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Teilnahme­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Deutschkurse

1. Allgemeine Informationen
1.1 Die Kursteilnehmer müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben, soweit es sich nicht um Kurse für Jugendliche handelt. Für minderjährige Kursteilnehmer ist die unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Pflicht.
1.2 Für neue Kursteilnehmer, die bereits Vorkenntnisse der deutschen Sprache haben, ist ein Einstufungstest vorgesehen. Dieser bestimmt, mittels unanfechtbarer Beurteilung durch das Goethe-Institut, den Grad der Kenntnis der deutschen Sprache des Kursteilnehmers und die entsprechende Einschreibung in den Kurs, die das Goethe-Institut zur Verfolgung der zuvor von dem Kursteilnehmer festgelegten Ziele für angebracht hält.
1.3 Am Ende eines jeden Kurses legen die Kursteilnehmer einen Abschlusstest ab und erhalten eine diesbezügliche Bescheinigung, wobei zu beachten ist, dass die Bescheinigung des Kursbesuches nur unter der Bedingung erlassen werden kann, dass der Kursteilnehmer an mindestens 70% des Unterrichts teilgenommen hat.
1.4 Nach Kursende können die Kursteilnehmer - sofern vorgesehen und nach Maßgabe der festgelegten Prüfungstermine - die jeweilige Prüfung ablegen, wenn sie die Einschreibegebühr gezahlt haben.
 
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Die Kursgebühr muss mit der Einschreibung entrichtet werden. Die Zahlung kann vorgenommen werden durch Barzahlung, Bank- oder Kreditkarte und Banküberweisung.
2.2 Die Einschreibegebühr beträgt 50€ und gilt für ein Jahr.
 
3. Rücktritt
3.1 Für den Fall des Eintritts eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt hat der Student das Recht bis zum Kursbeginn zurückzutreten. In diesem Fall wird das Goethe-Institut das Geleistete, bis auf 10% der offiziellen Kursgebühren und in jedem Fall zumindest nicht weniger als 50 €, die von dem Goethe-Institut einbehalten werden, zurückzahlen. Jedwede weitere Ansprüche des Goethe-Instituts und/oder des Studenten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3.2 Im Falle des Rücktritts des Studenten nach Beginn des Kurses, ist der Student verpflichtet, dem Goethe-Institut die noch geschuldete Gebühr zu zahlen und das Goethe-Institut hat das Recht, den gesamten noch geschuldeten Kursbetrag einzubehalten. Jedwede weitere Forderungen oder Ansprüche des Goethe-Instituts, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
 
4. Annullierung
4.1 Für die Durchführung des Kurses von Seiten des Goethe-Instituts ist es notwendig, dass bis 2 Tage vor Kursbeginn die Mindestanzahl an Teilnehmern erreicht wird. Im Fall des Nichteintretens der vorgenannten Bedingung wird das Goethe-Institut, das von den eingeschriebenen Studenten bereits Geleistete zurückerstatten, wobei ausdrücklich jede mögliche weitere Forderungen oder Ansprüche der bereits eingeschriebenen Studenten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sind.
4.2 Im Fall der Aufhebung eines bereits begonnenen Kurses von Seiten des Goethe-Instituts ist das Goethe-Institut gehalten, alles von dem Studenten Geleistete zurückzuerstatten, wobei ausdrücklich jedwede weiteren Forderungen oder Ansprüche des Studenten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sind.
 
5. Rückzahlung
5.1 Die Anträge auf Rückzahlung sind schriftlich an das Büro der Sprachkurse (Ufficio Corsi di Lingua) zu richten. Das Goethe-Institut wird die Rückzahlung des eventuell Geschuldeten innerhalb eines Monats vornehmen.
 
6. Kurswechsel
6.1 Im Falle, dass es dem Goethe-Institut oder auf Anfrage des Studenten ein Kurswechsel sachdienlich erscheint, werden die bereits entrichteten Beträge automatisch als Leistung auf den für den Besuch des neuen Kurs zu zahlenden Beträge, angerechnet. Im Fall der Beantragung eines Kurswechsels, die nicht auf didaktischen Anforderungen beruht, behält sich das Goethe-Institut vor, einen weiteren Betrag in Höhe von 50 € für Verwaltungskosten zu erheben. Soweit das Goethe-Institut die Beantragung eines Kurswechsels akzeptiert, die nicht auf didaktischen Anforderungen beruht, kann der Kurswechsel nur im Rahmen der gleichen Kursart vollzogen werden.