Reisedokumente
Nachstehend finden Sie die drei wichtigsten Reisedokumente, ohne die Sie nicht reisen können.
Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch, informieren Sie sich und besorgen Sie die erforderlichen Dokumente. Wir bitten die Eltern und/oder Erziehungsberechtigten, eine Kopie dieser Dokumente an die Schulen zu schicken, die diese Unterlagen bis zum 26. April 2024 an PASCH weiterleiten müssen.
1. Reisepass
Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate über das Reisedatum hinaus gültig sein, d.h. bis JAN/2025.
2. Internationale Reisegenehmigung für unbegleitete Minderjährige
Bitte überprüfen Sie die nachstehenden Angaben:
a) Diejenigen, die im Besitz eines neuen Reisepasses sind, der die nachstehend beschriebene Genehmigung für internationale Reisen von unbegleiteten Minderjährigen enthält, müssen die Genehmigung nicht bei Gericht einholen.
"Autorização de expedição de passaporte para menores (art. 27 do decreto no. 5.978/2006) com inclusão de autorização de viagem internacional (res. 131/2011- CNJ) na página de identificação do passaporte comum (poderes amplos) - impressão da autorização de viagem na página de identificação do passaporte, autorizando o menor a viajar com apenas um dos genitores ou desacompanhado. Nesse caso, também, não haverá necessidade de apresentação da autorização de viagem quando da realização do controle migratório de saída do menor do País, podendo o menor viajar acompanhado de um dos genitores ou desacompanhado"
In diesem Fall muss der Reisepass folgende Angaben enthalten:
"O titular, enquanto menor, está autorizado pelos genitores, pelo prazo deste documento, a viajar desacompanhado ou apenas com um dos pais, indistintamente. Res CNJ 131/11, art. 13".
b) diejenigen, die:
I) im Besitz eines neuen Reisepasses sind, in dem nur die Möglichkeit besteht, mit mindestens einem Elternteil zu reisen, oder
II) im Besitz eines alten Reisepasses sind, in dem die Möglichkeit der Genehmigung nicht vorgesehen ist, müssen beim Gericht oder Standesamt eine internationale Reisegenehmigung für unbegleitete Minderjährige beantragen, die von beiden Elternteilen und ? oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist.
3. Nationale Reisegenehmigung für unbegleitete Minderjährige
Seit März 2019 ist für Inlandsreisen von unbegleiteten Minderjährigen bis zum Alter von 15 Jahren die Vorlage einer gerichtlichen Genehmigung erforderlich. Ab dem 16. Lebensjahr ist keine Reisegenehmigung mehr erforderlich.
Die behördliche Genehmigung kann bei einem Jugendgericht eingeholt werden. Sie müssen das Original und eine Kopie eines Lichtbildausweises vorlegen von: I) eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten; II) des Teenagers selbst. Ein Wohnsitznachweis ist ebenfalls erforderlich. Die Erlaubnis ist kostenlos.
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Bitte beachten Sie, dass bei Fehlen einer dieser Genehmigungen der Schüler nicht an Bord gehen darf. In diesem Fall müssen die Eltern die Kosten für die Stornierung von nationalen und internationalen Flügen tragen. Wenn Sie Zweifel haben, bitten Sie Ihre Eltern, sich an das Jugendgericht zu wenden