Anerkennung von Studienabschlüssen
Experteninterview mit Markus Fels, Pressesprecher des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Alberto Garcìa aus Spanien wollte sich verändern und suchte in Deutschland Arbeit. Der gelernte Krankenpfleger bekam auch direkt einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer deutschen Reha-Klinik, allerdings nur als Krankenpflege-Hilfskraft. Der Grund: Es fehlte ihm die vollständige Anerkennung seines ausländischen Abschlusses.
Markus Fels: Es gibt nämlich Berufe, die man in Deutschland nur mit einer staatlichen Zulassung ausüben darf. Das ist z.B. bei Ärzten der Fall oder auch bei Lehrern oder Krankenpflegern und für die Ausübung solcher Berufe ist es unbedingt erforderlich, dass die ausländische Berufsqualifikation vollständig anerkannt wird.
Markus Fels arbeitet als Pressesprecher im Bundesministerium für Bildung und Forschung. Wer seinen ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen will, sagt er, muss erst einmal herausfinden, welche Stelle für ihn zuständig ist.
Markus Fels: Da gibt es im Internet ein sehr gutes Angebot, eine Internetseite mit der Adresse www.anerkennung-in-deutschland.de und auf dieser Internetseite gibt es den so genannten Anerkennungs-Finder. Man muss zuerst eingeben, in welchem Beruf man arbeiten möchte und dann die Stadt, in der man arbeiten möchte, und dann zeigt einem die Seite die zuständige Stelle an.
Auf dieser Internetseite kann man auch Alberto Garcìas Geschichte nachlesen. Der junge Spanier musste erst einmal zurück nach Spanien fliegen, um alle nötigen Unterlagen für die Anerkennung seines Berufes zu bekommen.
Markus Fels: Für den Antrag auf eine Anerkennung ist zunächst mal erforderlich: ein Identitätsnachweis entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass. Dann braucht es einen Lebenslauf, aus dem der berufliche Werdegang hervorgeht. Ganz wichtig ist natürlich der Ausbildungsnachweis, aus dem hervorgeht, welchen Beruf man erlernt hat, welche Inhalte in diesem Beruf erworben wurden und es braucht einen Nachweis über die Berufserfahrung und als Letztes einen Nachweis, dass der Antragssteller in Deutschland arbeiten will.
Die Unterlagen müssen in der Regel ins Deutsche übersetzt werden. Generell sollte es nicht länger als drei Monate dauern, bis der Antragssteller einen Bescheid erhält. Bei Alberto Garcià hat die Ankerkennung letztlich geklappt. Er kann nun in Deutschland als Krankenpfleger arbeiten und wird auch dementsprechend bezahlt.
Markus Fels: Aber es kann natürlich auch sein, dass es wesentliche Unterschiede gibt zwischen der inländischen bzw. im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Dann prüft die Stelle, ob fehlende Kenntnisse z.B. durch Weiterbildungen, Zusatzausbildungen oder durch Berufserfahrung ausgeglichen werden können.
Für die so genannten Ausbildungsberufe, also Handwerksberufe wie z.B. Tischler oder Mauerer, kaufmännische Berufe und freie Berufe wie Steuerfachangestellte brauchen Zuwanderer keine Anerkennung des Berufsabschlusses. Markus Fels empfiehlt aber trotzdem, auch einen solchen Beruf anerkennen zu lassen.
Markus Fels: Weil man ist dann rechtlich gleichgestellt mit den deutschen Arbeitnehmern und man hat einen Nachweis über seine Qualifikation und kann bei einer Bewerbung bei einem Arbeitgeber, dem sofort deutlich machen, was man kann und was man gelernt hat in seinem Beruf.
Auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de finden Zuwanderer alle wichtigen Informationen rund um das Thema Anerkennung – in sieben verschiedenen Sprachen. Wer sich persönlich beraten möchte, kann auch die dort angezeigte Hotline anrufen.
Markus Fels: Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Bei dieser Hotline kann man anrufen und die beantwortet Fragen zum Anerkennungsverfahren auf deutsch und auf englisch.
Die gute Nachricht: Die Geschichte von Alberto Garcìa ist kein Einzelfall. Es kann zwar kompliziert sein, aber am Ende werden die allermeisten ausländischen Berufe in Deutschland voll anerkannt.
Markus Fels: Es gab 2013 rund 16700 Verfahren auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und wie auch im Jahr zuvor endete der überwiegende Teil, nämlich rund 75%, mit einer vollständigen Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikation.