Prüfungskooperation
Prüfungstermine Prüfungsort
Prüfungstermine werden in Absprache mit dem Goethe-Institut Niederlande vereinbart. Die Termine werden nach Verfügbarkeit vergeben. Ein Anspruch auf die Gewährleistung bestimmter Prüfungstermine besteht nicht.
Jeder Prüfungsort kann seine minimal 18 Prüfungsteilnehmenden nur gemeinsam für einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungstermin anmelden.
Zwischen der schriftlichen Prüfung (Lesen, Hören, Schreiben) und der mündlichen Prüfung liegen maximal 14 Tage. Die Prüfungen finden an der Schule statt.
Es gelten folgende Anmeldefristen:
- 1. Dezember für Prüfungen, die von Januar bis März des darauffolgenden Jahres stattfinden.
- 1. März für Prüfungen, die von April bis Juli des gleichen Jahres stattfinden.
- 1. Oktober für Prüfungen, die im November und Dezember des gleichen Jahres stattfinden.
Wiederholung Prüfungsteile
Nicht bestandende Prüfungsteile der Prüfungen B1(j), B2(j) und C2 können kostenpflichtig wiederholt werden.Ab Einführung der neuen C1-Prüfung im Januar 2024 können auch C1-Prüfungsteile kostenpflichtig wiederholt werden.
Prüfungen auf A1- und A2-Niveau können nur als komplette Prüfung kostenplichtig wiederholt werden.