Ja, grundsätzlich können Sie eine Berufsausbildung in Deutschland machen. Für Berufsausbildungen gilt allerdings weiterhin die Vorrangprüfung*. Gleichwohl bestehen derzeit gute Chancen auf eine Ausbildungsstelle in bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel in der Kranken- und Altenpflege.
Für die Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung sind Deutschkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 entsprechen, nachzuweisen. Der Besuch eines ausbildungsvorbereitenden bzw. berufsbezogenen Sprachkurses ist möglich. Sofern der Ausbildungsbetrieb Sprachkenntnisse als geringere als B1-Sprachkenntnisse als ausreichend bestätigt, wird dies im Visumverfahren im Rahmen einer Einzelfallprüfung auf Plausibilität geprüft.
Neben der Ausbildung ist eine Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche erlaubt.
*Vorrangprüfung: Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob sich auf die Stelle ein Deutscher oder ein EU-Bürger bewirbt. Wenn nicht, kann die Stelle auch an Drittstaatler vergeben werden.