Kontakt und Einschreibung
Rio de Janeiro
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Montags – Freitags | 10:00 - 17:00 Uhr |
Präsenzielle Beratung am Sprachkurssekretariat und Abholung von Zertifikaten und sonstigen Dokumenten | |
Montags - Freitags | 09:00 - 17:00 Uhr |
Semestertermine 1. Semester 2023
Super-Intensivkurse (3 Wochen)
Januar und Februar
Intensivkurse (8 Wochen)
März und Mai
Extensivkurse (16 Wochen)
März
Spezial-Kurse (8 und 16 Wochen)
Januar, Februar, März und Mai
Feiertage (unterrichtsfreie Zeit)
01. Januar - Neues Jahr
20. Januar- São Sebastião
20. bis 24. Februar - Karneval
07. bis 09. April - Karfreitag und Brücke
21. und 22. April - Tiradentes und Brücke
01. Mai - Tag der Arbeit
08. Juni - Fronleichnam
Super-Intensivkurse (3 Wochen)
Januar und Februar
Intensivkurse (8 Wochen)
März und Mai
Extensivkurse (16 Wochen)
März
Spezial-Kurse (8 und 16 Wochen)
Januar, Februar, März und Mai
Feiertage (unterrichtsfreie Zeit)
01. Januar - Neues Jahr
20. Januar- São Sebastião
20. bis 24. Februar - Karneval
07. bis 09. April - Karfreitag und Brücke
21. und 22. April - Tiradentes und Brücke
01. Mai - Tag der Arbeit
08. Juni - Fronleichnam
Die Einschreibung erfolgt online oder in unserem Sprachkursbüro. Für die Einschreibung müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Sie kann von einem Dritten erledigt werden, sofern dieser über die dafür notwendigen Informationen verfügt (vollständiger Name und Adresse, Geburtsdatum und –ort, gewünschter Kurs). Bitte beachten Sie die Einschreibezeiträume im jeweiligen Semester.
Einschreibezeitraum
KURSE DES 1° SEMESTER 2023
Früheinschreibungen für Juli Ferien-Superintensivkurse
Früheinschreibungen für August- und Oktober-Intensivkurse in maximal 3 Raten
Früheinschreibungen für August-Extensivkurse in maximal 6 Raten
Einschreibezeitraum
KURSE DES 1° SEMESTER 2023
Früheinschreibungen für Juli Ferien-Superintensivkurse
Früheinschreibungen für August- und Oktober-Intensivkurse in maximal 3 Raten
Früheinschreibungen für August-Extensivkurse in maximal 6 Raten
01. Dezember bis 03. März 2022
Durch einen Einstufungstest finden wir heraus, welche Vorkenntnisse Sie haben, legen gemeinsam mit Ihnen ein Lernziel fest und wählen mit Ihnen einen geeigneten Kurs aus. Unser Einstufungstest kann schriftlich im Goethe-Institut oder online ohne Voranmeldung abgelegt werden. Der Test ist kostenlos.
Für die online Version, schicken Sie eine E-Mail an cursos-rio@goethe.de.
Für die online Version, schicken Sie eine E-Mail an cursos-rio@goethe.de.
Das Goethe-Institut Rio de Janeiro erhebt keine Einschreibegebühr.
Wir akzeptieren folgende Zahlungsweisen:
*Bei Nichtbezahlung der vereinbarten Raten wird ein Mahnverfahren eingeleitet und an den/die zahlungssäumige/n Kursteilnehmer/in Zahlungsaufforderungen versandt. Das Goethe-Institut Rio de Janeiro behält sich in diesem Fall das Recht vor, die zahlungssäumigen Kursteilnehmer/-innen an die staatlich anerkannten Institutionen zur allgemeinen Kreditsicherung zu melden.
Wir akzeptieren folgende Zahlungsweisen:
- Die Einmalzahlung ist mit Bargeld, Kredit- oder Debitkarte (Visa oder Mastercard) möglich.
- Die Ratenzahlung ist mit Boleto oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder möglich.
*Bei Nichtbezahlung der vereinbarten Raten wird ein Mahnverfahren eingeleitet und an den/die zahlungssäumige/n Kursteilnehmer/in Zahlungsaufforderungen versandt. Das Goethe-Institut Rio de Janeiro behält sich in diesem Fall das Recht vor, die zahlungssäumigen Kursteilnehmer/-innen an die staatlich anerkannten Institutionen zur allgemeinen Kreditsicherung zu melden.
Informieren Sie sich hierüber die möglichen Rabatte im Sprachkurssekretariat unter cursos-rio@goethe.de.
Anmerkung: Die Ermäßigungen sind nicht kumulativ.
Anmerkung: Die Ermäßigungen sind nicht kumulativ.
1. Mindestalter
Mindestalter für Erwachsenenkurse: 15 Jahre. Altersgruppe für Jugendkurse: 11 bis 14 Jahre
2. Anzahl der Kursteilnehmer*innen pro Klasse
Mindestanzahl von Kursteilnehmer*innen pro Klasse: 8. Maximale Anzahl von Kursteilnehmer*innen pro Klasse: 16. Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer*innen pro Klasse in Ausnahmefällen zu ändern.
3. Einstufungstest
Vor der Anmeldung müssen neue Kursteilnehmer*innen mit Vorkenntnissen der deutschen Sprache einen Einstufungstest absolvieren, ebenso ehemalige Kursteilnehmer*innen des Goethe-Instituts, die ihre Deutschkurse länger als ein Jahr unterbrochen haben. Der Test muss unter cursos-rio@goethe.de angefordert werden.
4. Einschreibung
4.1 Die Anmeldung kann persönlich im Kurssekretariat erfolgen, wenn das Goethe-Institut geöffnet ist, oder per "Anmeldeformular" auf der Website des Goethe-Instituts Rio de Janeiro.
4.2 Der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin gilt als eingeschrieben, sobald er oder sie die Einschreibebestätigung per E-Mail oder persönlich erhält.
4.3 Der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin, und bei Minderjährigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, erklären durch die Zustimmung zu den Einschreibebedingungen, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Rio de Janeiro kennen und mit ihr einverstanden sind.
5. Zahlung
5.1 Das Goethe-Institut Rio de Janeiro erhebt keine Einschreibegebühren. Bei der Anmeldung haben die Kursteilnehmer*innen oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen die aktuelle Kursgebühr für den jeweiligen Kurs zu entrichten. Das Datum der Zahlung der letzten Rate darf den letzten Unterrichtstag des gewählten Kurses nicht überschreiten.
5.2 Bankgebühren und alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung von Kursgebühren liegen in der Verantwortung der Kursteilnehmer*innen und/oder ihrer gesetzlichen Vertreter*innen.
5.3 Bei Nichtzahlung behält sich das Goethe-Institut Rio de Janeiro das Recht vor, die Kursteilnehmer*innen und/oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen über den ausstehenden Betrag zu informieren und bei Nichtzahlung die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten und den Betrag zum Inkasso weiterzuleiten, sowie keine weiteren Einschreibungen von Kursteilnehmer*innen aufzunehmen, die ihre Raten nicht bezahlt haben.
5.4 Gemäß gesetzlicher Bestimmungen erfolgt die Ausstellung der Rechnungen (nota fiscal) fraktioniert auf monatlicher Basis, wobei für jeden Monat erbrachter Leistung eine Rechnung ausgestellt wird.
6. Absage von Kursen durch das Goethe-Institut Rio de Janeiro
6.1 Das Goethe-Institut Rio de Janeiro behält sich das Recht vor, noch nicht begonnene Kurse und Kurse, die eine Mindestanzahl von Anmeldungen nicht erreicht haben, abzusagen. Nur Kurse, für die sich bis zum Anmeldeschluss die Mindestanzahl von Teilnehmern ordnungsgemäß angemeldet hat, sind wirksam.
6.2 Bei Ausfall von Kursen oder Lehrveranstaltungen bietet das Goethe-Institut den Kursteilnehmer*innen andere Möglichkeiten von Tagen und Zeiten an. Wenn die vom Goethe-Institut vorgeschlagenen Optionen aus irgendeinem Grund für die Kursteilnehmer*innen nicht geeignet sind, können sie eine Rückerstattung der gesamten bis dahin gezahlten Gebühren beantragen.
6.3 Das Goethe-Institut Rio de Janeiro haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen, wenn dieser auf höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, behördliche Anordnungen, Demonstrationen, Streiks, Epidemien, Pandemien, Krieg oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Goethe-Instituts liegen, zurückzuführen ist. Sollte das Goethe-Institut aufgrund höherer Gewalt keinen analogen Unterricht abhalten können, behält es sich das Recht vor, den Unterricht den allgemeinen Gegebenheiten anzupassen, z.B. durch Online- oder Streaming-Unterricht.
6.4 Das Goethe-Institut erstattet keine Kosten für gekaufte Lehrmaterial.
7. Kursabbruch und Übertragung durch Kursteilnehmer*innen
7.1 Kursteilnehmer*innen, die, aus welchem Grund auch immer, den Kurs, für den sie regulär eingeschrieben sind, stornieren oder abbrechen, müssen dies dem Sekretariat schriftlich mitteilen.
7.2 Das vom Sekretariat bestätigte Eingangsdatum des Stornierungsantrags legt den Beginn der Rückerstattungsberechnung fest, die proportional zu den im Kurs besuchten Klassen erfolgt.
7.3 Anträge auf Rückerstattung werden nur berücksichtigt, solange die Anzahl der Unterrichtsstunden, die bis zum Datum des Antrags belegt wurden, 75% des gesamten Kurspensums nicht übersteigen, unabhängig davon, ob der Kursteilnehmer bzw. die Kursteilnehmerin diese Kurse besucht hat oder nicht. Nach 75% der gesamten Kursleistung wird keine Rückerstattung oder Ratenzahlungsbefreiung mehr gewährt.
7.4 Ausgehend vom Datum des Eingangs der Anmeldung des/der Kursteilnehmers*in berechnet das Sekretariat anteilig die Belastung oder Gutschrift. Das Goethe-Institut berechnet alle Unterrichtsstunden des Kurses bis zum Datum des Stornierungsantrags, unabhängig davon, ob die Kursteilnehmer*innen diese Stunden besucht haben oder nicht. Darüber hinaus behält das Goethe-Institut 10% der gesamten Kursgebühr als Vertragsstrafe ein. Sofern nicht die gesamte Kursgebühr bezahlt wurde, sind die Kursteilnehmer*innen verpflichtet, diese sofort zu bezahlen. Im Falle eines Guthabens können die Kursteilnehmer*innen gemäß 7.3 eine Rückerstattung beantragen.
7.5 Für Kurse, die virtuell erworben wurden, wird den Kursteilnehmer*innen eine maximale Frist von 7 (sieben) Tagen nach der Bezahlung garantiert, um den Kurs ohne Anwendung einer Vertragsstrafe zu stornieren.
7.6 Klassenwechsel müssen die Kursteilnehmer*innen schriftlich beim Kurssekretariat unter Angabe des Grundes für den Wechsel beantragen. Die Anfrage wird entsprechend der Anzahl der verfügbaren Plätze in der gewünschten Klasse und nach der Bezahlung der Gebühr von R$ 100,00 erfüllt.
7.7 Beim Wechsel von einer Klasse einer niedrigeren Preiskategorie in eine Klasse einer höheren Preiskategorie sind die Kursteilnehmer*innen verpflichtet, den vollen Differenzbetrag zum Zeitpunkt des Wechsels zu zahlen.
7.8 Der Online-Kurs wird nicht aufgezeichnet. Das Nachholen von Unterrichten in anderen Klassen oder als Individualunterricht ist nicht möglich.
8. Ersatztermin für Klassentests
8.1 Eine Verwaltungsgebühr von R$ 100,00 wird erhoben, um einen Ersatztermin für einen Klassentest zu vereinbaren.
8.2 Sollten die Kursteilnehmer*innen diesem Ersatztermin nicht wahrnehmen können, werden Rückerstattungsanträge nur schriftlich bis 24 Stunden vor dem Ersatztermin akzeptiert. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
8.3 Es besteht die Möglichkeit, unter Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer dokumentierten fachlichen Begründung eine Befreiung von der Verwaltungsgebühr oder einen Rücktritt zu beantragen.
9. Bestehen des Kurses und Zugang zur Plattform
9.1 Das Bestehen eines bestimmten Kurses in der Präsenz- oder Live-Online-Modalität setzt das Erreichen des Mindestkonzepts "ausreichend" (=6,0) und 75% (fünfundsiebzig Prozent) Anwesenheit im Unterricht voraus.
9.2 Die Zulassung zu einer Lehrveranstaltung in der Modalität Blended Learning (via Lehrplattform) setzt das Erreichen des Mindestkonzepts "ausreichend" (=7,0) und eine Anwesenheit von 75% (fünfundsiebzig Prozent) voraus.
9.3 Der Zugriff auf die Kursinhalte im Blended Learning-Format ist bis zu 3 Monate nach dem letzten Kurstag möglich.
10. Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs
10.1 Erfolgreiche Kursteilnehmer*innen können am Ende des Kurses im Kurssekretariat eine Teilnahmebescheinigung beantragen. Diese wird innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Kurses ausgestellt.
10.2 Kursteilnehmer*innen, die keine Note erhalten oder den Kurs nicht bestehen, erhalten keine Teilnahmebescheinigung, können aber eine kostenlose Bescheinigung über die besuchten Kurse anfordern.
10.3 Wenn ein Duplikat der Teilnahmebescheinigung oder eine andere Art von Bescheinigung angefordert wird, wird eine Gebühr von R$ 100,00 erhoben. Für die Versendung per Post wird ebenfalls eine Gebühr von R$ 100,00 erhoben.
11. Pflichten der Kursteilnehmer*innen
11.1 Die Kursteilnehmer*innen verpflichten sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Rio de Janeiro und die sonstigen am Goethe-Institut geltenden Regeln zu beachten und einzuhalten.
11.2 Film- und Tonaufnahmen während des Unterrichts sind ohne ausdrückliche Genehmigung strengstens untersagt.
11.3 Wir bitten darum, in Online-Kursen die Kamera eingeschaltet zu lassen, um die Interaktion zwischen Lehrer und Schüler zu erleichtern.
12. Abschließende Bemerkungen
12.1 Die Kursteilnehmer*innen ermächtigen das Goethe-Institut Rio de Janeiro, die von ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Registrierung an die Zentrale des Goethe-Instituts in Deutschland unter Beachtung der in Brasilien und Deutschland geltenden Datenschutzgesetze zu übermitteln.
12.2 Mit dem Absenden des Online-Formulars oder der persönlichen Anmeldung erklären die Kursteilnehmer*innen, dass ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Rio de Janeiro bekannt sind.
Laden sie die hier die AGBs runter.
Mindestalter für Erwachsenenkurse: 15 Jahre. Altersgruppe für Jugendkurse: 11 bis 14 Jahre
2. Anzahl der Kursteilnehmer*innen pro Klasse
Mindestanzahl von Kursteilnehmer*innen pro Klasse: 8. Maximale Anzahl von Kursteilnehmer*innen pro Klasse: 16. Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer*innen pro Klasse in Ausnahmefällen zu ändern.
3. Einstufungstest
Vor der Anmeldung müssen neue Kursteilnehmer*innen mit Vorkenntnissen der deutschen Sprache einen Einstufungstest absolvieren, ebenso ehemalige Kursteilnehmer*innen des Goethe-Instituts, die ihre Deutschkurse länger als ein Jahr unterbrochen haben. Der Test muss unter cursos-rio@goethe.de angefordert werden.
4. Einschreibung
4.1 Die Anmeldung kann persönlich im Kurssekretariat erfolgen, wenn das Goethe-Institut geöffnet ist, oder per "Anmeldeformular" auf der Website des Goethe-Instituts Rio de Janeiro.
4.2 Der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin gilt als eingeschrieben, sobald er oder sie die Einschreibebestätigung per E-Mail oder persönlich erhält.
4.3 Der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin, und bei Minderjährigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, erklären durch die Zustimmung zu den Einschreibebedingungen, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Rio de Janeiro kennen und mit ihr einverstanden sind.
5. Zahlung
5.1 Das Goethe-Institut Rio de Janeiro erhebt keine Einschreibegebühren. Bei der Anmeldung haben die Kursteilnehmer*innen oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen die aktuelle Kursgebühr für den jeweiligen Kurs zu entrichten. Das Datum der Zahlung der letzten Rate darf den letzten Unterrichtstag des gewählten Kurses nicht überschreiten.
5.2 Bankgebühren und alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung von Kursgebühren liegen in der Verantwortung der Kursteilnehmer*innen und/oder ihrer gesetzlichen Vertreter*innen.
5.3 Bei Nichtzahlung behält sich das Goethe-Institut Rio de Janeiro das Recht vor, die Kursteilnehmer*innen und/oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen über den ausstehenden Betrag zu informieren und bei Nichtzahlung die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten und den Betrag zum Inkasso weiterzuleiten, sowie keine weiteren Einschreibungen von Kursteilnehmer*innen aufzunehmen, die ihre Raten nicht bezahlt haben.
5.4 Gemäß gesetzlicher Bestimmungen erfolgt die Ausstellung der Rechnungen (nota fiscal) fraktioniert auf monatlicher Basis, wobei für jeden Monat erbrachter Leistung eine Rechnung ausgestellt wird.
6. Absage von Kursen durch das Goethe-Institut Rio de Janeiro
6.1 Das Goethe-Institut Rio de Janeiro behält sich das Recht vor, noch nicht begonnene Kurse und Kurse, die eine Mindestanzahl von Anmeldungen nicht erreicht haben, abzusagen. Nur Kurse, für die sich bis zum Anmeldeschluss die Mindestanzahl von Teilnehmern ordnungsgemäß angemeldet hat, sind wirksam.
6.2 Bei Ausfall von Kursen oder Lehrveranstaltungen bietet das Goethe-Institut den Kursteilnehmer*innen andere Möglichkeiten von Tagen und Zeiten an. Wenn die vom Goethe-Institut vorgeschlagenen Optionen aus irgendeinem Grund für die Kursteilnehmer*innen nicht geeignet sind, können sie eine Rückerstattung der gesamten bis dahin gezahlten Gebühren beantragen.
6.3 Das Goethe-Institut Rio de Janeiro haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen, wenn dieser auf höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, behördliche Anordnungen, Demonstrationen, Streiks, Epidemien, Pandemien, Krieg oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Goethe-Instituts liegen, zurückzuführen ist. Sollte das Goethe-Institut aufgrund höherer Gewalt keinen analogen Unterricht abhalten können, behält es sich das Recht vor, den Unterricht den allgemeinen Gegebenheiten anzupassen, z.B. durch Online- oder Streaming-Unterricht.
6.4 Das Goethe-Institut erstattet keine Kosten für gekaufte Lehrmaterial.
7. Kursabbruch und Übertragung durch Kursteilnehmer*innen
7.1 Kursteilnehmer*innen, die, aus welchem Grund auch immer, den Kurs, für den sie regulär eingeschrieben sind, stornieren oder abbrechen, müssen dies dem Sekretariat schriftlich mitteilen.
7.2 Das vom Sekretariat bestätigte Eingangsdatum des Stornierungsantrags legt den Beginn der Rückerstattungsberechnung fest, die proportional zu den im Kurs besuchten Klassen erfolgt.
7.3 Anträge auf Rückerstattung werden nur berücksichtigt, solange die Anzahl der Unterrichtsstunden, die bis zum Datum des Antrags belegt wurden, 75% des gesamten Kurspensums nicht übersteigen, unabhängig davon, ob der Kursteilnehmer bzw. die Kursteilnehmerin diese Kurse besucht hat oder nicht. Nach 75% der gesamten Kursleistung wird keine Rückerstattung oder Ratenzahlungsbefreiung mehr gewährt.
7.4 Ausgehend vom Datum des Eingangs der Anmeldung des/der Kursteilnehmers*in berechnet das Sekretariat anteilig die Belastung oder Gutschrift. Das Goethe-Institut berechnet alle Unterrichtsstunden des Kurses bis zum Datum des Stornierungsantrags, unabhängig davon, ob die Kursteilnehmer*innen diese Stunden besucht haben oder nicht. Darüber hinaus behält das Goethe-Institut 10% der gesamten Kursgebühr als Vertragsstrafe ein. Sofern nicht die gesamte Kursgebühr bezahlt wurde, sind die Kursteilnehmer*innen verpflichtet, diese sofort zu bezahlen. Im Falle eines Guthabens können die Kursteilnehmer*innen gemäß 7.3 eine Rückerstattung beantragen.
7.5 Für Kurse, die virtuell erworben wurden, wird den Kursteilnehmer*innen eine maximale Frist von 7 (sieben) Tagen nach der Bezahlung garantiert, um den Kurs ohne Anwendung einer Vertragsstrafe zu stornieren.
7.6 Klassenwechsel müssen die Kursteilnehmer*innen schriftlich beim Kurssekretariat unter Angabe des Grundes für den Wechsel beantragen. Die Anfrage wird entsprechend der Anzahl der verfügbaren Plätze in der gewünschten Klasse und nach der Bezahlung der Gebühr von R$ 100,00 erfüllt.
7.7 Beim Wechsel von einer Klasse einer niedrigeren Preiskategorie in eine Klasse einer höheren Preiskategorie sind die Kursteilnehmer*innen verpflichtet, den vollen Differenzbetrag zum Zeitpunkt des Wechsels zu zahlen.
7.8 Der Online-Kurs wird nicht aufgezeichnet. Das Nachholen von Unterrichten in anderen Klassen oder als Individualunterricht ist nicht möglich.
8. Ersatztermin für Klassentests
8.1 Eine Verwaltungsgebühr von R$ 100,00 wird erhoben, um einen Ersatztermin für einen Klassentest zu vereinbaren.
8.2 Sollten die Kursteilnehmer*innen diesem Ersatztermin nicht wahrnehmen können, werden Rückerstattungsanträge nur schriftlich bis 24 Stunden vor dem Ersatztermin akzeptiert. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
8.3 Es besteht die Möglichkeit, unter Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer dokumentierten fachlichen Begründung eine Befreiung von der Verwaltungsgebühr oder einen Rücktritt zu beantragen.
9. Bestehen des Kurses und Zugang zur Plattform
9.1 Das Bestehen eines bestimmten Kurses in der Präsenz- oder Live-Online-Modalität setzt das Erreichen des Mindestkonzepts "ausreichend" (=6,0) und 75% (fünfundsiebzig Prozent) Anwesenheit im Unterricht voraus.
9.2 Die Zulassung zu einer Lehrveranstaltung in der Modalität Blended Learning (via Lehrplattform) setzt das Erreichen des Mindestkonzepts "ausreichend" (=7,0) und eine Anwesenheit von 75% (fünfundsiebzig Prozent) voraus.
9.3 Der Zugriff auf die Kursinhalte im Blended Learning-Format ist bis zu 3 Monate nach dem letzten Kurstag möglich.
10. Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs
10.1 Erfolgreiche Kursteilnehmer*innen können am Ende des Kurses im Kurssekretariat eine Teilnahmebescheinigung beantragen. Diese wird innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Kurses ausgestellt.
10.2 Kursteilnehmer*innen, die keine Note erhalten oder den Kurs nicht bestehen, erhalten keine Teilnahmebescheinigung, können aber eine kostenlose Bescheinigung über die besuchten Kurse anfordern.
10.3 Wenn ein Duplikat der Teilnahmebescheinigung oder eine andere Art von Bescheinigung angefordert wird, wird eine Gebühr von R$ 100,00 erhoben. Für die Versendung per Post wird ebenfalls eine Gebühr von R$ 100,00 erhoben.
11. Pflichten der Kursteilnehmer*innen
11.1 Die Kursteilnehmer*innen verpflichten sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Rio de Janeiro und die sonstigen am Goethe-Institut geltenden Regeln zu beachten und einzuhalten.
11.2 Film- und Tonaufnahmen während des Unterrichts sind ohne ausdrückliche Genehmigung strengstens untersagt.
11.3 Wir bitten darum, in Online-Kursen die Kamera eingeschaltet zu lassen, um die Interaktion zwischen Lehrer und Schüler zu erleichtern.
12. Abschließende Bemerkungen
12.1 Die Kursteilnehmer*innen ermächtigen das Goethe-Institut Rio de Janeiro, die von ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Registrierung an die Zentrale des Goethe-Instituts in Deutschland unter Beachtung der in Brasilien und Deutschland geltenden Datenschutzgesetze zu übermitteln.
12.2 Mit dem Absenden des Online-Formulars oder der persönlichen Anmeldung erklären die Kursteilnehmer*innen, dass ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Rio de Janeiro bekannt sind.
Übersicht über die vom Goethe-Institut erhobenen kursbezogenen Verwaltungsgebühren | |
Kursstornierung durch die Kursteilnehmer*innen (§7). | 10% der gesamten Kursgebühr als Vertragsstrafe |
Kurswechsel durch die Kursteilnehmer*innen (§7). | R$ 100,00 |
Durchführung eines Ersatztests (§8). | R$ 100,00 |
Ausstellung von Erklärungen (u.a. Teilnahmebescheinigungen) und Abschriften von Noten oder Kursen (§10). | R$ 100,00 |
Versand von Zeugnissen, Erklärungen, Abschriften und anderen Dokumenten per Post (§10). | R$ 100,00 |
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