Oft gestellte Fragen
Wir informieren Sie hier über allgemeine und oft gestellte Fragen zu den Prüfungen des Goethe-Instituts.
Falls Sie darüber hinausgehende Fragen zu den Goethe-Zertifikaten A1 bis C2 haben, informieren Sie sich bitte kostenlos und unverbindlich in einer persönlichen Beratung direkt an einem unserer Prüfungszentren (Goethe‑Institute, Goethe‑Zentren oder Prüfungskooperationspartner).
Die Prüfungen des Goethe-Instituts stehen allen Interessierten zur Verfügung und können unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Sie sind zum Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache konzipiert.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Die Prüfungszentren sind bemüht, nach ihren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (zum Beispiel chronisch krank oder seh-, hörbehindert) einzugehen. Art und Grad des spezifischen Bedarfs müssen deshalb bereits bei Anmeldung zur Prüfung angegeben und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Das Prüfungszentrum ist hierbei zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem jeweiligen Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem jeweiligen Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Sie können den Raum für eine angemessene Zeit (zum Beispiel für einen Gang zur Toilette) verlassen. Dies wird im „Protokoll über die Durchführung der Prüfung“ vermerkt.
Die Einordnung der Goethe-Zertifikate A1 bis C2 entsprechen dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Informationen finden Sie unter:
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Bestätigungen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs, an einem Einstufungstest, an einer Prüfung oder Ähnlichem bescheinigen, genügen nicht.
Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung – Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom – gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung – Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom – gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Die Prüfungen Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom, Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines Deutsches Sprachdiplom und Großes Deutsches Sprachdiplom sind als sprachlicher Nachweis für ein Studium an einer Hochschule (Universität) in Deutschland anerkannt und befreien vom Nachweis einer TestDaF‑Prüfung oder einer anderen hochschulbezogenen Prüfung (DSH).
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang beziehungsweise das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang beziehungsweise das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
In den Prüfungen des Goethe-Instituts ist für die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen die Rechtschreibung in der Form verbindlich, wie sie seit August 2006 geregelt ist. Grundlage hierfür sind DUDEN. Die deutsche Rechtschreibung (ab 24. Auflage 2006) und WAHRIG. Die deutsche Rechtschreibung (ab 2006).
Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Lernen ist ein individueller Prozess. Wie viel Zeit Sie persönlich benötigen, um eine Niveaustufe zu erreichen, hängt von verschiedenen, auch individuellen Faktoren ab: von Engagement, Zeiteinsatz und Nutzung zusätzlicher Übungsangebote.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs oder Ähnliches) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs oder Ähnliches) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
Sie finden bei der jeweiligen Prüfung als Übungs- und Infomaterial:
- Materialien zum Onlineüben
- Materialien zum Herunterladen
- Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen.
Für einige Prüfungen gibt es Fernlernmaterial und Onlinekurse.
Die Prüfung kann als Gesamtes beliebig oft wiederholt werden. Die Einzelheiten, auch bezüglich möglicher Teilwiederholungen, sind in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Prüfung geregelt.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (50 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Es wird grundsätzlich kein Duplikat ausgestellt.
Falls die Prüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Falls die Prüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Bei Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat, Adoption, Scheidung oder Ähnlichem) wird weder ein neues Zeugnis noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Der Name beziehungsweise die Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung dem amtlichen Lichtbildausweis entsprechend am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Der Name beziehungsweise die Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung dem amtlichen Lichtbildausweis entsprechend am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine offizielle Übersetzung können Sie bei einem / einer staatlich anerkannten Übersetzer*in oder in einem Übersetzungsbüro anfertigen lassen.
Die Prüfungsteilnahme ist weder an den Besuch eines bestimmten Sprach- oder Vorbereitungskurses noch an den Erwerb eines Zertifikats auf einer darunterliegenden Niveaustufe gebunden.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier erlernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier erlernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wenn Sie Ihre Prüfung an einem Goethe-Institut abgelegt und keine anderen Informationen erhalten haben, können Sie Ihre Prüfungsergebnisse unter Mein Goethe.de abrufen.
Hilfe bei der Registrierung auf Mein Goethe.de:
© Goethe-Institut
Hilfe zum Abruf von Prüfungsergebnissen:
© Goethe-Institut
Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an Ihr Goethe-Institut.
Wenn Sie Ihre Prüfung bei einem Prüfungskooperationspartner des Goethe-Instituts abgelegt haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Prüfungszentrum.
Hilfe bei der Registrierung auf Mein Goethe.de:
Hilfe zum Abruf von Prüfungsergebnissen:
Wenn Sie Ihre Prüfung bei einem Prüfungskooperationspartner des Goethe-Instituts abgelegt haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Prüfungszentrum.
Sie können Ihr Zeugnis beispielsweise für Studienzwecke bei jeder öffentlichen Behörde (Gericht, Ministerium, Schule, Bank oder Ähnlichem) beglaubigen lassen. Arbeitgeber benötigen meist die Beglaubigung einer befugten Anwaltskanzlei.
Download des digitalen Zertifikats
Die digitalen Zeugnisse und Teilnahmebestätigung werden automatisch für alle Prüfungen ausgestellt (ab August 2024). Die vorherige Zeugnisse über bestandene Prüfungen werden 10 Jahre lang einbehalten und können persönlich abgeholt werden.
Wenn Sie eine Prüfung abgelegt und bestanden haben, steht Ihr Zertifikat für Sie zum Download zur Verfügung. Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie Ihre Teilnahmebestätigung herunterladen. Bitte loggen Sie sich hierfür auf www.meingoethe.de ein und wählen Sie die entsprechende Prüfung aus. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Die digitalen Zeugnisse und Teilnahmebestätigung werden automatisch für alle Prüfungen ausgestellt (ab August 2024). Die vorherige Zeugnisse über bestandene Prüfungen werden 10 Jahre lang einbehalten und können persönlich abgeholt werden.
Wenn Sie eine Prüfung abgelegt und bestanden haben, steht Ihr Zertifikat für Sie zum Download zur Verfügung. Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie Ihre Teilnahmebestätigung herunterladen. Bitte loggen Sie sich hierfür auf www.meingoethe.de ein und wählen Sie die entsprechende Prüfung aus. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Kursteilnehmende sowie ehemalige Kursteilnehmende, die binnen 6 Monaten vor Prüfungstermin einen Kurs am Goethe-Institut besucht haben, erhalten einen Rabatt auf Prüfungen.
Wird eine Prüfung aufgrund von Krankheit nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen muss das Sprachkursbüro innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail informiert sowie ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Prüfungsgebühren werden in diesem Fall entweder in voller Höhe erstattet, bzw. kann die Prüfung einmalig auf den nächsten Termin verschoben werden.
Bei Abholung des Zeugnisses durch ein Familienmitglied, muss dessen Familienzugehörigkeit durch gültige Dokumente (z.B. Familienregister, Lichtbildausweis des Familienangehörigen und Prüfungsteilnehmendem) nachgewiesen werden.
Falls die Prüfung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, kann eine kostenpflichtige Teilnahmebestätigung (10,000 KRW), auf der die erreichte Punktzahl steht, ), auf der die erreichte Punktzahl steht, ausgestellt werden.
Prüfungen, die nach August 2024 abgelegt werden, können Sie unter meingoethe.de herunterladen.
Prüfungen, die nach August 2024 abgelegt werden, können Sie unter meingoethe.de herunterladen.
Sie können auch die Ergebnisse Ihrer Prüfungen für eine Dauer von 5 Jahren unter meingoethe.de einsehen. Bitte registrieren Sie sich mit der E-Mail-Adresse auf meingoethe.de, mit der Sie sich für die Prüfung angemeldet haben, und geben Sie Ihre Prüfungsteilnehmernummer im Feld „Meine Kurse und Prüfungen“ ein, um die Ergebnisse einzusehen.
Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50.000 KRW erhalten Sie ein neues Zeugnis. Das Zeugnis kann nur einmal beantragt und erstellt werden. Bitte wenden Sie sich an uns per E-Mail: exams-seoul@goethe.de
Für B1/B2 Prüfungen (ab Juli 2023) und C1 Prüfung (ab Januar 2024) kann ein Gesamtzeugnis automatisch ausgestellt werden. Prüfungsteilnehmende, die bis Juni 2023 an verschiedenen Prüfungsterminen innerhalb eines Jahres in Korea alle vier Module bestehen, beantragen bitte ein Gesamtzeugnis.
Anträge zur Ausstellung eines Gesamtzeugnisses können nur online und gegen eine Gebühr von 30.000 KRW angenommen werden. Das Gesamtzeugnis kann nur einmal beantragt und erstellt werden.
Anträge zur Ausstellung eines Gesamtzeugnisses können nur online und gegen eine Gebühr von 30.000 KRW angenommen werden. Das Gesamtzeugnis kann nur einmal beantragt und erstellt werden.
Sie können Ihr Zeugnis, das in Korea ausgestellt wurde, beispielsweise für Studienzwecke beim Goethe-Institut Korea beglaubigen lassen. Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 5.000 KRW.
Die Echtheit von Goethe-Zertifikaten (A1-C2) können Sie schnell und unkompliziert über unsere Verifikationsseite prüfen:
www.goethe.de/verify
Digitale Zeugnisse unserer berufsbezogenen Prüfungen Goethe-Test PRO und Goethe-Test PRO Pflege können Sie hier auf Echtheit überprüfen:
www.goethe.de/gtp/verify
Beachten Sie die Anleitungen und Hinweise auf den jeweiligen Seiten.
In Zweifelsfällen können Sie zur Echtheitsprüfung einen Scanexams-seoul@goethe.de senden.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Anfragen, die von offiziellen Stellen eingehen, vom Goethe-Institut beantwortet werden.
www.goethe.de/verify
Digitale Zeugnisse unserer berufsbezogenen Prüfungen Goethe-Test PRO und Goethe-Test PRO Pflege können Sie hier auf Echtheit überprüfen:
www.goethe.de/gtp/verify
Beachten Sie die Anleitungen und Hinweise auf den jeweiligen Seiten.
In Zweifelsfällen können Sie zur Echtheitsprüfung einen Scanexams-seoul@goethe.de senden.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Anfragen, die von offiziellen Stellen eingehen, vom Goethe-Institut beantwortet werden.