Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen, die sich im Rahmen der Nationalen Deutscholympiaden (NDO) bzw. im Rahmen anderen nationaler Auswahlverfahren für die Teilnahme an der IDO in einer der Niveaustufen A2, B1, B2 qualifiziert haben. Die Teilnehmer*innen müssen bei Reiseantritt mindestens 14 Jahre und dürfen maximal 17 Jahre alt sein.
VON DER TEILNAHME AN DER IDO AUSGESCHLOSSEN SIND:
Schüler*innen, deren Muttersprache Deutsch ist bzw. bei denen mindestens eines der Elternteile deutschsprachig ist.
- Schüler*innen, die länger als sechs Monate durchgehend in deutschsprachigen Ländern gelebt haben.
- Schüler*innen von deutschen Auslands- und lokalen Privatschulen, deren Unterrichts- und Kommunikationssprache vorwiegend Deutsch ist.
- Schüler*innen, die bereits volljährig sind.
- Personen, die bereits ihr Studium an der Universität begonnen haben.
- Falsche Angaben zu den Schüler*innen führen zur Disqualifikation bzw. zur Aberkennung von Siegerplätzen.
- Pro Land können 2 Teilnehmer*innen nach Dresden reisen. Dabei ist es möglich, dass sich die Teilnehmenden in unterschiedlichen Niveaustufen oder in der gleichen Niveaustufe qualifizieren.