Nach Ihrer Bewerbung zum 1. März, 1. Juni, 15. September oder 1. Dezember gibt das Goethe-Institut Ihres Landes eine Stellungnahme zu Ihrer Bewerbung ab. Wenn es die Förderung Ihres Projekts befürwortet, sendet es seine Empfehlung an die Zentrale des Goethe‑Instituts in München.
Die Auswahl der zu fördernden Übersetzungen wird von einer sechsköpfigen Jury getroffen, die sich aus zwei Literaturkritiker*innen, einem*einer jährlich wechselnden Verlagsmitarbeiter*in aus dem Bereich Rechte & Lizenzen sowie drei Mitarbeiter*innen des Bereichs Literatur und Übersetzungsförderung des Goethe‑Instituts zusammensetzt.
Der Ausschuss tritt viermal jährlich zu folgenden Terminen zusammen:
- Ende April / Anfang Mai: Bewerbungszeitraum 1. Februar bis 1. März
- Ende Juli: Bewerbungszeitraum 1. Mai bis 1. Juni
- Anfang November: Bewerbungszeitraum 15. August bis 15. September
- Anfang Februar: Bewerbungszeitraum 1. November bis 1. Dezember