Thüringen

Bildungsurlaub

Das Kultursymposium Weimar wurde als Bildungsveranstaltung für gesellschaftspolitische Weiterbildung in Thüringen anerkannt. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg laufen derzeit noch die Prüfungen zur Anerkennung. Wie Sie das Kultursymposium Weimar im Rahmen eines Bildungsurlaubs besuchen können und was Sie alles bei der Beantragung in Thüringen beachten müssen, haben wir Ihnen in drei Schritten zusammengefasst.
 

Publikum im Saal. © Jörg Gläscher


1. Voraussetzungen checken

Die wichtigste Voraussetzung für die Beantragung einer offiziellen Bildungsfreistellung ist ein Ausbildungs- oder Angestelltenverhältnis. Entscheidend für die Antragsstellung ist immer der Arbeitsort, nicht der Wohnort. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen in Thüringen finden Sie hier.

 

2. Antrag einreichen & Zustimmung erhalten

Für eine mögliche Bildungsfreistellung ist die*der Arbeitnehmer*in verpflichtet, bei seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag zu stellen. Dieser sollte in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden. Zum Antrag gehören das ausgefüllte Antragsformular, die Beschreibung der Veranstaltung und die Anerkennungsbescheinigung der Bildungsveranstaltung. Spätestens vier Wochen nach Antragseinreichung muss der Arbeitgeber der*dem Beschäftigten seine Entscheidung schriftlich mitteilen. 



3. Tickets sichern & am KSWE23 teilnehmen

Sobald eine Zustimmung des Arbeitgebers vorliegt, können Sie Ihr Festivalticket für das Kultursymposium Weimar sichern. Nach der Veranstaltung muss der*die Arbeitnehmer*in die Teilnahme nachweisen. Die Bescheinung erhalten Sie vom Projektteam des Kultursymposium Weimar kostenlos.


Weitere Informationen rund um das Thema Bildungsfreistellung in Thüringen gibt es unter: www.bildungsfreistellung.de. Ist sonst noch etwas unklar? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an kultursymposium@goethe.de.