Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen, die sich im Rahmen der Nationalen Deutscholympiaden (NDO) bzw. anderer nationaler Auswahlverfahren für die Teilnahme am IDO-Finale der Niveaustufe A2 qualifiziert haben.
Die Teilnehmer*innen müssen mindestens 14 Jahre und dürfen maximal 17 Jahre alt sein.
Ein oder eine Schüler*in aus Neuseeland kann an der IDO teilnehmen.
Von der Teilnahme an der IDO ausgeschlossen sind – aus Gründen der Fairness:
- Schüler*innen, deren Mutter- oder Kommunikationssprache Deutsch ist, bzw. bei
denen mindestens eines der Elternteile deutschsprachig ist.
- Schüler*innen, die nach dem dritten Lebensjahr länger als sechs Monate
durchgehend in deutschsprachigen Ländern gelebt haben.
- Schüler*innen von deutschen Auslandsschulen
- Schüler*innen von lokalen Privatschulen, deren Unterrichts- und
Kommunikationssprache vorwiegend Deutsch ist.
- Schüler*innen, die für 2024 bereits ein Sprachenstipendium für Deutschland
haben.
- Ehemalige Schüler*innen, die bereits ihr Studium an einer Universität begonnen
haben.
- Schüler*innen, die bereits volljährig sind
Falsche Angaben zu den Schüler*innen führen zur Disqualifikation bzw. zur Aberkennung von Titeln.