Projektförderung
Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Wir fördern kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützen wir die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen und erproben neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit.
Foto: Saki Tagami
Förderbedingungen
Wir begrüßen insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern.
- Die beantragten Projekte betreffen die darstellenden Künste (keine Film- oder reine Ausstellungsprojekte)
- Qualität des Projekts
- Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen
- Budgeterstellung mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln und solidem Finanzplan
- ausgewogene Projektpartnerschaft, künstlerische Kollaboration
- Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland
- Der Projektzeitraum sollte nicht länger als 24 Monate betragen.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragsstellung der Kontakt mit dem jeweiligen Goethe-Institute im Ausland nachgewiesen werden muss.
Das Blanko Bewerbungsformular gibt eine Übersicht über den Aufbau des Onlineformulars: Bitte lesen Sie die Erläuterungen und die Checkliste gründlich, bevor Sie einen Antrag ausfüllen: Nach Vorstellung der Projektidee beim lokalen Goethe-Institute im Ausland soll dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben der Bewerbung beigelegt werden:
Eine Förderung durch den IKF setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte miteinander kooperieren. Insofern ist eine Partnerschaft mit Künstler*innen bzw. Ensembles aus Deutschland unerlässlich. Dritte und weitere Koproduzent*innen sind zur Erlangung der Koproduktionsförderung nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung. Die Definition von „Koproduzent*in" ist bewusst weit gefasst. Entscheidend ist ein substantieller Beitrag zur Produktion.
Die Kontaktaufnahme mit dem lokalen Goethe-Institut im Land der*des Antragsteller*in ist eine obligatorische Voraussetzung für die Einreichung eines Fördergesuchs. Wenn es im Land der*des Antragsteller*in kein Goethe-Institut gibt, suchen Sie bitte auf unserer Webseite unter Standorte das nächstgelegene Institut heraus und kontaktieren unsere Kolleg*innen dort.
Unvollständige und zu spät eingegangene Projektanträge können nicht berücksichtigt werden.
Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden oder früheren Anträgen Ihre Auftragsnummer an.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Nächste Bewerbungsrunde
Lesen Sie bitte sorgfältig alle Informationen zur Bewerbung auf unserer Webseite.
FAQ
Geförderte Produktionen
© Synaesthesik (Ginna Mora)
© Synaesthesik (Ginna Mora)
Inklusion
Bei Fragen diesbezüglich oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung können Sie sich sehr gerne an uns wenden.