Bei der betrieblichen Ausbildung wird in der Regel im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Die BA prüft, ob für die konkrete Ausbildungsstelle bevorrechtigte inländische Kandidat*innen zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung). Darüber hinaus prüft sie, ob ausländische Bewerber*innen zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Bedingungen sowie die Liste der Mangelberufe fortlaufend ändern können. Alle Angaben auf dieser Website sind daher ohne Gewähr.