www.goethe.de/italia/certificazione Deutschprüfungen für Schulen
Das Goethe-Institut ist Ihr Ansprechpartner für Deutschprüfungen für Schulen und berät Sie gerne. Die Prüfungstermine werden von uns für ganz Italien festgelegt.
Das Goethe-Institut verfügt über mehr als siebzig Jahre Erfahrung in der Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache, in der Lehrkräftefortbildung und in der Entwicklung von Curricula, Prüfungen und Unterrichtsmaterialien. Interne und externe Evaluationen sichern die Qualität des Angebots. Das Goethe-Institut ist Mitglied der Association of Language Testers in Europe (ALTE).
stehen für Qualität – die Prüfungen werden weltweit nach einheitlichen Standards durchgeführt
fördern die Lern-Motivation, weil ein klar definiertes Ziel gesetzt ist
enthalten handlungsorientierte und realitätsnahe Prüfungsaufgaben
belegen Leistungen in allen Fertigkeiten: Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen
werden als offizieller Nachweis der Deutschkenntnisse in zahlreichen Kontexten z.B. der Bildungs- und Berufsmobilität verwendet
können schulinterne Deutschprüfungen ersetzen
Wenn Schulen ihre Schüler*innen auf Deutschprüfungen des Goethe-Instituts vorbereiten, können sie gerne unser Logo auf ihrer Webseite veröffentlichen und es mit dieser Seite verlinken:
Aus organisatorischen Gründen ist es möglich, dass die eingeschriebenen Kandidaten an einem der darauffolgenden Tage zur Prüfung eingeladen werden.
Online-Anmeldung
Gruppenanmeldung über Lehrkraft
Lehrkräfte können 1 oder mehrere Schüler*innen für eine Deutschprüfung bei einem autorisierten Prüfungspartner in Italien anmelden. Anmeldeschluss: 1 Monat vor dem Prüfungstermin, mit Ausnahme der Maisession in Trient – hier muss die Einschreibung 2 Monate vor dem Prüfungstermin eingehen. In Bozen: ca. 2 Monate vor dem Prüfungstermin.
Einzelne Schüler*innen, die sich ohne Lehrkraft für eine Prüfung am Goethe-Institut Mailand, Neapel, Rom bzw. Turin anmelden möchten, müssen sich online über den jeweiligen Webshop einschreiben. Wenn sie die Prüfung bei einem unserer autorisierten Partner in Italien ablegen möchten, müssen sie sich über den Webshop des Goethe-Instituts Rom einschreiben.
Online-Ergebnisse
Die Prüfungsergebnisse können 1 Monat nach Ablauf der Prüfung online eingesehen werden; für die Schulen in Trient (Maisession) und Bozen 2 Monate nach der Prüfung.
Zu den Ergebnissen für Lehrkräfte und Schulen
Digitale Zertifikate
Das Goethe-Institut hat digitale Zertifikate für alle Prüfungen eingeführt. Diese ersetzen die papierbasierten Zertifikate, die früher zweimal pro Jahr von der Prüfungszentrale gedruckt und an die Schulen gesendet wurden. Die digitalen Zertifikate von werden elektronisch erstellt und sind ohne Unterschrift gültig.
Die Schüler*innen, die ihre Prüfung bestanden haben, können ihr Zertifikat über das persönliche Mein Goethe.de-Konto selbständig herunterladen, speichern und ausdrucken.
1. Es gelten die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts.
2. Anmeldung
2.1 Vor Anmeldung zur Prüfung erhalten die Prüfungsinteressierten ausreichend Möglichkeiten, sich am Prüfungszentrum oder via Internet über die Prüfungsanforderungen, die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen und über die anschließende Mitteilung der Prüfungsergebnisse zu informieren.
2.2 Die Anmeldeformulare erhalten die Prüfungsinteressierten via Internet. Berücksichtigt werden nur die Anmeldungen, die form- und fristgerecht beim jeweils zuständigen Prüfungszentrum eingehen. Mit der Anmeldung bestätigen die Prüfungsteilnehmenden (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten), dass sie die geltende Prüfungsordnung und die Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Prüfung zur Kenntnis genommen haben und anerkennen. Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung im Internet zugänglich.
2.3 Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular. Das Goethe-Institut Italien übernimmt keine Verantwortung für nicht korrekt ausgefüllte Anmeldeformulare.
2.4 Die Prüfungsteilnehmenden erhalten nach der Online-Einschreibung eine Belastungsnote, die vor Antritt zur Prüfung zu begleichen ist sowie die Anmeldebescheinigung. Die Überweisung der Prüfungsgebühren ist an das Goethe-Institut Rom zu entrichten, Banca Intesa di SanPaolo, BIC: BCITITMM, IBAN: IT30G0306903213100000560055. Als Verwendungszweck ist die Kandidatennummer des Prüfungsteilnehmenden und der ID-Code der Schule anzugeben.
2.5 Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf sind Sonderregelungen möglich, sofern der spezifische Bedarf bereits bei der Anmeldung durch einen geeigneten Nachweis belegt wird. Siehe hierzu die Ergänzungen zu den Durchführungsbestimmungen: Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (Personen mit Körperbehinderung).
3. Termine
3.1 Das Prüfungszentrum bestimmt Ort und Zeit der Prüfung und die Anmeldungsfrist.
4. Prüfungsgebühr
4.1 Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen lokalen Gebührenordnung. An der Prüfung kann nur teilnehmen, wer die Prüfungsgebühr vollständig bei der Anmeldung zur Prüfung entrichtet hat.
4.2 Gilt eine Prüfung aus Krankheitsgründen als nicht abgelegt, wird die Prüfungsgebühr für den nächsten Prüfungstermin – ggf. unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr – gutgeschrieben.
5. Ausweispflicht
5.1 Die Prüfungsteilnehmenden weisen sich vor Prüfungsbeginn und gegebenenfalls zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Prüfungsablaufs mit einem offiziellen Bilddokument aus.
6. Ausschluss von der Prüfung
6.1 Von der Prüfung wird ausgeschlossen, wer in Zusammenhang mit der Prüfung täuscht, unerlaubte Hilfsmittel mitführt, verwendet oder sie anderen gewährt oder sonst durch sein Verhalten – wie durch Zuspätkommen – den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört. In diesem Fall werden die Prüfungsleistungen nicht bewertet und die Prüfungsgebühren nicht erstattet.
7. Rücktritt von der Prüfung bzw. Abbruch der Prüfung
7.1 Die Möglichkeit zum Rücktritt von der Prüfung besteht; es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits entrichteten Prüfungsgebühren. Erfolgt der Rücktritt vor Prüfungsbeginn, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Wird die Prüfung nach Beginn abgebrochen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
7.2 Wird eine Prüfung nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen und werden dafür Krankheitsgründe geltend gemacht, sind diese unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests beim zuständigen Prüfungszentrum nachzuweisen.
8. Mitteilung der Prüfungsergebnisse
8.1 Die Mitteilung der Prüfungsergebnisse erfolgt über das Internet. Eine individuelle vorzeitige Ergebnismitteilung ist nicht möglich.
9. Zertifizierung
9.1 Kandidaten der Schulen, die die Prüfung bestanden haben, erhalten ihr Zeugnis per Kurier an die bei der Anmeldung angegebene Adresse.
9.2 Im Falle des Zeugnisverlusts kann innerhalb von 10 Jahren eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig.
10. Einsprüche
10.1 Ein Einspruch gegen das Prüfungsergebnis ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Leitung des Prüfungszentrums, an dem die Prüfung abgelegt wurde, zu erheben.
10.2 Ein Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung ist unmittelbar nach Ablegen der Prüfung bei der Leitung des zuständigen Prüfungszentrums, an dem die Prüfung abgelegt wurde, zu erheben.
11. Einsichtnahme
11.1 Prüfungsteilnehmende (Minderjährige in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten) können auf Antrag nach Abschluss der gesamten Prüfung in Anwesenheit des/der Verantwortlichen für Prüfungen Einsicht in nicht bestandene produktive schriftliche Prüfungsteile (offene und halb-offene Aufgaben) nehmen.
12. Datenschutz
12.1 Alle an der Durchführung der Prüfung Beteiligten sind zur Geheimhaltung und zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutz-Vorschriften verpflichtet. Die persönlichen Daten der Prüfungsteilnehmenden werden nicht an Dritte weitergegeben.
Das Goethe-Institut Italien behält sich Änderungen vor.
Simulieren Sie eine Prüfungssituation, indem Sie die Aufgaben zur entsprechenden Prüfung, auf die Sie sich vorbereiten wollen, unter Echtbedingungen bearbeiten.