird von der Prüfung entfernt. In diesem Fall werden die Prüfungsergebnisse nicht bewertet. Zu den unerlaubten Hilfsmitteln gehören Fachunterlagen, die nicht zu den Prüfungsunterlagen gehören und nicht in der Prüfungsordnung vorgesehen sind (z.B. Wörterbücher, Grammatiken, vorbereitetes Konzeptpapier u.ä.). Technische Hilfsmittel, wie beispielsweise Mobiltelefone, Mini-Computer und sonstige Aufnahme- oder Wiedergabegeräte dürfen weder in den Vorbereitungsraum noch in den Prüfungsraum gebracht werden. Das Prüfungszentrum hat das Anrecht, das Einhalten der oben angeführten Bestimmungen zu überprüfen oder diese durchzuführen. Handlungen, die diesen Bestimmungen widersprechen, führen zum Entfernen von der Prüfung. Auch ein Versuch des Kandidaten, vertrauliche Prüfungsinhalte an dritte Personen zu vermitteln oder das Nichteinhalten der Hausordnung führt zum Entfernen von der Prüfung.
6. Rücktritt von der Prüfung und Unterbrechung der Prüfung
6.1 Trotz des gesetzlichen Widerrufsrechts gilt folgendes: es besteht die Möglichkeit des Rücktritts von der Prüfung, jedoch kein Anrecht auf Erstattung der bereits bezahlten Prüfungsgebühr. Falls es vor Prüfungsbeginn zum Rücktritt von der Prüfung kommt, gilt die Prüfung als nicht angetreten. Falls die Prüfung nach Prüfungsbeginn abgebrochen wird, gilt sie als nicht bestanden.
6.2 In dem Fall, dass der Termin dem Kandidaten nicht entspricht, kann die Prüfung nur einmal ohne zusätzliche Kosten verschoben werden, falls das Institut darüber 14 Tage im Voraus benachrichtigt wird.
7. Erstattung der Prüfungsgebühr
Bei Rücktritt von der Prüfung:
- bis 4 Wochen vor dem Prüfungstermin werden 80% des eingezahlten Betrags erstattet
- bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin werden 50% des eingezahlten Betrags erstattet
Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest beigelegt werden, damit 80% des eingezahlten Betrags erstattet werden können. Dieses gilt nur in dem Fall, dass das Goethe-Institut Kroatien rechtzeitig und vor dem Beginn der Prüfung telefonisch oder schriftlich benachrichtigt wurde. In dem Fall, dass die Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgt, kann die eingezahlte Gebühr nicht rückerstattet werden.
8. Erhalt der Prüfungsergebnisse
Sie erhalten innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin die Prüfungsergebnisse per E-mail. Die Zertifikate werden innerhalb von 4 Wochen per Post gesendet.
9. Einspruch
Einspruch gegen die Prüfungsergebnisse muss innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form an die Prüfungskomission erhoben werden. Das Goethe-Institut kann unbegründete oder unzureichend begründete Anträge ablehnen. Der Hinweis auf eine erreichte ungenügende Punktezahl ist keine zureichende Begründung.
10. Verantwortung des Goethe-Instituts
Die Haftung des Goethe-Instituts und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Das Goethe-Institut haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Leistungen wegen höherer Gewalt (z.B. im Fall von Naturkatastrophen, Feuer, Wasser, Krieg, Anordnungen zuständiger Behörden und sonstiger Gegebenheiten, die außerhalb des Verantwortungsbereichs liegen). Das Goethe-Institut übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen auf dem Wege zum oder vom Ort, sowie am Ort, an dem der Kurs abgehalten wird, wie auch für Verluste oder Beschädigungen von Gegenständen der Teilnehmer.
Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt.
Wir behalten uns vor, eine Prüfung bei zu wenigen Anmeldungen zu einem bestimmten Prüfungstermin abzusagen.
Mit der Teilnahme an den Prüfungen des Goethe-Instituts Kroatien bestätigt die/der Prüfungsteilnehmende, dass die Prüfungsordnung und die Durchführungsbedingungen gelesen wurden.