- Bewerbung der Schule um Aufnahme in die Prüfungskooperation | Bewerbungsschluss: 1. April für das folgende Schuljahr
- Prüfer*innentraining für Deutschlehrkräfte | September bis Januar
- Festlegung der Prüfungstermine mit dem Goethe-Institut | ganzjährig nach Verfügbarkeit
- Vorbereitung der Prüfungsteilnehmenden durch die Deutschlehrkräfte
- Anmeldung der Prüfungsteilnehmenden mit den offiziellen Formularen durch die Schule | Anmeldefristen:
• 1. Dezember für Prüfungen von Januar bis März
• 1. März für Prüfungen von April bis Juli
• 1. Oktober für Prüfungen im November und Dezember
- Versand des Prüfungsmaterials durch das Goethe-Institut | ca. 1 Woche vor der schriftlichen Prüfung
Benennung Prüfungsbeauftragte*r
Jede Schule muss aus dem Kreise der geschulten Deutschlehrkräfte eine*n Prüfungsbeauftragte*n benennen. Diese Lehrkraft unterhält die Kontakte mit dem Goethe-Institut und ist an der Schule verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und die vertrauliche Handhabung des Prüfungsmaterials.